… und täglich grüßt das Murmeltier

Kreuzlingen könnte ein neues Stadtwappen einführen: statt Kreuz und Bischofskrummstab eher ein Murmeltier oder den Drachen Fuchur. Warum? Nun, die Frage, ob die Hauptstrasse – genannt „Boulevard“ – verkehrsberuhigt werden soll oder nicht, wächst sich zur unendlichen Geschichte aus – daher der Drache Fuchur. Andererseits fühlt man sich als Betrachter wie im Film „und täglich grüßt das Murmeltier“ – alles wiederholt sich scheinbar unendlich.

Im Juni wurde, nach nur vier Monaten, ein auf ein Jahr angesetzter Versuch zur weiteren Verkehrsberuhigung abgebrochen. Am 24. September hat nun das kantonale Baudepartement entschieden, sie müsse die bereits entfernten Verkehrsschilder wieder anbringen. Das geht aus dem Entscheidungstext des Baudepartements hervor, den der bekannteste der Einsprecher, Jost Rüegg, in der „Kreuzlinger Zeitung“ veröffentlichte.

Die Stadt habe dem Einspruch gegen den im August zum zweiten Mal beschlossenen Versuchsabbruch zu Unrecht die aufschiebende Wirkung entzogen, als sie die Verkehrsschilder – trotz Einsprache – ruckzuck abmontieren ließ. Nun müsste die Stadt den Versuch eigentlich wieder weiterführen.

Der erste von vielen Einsprüchen

Damit ist die Stadt wieder dort, wo sie kurz nach dem Blitz-Abbruch im Juni schon einmal war. Denn damals war Einspruch erhoben worden. Der Kanton gab diesem Einspruch im Juli statt, weil einer der für den Abbruch stimmenden Stadträte (Exekutive) als Ladeninhaber von der Entscheidung befangen war. Der Kanton fand, der Mann hätte in den Ausstand gemusst, statt mitzustimmen.

Damit hätte der abgebrochene Versuch eigentlich wieder fortgeführt werden müssen. Hätte. Denn der Stadtrat schlug einen anderen Weg ein: Er stimmte einfach ohne sein betroffenes Mitglied noch einmal ab und beschloss im August erneut: Abbruch des Versuchs. Da gegen diesen Beschluss erneut Einspruch eingelegt wurde, hätte der Versuch eigentlich – entsprechend der Kantonsentscheidung – weitergeführt werden müssen.

Rauf, runter, rauf

Der Stadtrat entzog aber dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, um die bereits abmontierten Verkehrsschilder nicht wieder montieren zu müssen. Gegen diesen Entzug der aufschiebenden Wirkung zogen die Einsprecher erneut zum Baudepartement. Sie verwiesen darauf, dass ein solches Vorgehen nur zulässig sei, wenn es dafür zwingende Gründe gäbe, z.B. eine Gefährdung des Lebens o.ä. Das Baudepartement konnte keine solchen Gründe finden und ordnete an: „Infolgedessen hat die Vorinstanz die bereits entfernte Signalisation wieder anzubringen“.

Der Stadtrat hat aber bereits nach der ersten Kantonsentscheidung gegen diese beim Verwaltungsgericht Einspruch erhoben. Nun könnte es passieren, dass die Stadt die Verkehrsschilder wieder montieren muss, sie aber – sollte das Verwaltungsgericht der Stadt Recht geben – wieder abschrauben darf. Rauf, runter, rauf undsoweiterundsofort.

Lieselotte Schiesser