Bürgerbeteiligung: Ein Nullsummenspiel?
Was ist dran an den Konstanzer „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“? Wer hat sie erarbeitet und wie verbindlich sind sie? Fragen über Fragen, die auch unser Gastautor nicht beantworten kann. Deshalb schleicht sich bei ihm der Verdacht ein: Womöglich wird da etwas vorgegaukelt, vielleicht ist das gar nicht so ernst gemeint mit der Bürgerbeteiligung, wahrscheinlich ein Placebo? Die Diskussion (schließlich heißt die Rubrik „Kontrovers“) jedenfalls ist eröffnet …
Seit mehreren Wochen liegt das nun auf meinem Schreibtisch: Ansprechend gestaltet, erläutert mir die Stadt Konstanz in einer Broschüre die neuen „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“ – und legt gleich die aktuelle „Vorhabenliste“ noch hinzu, in der Maßnahmen aufgezeigt werden, die in nächster Zukunft angegangen und teils mit Einbeziehung der Bewohner umgesetzt werden sollen.
Nein, ehe der falsche Eindruck entsteht: Ich finde es wirklich toll, dass überhaupt etwas für Partizipation getan wird. Ehrfürchtig dankbar will ich gleichsam aber auch nicht sein, denn ich glaube nicht, dass die Bürger in einer Demokratie Bittstellende sein müssen, um endlich mitreden zu dürfen. Insofern halte ich es auch durchaus für gerechtfertigt, sich bei aller Freude darüber, dass die Leitlinie nach langer Zeit, in der man nichts von ihrer Erarbeitung mehr gehört hatte, auch kritisch mit dem Ergebnis auseinanderzusetzen.
Wo blieb die Transparenz?
So wirklich glatt lief das mit diesen Leitlinien nämlich von Beginn an nicht wirklich. Ich habe Respekt vor allen, die in der Arbeitsgruppe tagten und sich Gedanken darüber machten, wie man den durch den Hype der grün-roten Landesregierung 2011 ausgelösten Bedarf der Bürger nach mehr Beteiligung in Worte fassen kann, die rechtlich haltbar sind und verbindlich bleiben. Doch viel zu wenig hörte man von dem Prozess des Vorankommens, erfuhr nur über Umwege über viele Klicks auf der städtischen Webseite, wer dem Kreis der Mitwirkenden angehört, konnte nur schwerlich nachvollziehen, warum es ausgerechnet diese Vertreter waren, die nun zu solch einem für die Bevölkerung wichtigen Thema repräsentativ für die Einwohner sprechen sollten. Bis zum Schluss blieb der Beigeschmack, dass die Transparenz im Verfahren offenbar verloren gegangen war – und das gerade dort, wo über sie verhandelt worden ist.
Doch als die Leitlinien dann öffentlich wurden und der Bürgerschaft zugänglich, da wusste der Verbraucher noch nicht allzu viel damit anzufangen. So frage ich mich beispielsweise, warum diese beiden Hefte, die mir das Konstrukt an Konstanzer Bürgerbeteiligung näherbringen sollen, nun schon eine gefühlte Ewigkeit neben meiner Tastatur liegen, ohne von mir für das eigene politische Engagement genutzt zu werden. Einerseits, so gebe ich zu: Ich verstehe den Mechanismus überhaupt nicht. Wann kann wie und wo, durch wen und mit welchen Beschränkungen ein Partizipationsverfahren in Konstanz stattfinden?
Wird da etwas vorgegaukelt?
Trotz netter Grafiken und kurzer Texte blieben die Bedingungen, die Vorgehensweise und die Optionen einer Bürgerbeteiligung für mich weitgehend unerschlossen. Vielleicht liegt es an mir. Andererseits sind es auch inhaltliche Fragen, die mich umtreiben. Und natürlich könnte ich dazu die Stadt um eine Antwort bitten. Doch ich bin sicher, diese Unklarheiten werden nicht nur mich beschäftigen.
Beispielsweise sollen Gemeinderäte Initiator sein können, eigens oder auf Ansprache. Gilt das auch für Ortschaftsräte? Oder Mitstreiter gefunden werden, die von Haus zu Haus gehen und Unterstützung einsammeln, um ein Beteiligungsverfahren zu starten. Wieso muss ich aber Unterschriften für eine Bürgerbeteiligung erbetteln, die anschließend ohnehin nur einen unverbindlichen Charakter besitzt? Und wie berücksichtigt der Gemeinderat oder der Oberbürgermeister in ihrer letzten Entscheidung denn ganz konkret, was die Bürger gefordert haben? Ist es fair, Projekte aufzulisten, die ohnehin nur die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung zulassen – um bei mir den Eindruck zu hinterlassen, die Stadt Konstanz zeige sich mit einer höheren Anzahl an Vorhaben besonders wohlwollend gegenüber ihrer Einwohnerschaft? Natürlich hilft die Fokussierung auf das Thema „Partizipation“ durch die neuen Richtlinien. Doch gaukeln sie uns nicht vielleicht mehr vor, als wirklich in ihnen steckt?
Was bleibt übrig?
Ich sage es ehrlich, nach der vollständigen Lektüre der Unterlagen ist mir zunächst einmal die Lust auf alle Arten von Partizipation vergangen. Denn ich habe die Einsicht gewonnen, dass Selbstverständliches derart verklausuliert wird, dass ich am Ende nicht wirklich mehr Rechte habe als zuvor – jetzt aber wenigstens weiß, dass Mitsprache in unserem System doch nicht so einfach zu unseren Grundrechten dazuzugehören scheint, wie ich das eigentlich immer gedacht hatte.
Insofern bin ich gespalten ob dieser neuen Teilhabe, die mich mit ihren vielen Voraussetzungen eher glauben lässt, man bleibe doch lieber bei einem streng repräsentativen Gemeinwohl. Es mag sein, dass ich den Leitlinien und all jenen, die daran gewirkt haben, ebenso wie Verwaltung und Politik, Unrecht tue. Vielleicht nutzen sie alle dann aber meine Enttäuschung, um sicher nicht nur mir zu erklären, welcher Gewinn nach Abziehen aller Hürden und Vorgaben vom Konstanzer Modell der Bürgerbeteiligung für uns noch übrig bleibt…
Dennis Riehle