Der Bahnsinn!
Doch doch. „Unsere“ Bahn ist unglaublich gut drauf, wahnsinnig witzig (zumindest in der Werbung). Wenn Nico Rosberg und Iggy Pop in einem (älteren) DB-Werbespot für ausgelassenes Wohlgefühl sorgen und „lustig“ durch einen DB-Zug toben – Leute! Die Bahn! DAS isses!!!
Oder? Wo fängt die Wirklichkeit an? Vielleicht zwischen Konstanz und Radolfzell? Fragt man dieser Tage die in Konstanz lebende Stella S., klingt das doch irgendwie ganz anders. Die Bahn-Wirklichkeit abseits bunter Illusions-Schnipsel hat sie eingeholt. Sie hatte sich für den SBB-Zug um 8.23 Uhr ihr Fahrrad geschnappt, Ausflug nach Kaltbrunn zum Sport, ein erstes Teilstück mit der Deutschen Bundesbahn bis Allensbach (Wetter), einfach das Zweirad mit in den Zug verfrachtet.
Und schon hatte sie die „Rechnung“ ohne die Schaffnerin der Deutschen Bundesbahn gemacht. Ticket bis Allensbach – aber nur für sie selbst, nicht fürs Rad. Oh oh… Schwupps und da gab´s eine kostenpflichtige Anzeige über 60 Euro, „erhöhtes Beförderungs-Entgelt“ – in Worten: Das Zehnfache des Ticketpreises… Zahlt sie nicht relativ postwendend, droht ihr auch noch eine Anzeige „wegen Erschleichung von Leistungen“ nach Paragraph 265a StGB.
Eine Fahrradkarte hätte sechs Euro gekostet, ab 9.00 Uhr, eine halbe Stunde später (!), wäre es kostenlos gewesen. 14 Tage hat sie Zeit zu zahlen, die ziemlich stinksaure Konstanzerin.
Googelt man diese und (viele) andere „Erfahrungen“ im Internet auf entsprechenden „Fan“-Seiten (spannende Lektüre!!), so findet man dort auch diesen Satz: „Jenseits dieser Frist beginnt die Inkasso-Welt! Ein Einspruch ist nicht aussichtsreich.“
Eigentlich wollte Stella S. nur zum Sport nach Kaltbrunn fahren, um sich dort ein wenig fitter zu machen. Nun ist sie vielleicht auf dem Weg in die Inkasso-Welt. Bahnfahren kann schon ein Erlebnis sein. Hier bei uns. In „The Länd“.
Text: Lutz Rauschnick
Bild: Pixabay