Die eigentümlichen Rechnungen des Dr. Endemann

In den letzten Wochen seiner Amtszeit will OB Frank, das ist löblich, drängende Fragen abarbeiten. Bezogen auf die erste von zwei Mai-Sitzungen des Gemeinderats (GR) an diesem Donnerstag sind solche Probleme an Namen festzumachen: Zum Beispiel an Harald Endemann. Um aber der Wahrheit die Ehre zu geben: Dieses Thema wurde dem scheidenden, vielfältig ergrauten Oberbürgermeister auch aufs Auge gedrückt. Es geht um die eigentümlichen Rechnungen des Dr. Endemann.

Das ist ein Rechtsanwalt aus der Kanzlei Seufert in München, die 28 Anwälte beschäftigt. Harald Endemann gilt als Arbeitsrechtsexperte dieser Anwaltsfabrik und wird schon seit Jahren und auch jetzt immer weiter von der Spitalstiftung Konstanz in Arbeitsrechtsverfahren als Rechtsbeistand heran gezogen. So auch in der Causa Müller-Esch. Bei der von der Linken Liste angestoßenen und von der FWG später aufgenommenen Debatte über die Gesamtkosten des Müller-Esch-Verfahrens – erst nach langem Zaudern bequemte sich die Stadtverwaltung in wieder einmal nicht öffentlicher Sitzung die Summe von, so verschiedene Stadträte, rund 850.000 Euro zu nennen – spielen die Abrechnungen des Dr. Endemann offenkundig eine besonders brisante Rolle.

Keine Transparenz

So sieht das wohl sogar die CDU-Fraktion, die für die kommende GR-Sitzung am 3. 5. einen Antrag gestellt hat, „die Honorarforderungen der RAe……und die Frage einer evt. Rückforderung überprüfen zu lassen“. Zwar sind Namen und Beträge in dem von der Stadtverwaltung veröffentlichten Antrag bewusst ausgelassen worden – einmal mehr also keine Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit – doch seemoz kann weiterhelfen. Wie wir aus verschiedenen, unabhängigen Quellen erfahren haben, beläuft sich die von Dr. Endemann in Rechnung gestellte Forderung auf 173.000 Euro.

An diesem CDU-Antrag ist nicht nur bemerkenswert, dass es ja vornehmlich die CDU war, die mit ihrem einhelligen Votum für den Rausschmiss von Prof. Dr. Müller-Esch sorgte und damit dieses Kosten-Desaster maßgeblich mit zu verantworten hat und jetzt eine nachträgliche Reinwaschung versucht – bemerkenswert ist vor allem ein Kostenvergleich der beiden beteiligten Anwaltsparteien.

Zweierlei Rechnungen

Denn während Dr. Endemann 173.000 Euro in Rechnung stellte, verlangte Dr. Kuhlmann aus Stuttgart, der Anwalt von Müller-Esch, gerade mal 65.000 Euro Honorar, die dann Müller-Esch zu berappen hatte. Worin unterscheidet sich der Aufwand der beiden Anwälte in diesem sechs Monate langen Verfahren? Außer, dass Kuhlmann in jeder Hinsicht obsiegte, während Endemann überwiegend durch peinliche Auftritte auffiel und jetzt eine fast dreimal so hohe Rechnung einfordert?

Doch damit nicht genug: Stadtverwaltung und Spitalstiftung beauftragten nach dem verlorenen Prozess in Radolfzell zur Prüfung der Revisionsaussichten eine weitere Rechtsanwaltskanzlei; deren Honorar dürfte mindestens vierstellig ausfallen. Wer soll also noch für so viel Verbohrheit zahlen?

Beamte der Stadtverwaltung und gewählte Bürgermeister sind für solche Fehlleistungen, für solche finanziellen Scherbenhaufen nicht zu belangen – wer hat das eigentlich in Gemeindeordnungen und Beamtengesetzen festgeschrieben? – privatrechtlich angestellte Geschäftsführer schon. Rainer Ott, der als Klinikchef die Kündigung von Prof. Müller-Esch beantragt und das Verfahren bis zum bitteren Ende voran getrieben hat, muss zur Verantwortung gezogen werden. Wer sonst? Kostenübernahme aus dem eigenen Geldbeutel oder Rausschmiss – das ist hier die Frage.

Autor: hpk

Weitere Links:

Fall Müller-Esch: Der teuren Posse zweiter Teil

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