Eine neue Runde für das Bürgerbudget
Auch dieses Jahr gibt es wieder Geld vom Konstanzer „Bürgerbudget“ – bei einem Gesamtvolumen von 100.000 € werden einzelne Projekte mit bis zu 15.000 € gefördert. Seit 2019 gibt es dieses städtische Angebot, von dem schon 26 konkrete Projekte von Konstanzer Vereinen, Gruppierungen und Initiativen profitierten. Bis zum 20. Juli können interessierte Konstanzer BürgerInnen Anträge stellen, die erst von einem BürgerInnenrat bewertet und letztlich vom Gemeinderat beschlossen werden.
Laut einer Pressemitteilung der Stadt Konstanz geht es bei Bürgerbudget-Projekten darum, dass Menschen aus Konstanz gemeinsam etwas anpacken. Die Umsetzung der Vorhaben wird dann durch die finanzielle Unterstützung aus dem mit einem Haushaltsbeschluss verankerten Budget ermöglicht. Wichtig ist dabei die Eigenleistung der Antragstellenden und die Gemeinwohlorientierung des Projekts. Das Bürgerbudget soll neue Ideen fördern, den Gemeinsinn stärken und so die Konstanzer Bevölkerung bereichern.
Anträge können von Konstanzer Vereinen, Initiativen, Nachbarschaften oder Privatpersonen ab 14 Jahren gestellt werden. Der Antrag muss bis zum 20. Juli 2022 bei der städtischen Abteilung „Bürgerbeteiligung und Bürgerschaftliches Engagement“ via e-mail (anjela.griebel@konstanz.de) oder postalisch eingegangen sein. Nach Einreichung der Anträge werden diese von der Verwaltung gemäß der Bürgerbudget-Richtlinien geprüft. Im Herbst 2022 berät dann ein BürgerInnenrat über die Anträge. Dieses Gremium besteht aus 20 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, das in etwa die Zusammensetzung der Konstanzer Bevölkerung abbilden soll. Nachdem dieser Rat eine Förderungsempfehlung getroffen hat, wird diese dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. 2023 kann dann mit der Umsetzung der Projekte begonnen werden. Ein Überblick über die Projekte der letzten Jahre und das Antragsformular können hier aufgerufen werden.
Kritisch kann man sehen, dass die Stadtverwaltung eine Vorauswahl anhand der Bürgerbudget-Richtlinien vornimmt und so manches Projekt gar nicht erst in die Bewertungsrunde gelangt. Im Sinne der Bürgerbeteiligung sollte deshalb eine Überarbeitung der Richtlinien vom Gemeinderat geprüft werden, wobei der Verwaltung beispielsweise keine Ablehnungen zugestanden werden könnten, sondern nur sachlich begründete Kommentierungen.
MM/ans
Bild: Stadt Konstanz