Wenn StimmenzählerInnen wählen
Es soll ja Katzen geben, die eine ganz bestimmte Futtermarke wählten, würde man sie nur lassen. In Frauenfeld hat sich wohl ein/e StimmenzählerIn bei den Grossratswahlen am 15. März an diese Maxime erinnert, ihrer/seiner großen Vorliebe für die SVP nachgelebt und dafür den Grünliberalen (GLP) Stimmen geklaut. Die Frage ist nun: Bekommt die GLP zu Lasten der SVP einen weiteren Sitz?
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Eigentlich war anfänglich nicht die Stimmvermehrung aufgefallen, sondern dem GLP-Chef die wenigen Stimmen für seine Partei in Frauenfeld. Denn die GLP hatte bei den Wahlen für das Kantonsparlament vor allem in den großen Gemeinden des Thurgaus zugelegt. Außer eben in Frauenfeld. Er fragte deshalb beim Stadtschreiber (Verwaltungschef) nach. Dieser zählte daraufhin die Stimmzettel nach und fand 100 unveränderte Stimmzettel der GLP, die als SVP-Stimmzettel gezählt worden waren.
Das heißt, er fand ein Bündel GLP-Wahllisten, die in den Bündeln der SVP-Listen steckten und auf den angehefteten „Laufzetteln“ als SVP-Listen aufgelistet waren. Da mit jedem unveränderten Wahlzettel 32 Stimmen vergeben werden – so viele Parlamentssitze stehen dem Bezirk Frauenfeld zu – lagen damit rund 320 Stimmen auf einem falschen „Parteienkonto“. Das ergab aber noch keine Sitzverschiebung.
Die Abweichung wird größer
Die rückte erst ins Blickfeld, als die Staatskanzlei nachzählte, weil durch die Unstimmigkeiten die kantonale Wahl betroffen war. Die Staatskanzlei zählte nämlich nun alle Stimmen des Bezirks Frauenfeld nochmal aus und stellte fest, dass zwischen der ersten Zählung der Wahlzettel und den abschließend gemeldeten Wahlergebnissen eine noch größere Differenz besteht – nämlich eine solche von fast 200 Zetteln bzw. 640 Stimmen. Und das ergäbe einen Sitz mehr für die GLP und einen weniger für die SVP.
Wer genau da mit Zahlen jongliert hat, muss nun die Staatsanwaltschaft herausfinden. Bisher weiß man, dass die Zahlen bei allen anderen Parteien korrekt ermittelt und weitergegeben wurden – nur zwischen GLP und SVP stimmen die Zahlen ganz und gar nicht – und zwar zwei Mal nicht: Die Zahl nach der ersten Zählung stimmt schon nicht mit jener der am 15. März aufgeschriebenen überein und diese wiederum unterscheidet sich von der Zahl der heute vorliegenden Wahlzettel.
Neues Parlament mit einem freien Sitz?
Der Staatsanwalt sieht sich nun nicht in der Lage, bis zum Amtsantritt des neu gewählten Kantonsparlamentes am 20. Mai das Rätsel juristisch zu lösen. Das wiederum wirft die Frage auf, ob der neugewählte Grosse Rat seine Arbeit überhaupt aufnehmen kann – denn zuvor müsste die Wahl genehmigt werden. Das kann sie aber nicht, so lange nicht klar ist, ob die Frauenfelder Ergebnisse eine Sitzverschiebung nach sich ziehen oder nicht.
Die GLP will einen zusätzlichen Sitz, den die SVP aber nicht einfach hergeben will. Sie schlägt vor, einen Sitz unbesetzt zu lassen und die Wahl unter Vorbehalt zu genehmigen. Ursprünglich fand sie, der Sitz sei ihrer –schließlich liege ein amtliches Ergebnis vom 15. März vor. Nach viel Spott über die Haltung, im eigenen Fall mal die sonstige SVP-Law-and-order-Haltung zu vergessen, änderte sie ihr Vorgehen. An der Machtverteilung im Grossen Rat ändert sich aber sowieso nichts: Die SVP stellt auch mit einem Sitz weniger mit Abstand die größte Fraktion.
Stimmzettel weggeworfen
Manche ThurgauerInnen fühlen sich an die Abstimmung zur neuen Kantonsverfassung Ende der 1980er Jahre erinnert. Die neue Verfassung war heiss umstritten und wurde in der Abstimmung nur sehr knapp angenommen. Auf Grund einer Beschwerde stellte sich damals heraus, dass es Unstimmigkeiten gab. Eine Gesamtnachzählung wurde aber abgelehnt. Der Beschwerdeführer zog vor Bundesgericht und bekam Recht. Die angeordnete Nachzählung erwies sich dann aber als nicht durchführbar, weil mehrere Gemeinden die Stimmzettel bereits vernichtet hatten. Und so kam der Thurgau zu einer zweiten Abstimmung über die neue Kantonsverfassung – die dieses Mal deutlicher angenommen wurde als bei der ersten Abstimmung.
Lieselotte Schiesser (Bild: Felipe Blasco auf Pixabay)