Spenden, Kirchen und unser Landratsamt…

Spenden sind doch eigentlich eine gute Sache. In den meisten Fällen will der Spender damit dem Spendenempfänger seine Unterstützung zusagen, auch in finanzieller Hinsicht. Mit der Zuwendung soll der Verein, die Organisation oder die Institution gefördert werden, weil die Arbeit im Sinne des Spendengebers ist. Doch das kann daneben gehen, wie unser Gastautor am Beispiel eines aktuellen Falls anmerkt, der vor Jahren auch seemoz schon beschäftigte.

Immer wieder erleben wir aber, dass das Prinzip der Spende umgekehrt wird. Der Spendende stellt nicht in erster Linie die wohltätige Leistung des Spendenempfängers in den Vordergrund, sondern erhofft sich viel eher durch die finanzielle Zuwendung einen persönlichen Nutzen. Legitim scheint dabei öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung des Spenders – schwieriger wird es, wenn mit der Spende auch eine Gegenleistung erwartet wird.

3000 Euro von der „Neuapostolischen Kirche“

Beides kann und will ich dem aktuellen Fall nicht unterstellen, der vor einigen Tagen in den Medienmitteilungen des Alltags untergegangen ist. Wohl aber ein „G’schmäckle“, das nicht einmal in erster Linie durch den Spendenden, sondern durch seinen Empfänger entstanden ist. Da ließ die „Neuapostolische Kirche“ dem Landratsamt Konstanz 3000 Euro für das Projekt der „Pflegelotsen“ zukommen, ein ehrenamtlicher Einsatz vieler Bürger im Landkreis, die sich der Beratung, Begleitung und der Zuwendung von pflegebedürftigen Menschen verschrieben haben. Und nachdem wir ohnehin ja jeden Tag neu von den Engpässen erfahren, die im Bereich der Betreuung von älteren Menschen offenbar werden, wissen wir, wie wichtig die Arbeit ist, wie förderungswürdig sie auch erscheint und dass sie – wie viele andere freiwillige Initiativen – finanzielle Unterstützung immer gut gebrauchen kann.

Doch sind Spenden zwischen Kirchen, zwischen „Körperschaften des öffentlichen Rechts“, und einer amtlichen Einrichtung wie dem Landkreis nicht dennoch anfällig dafür, missverstanden zu werden? Wie steht es da einerseits um den Anspruch eines Staates, in dem man zumindest versuchen sollte, die Nähe zwischen Klerus und Magistratus nicht noch größer werden zu lassen? Und wie sieht es andererseits bei Aufgaben aus, bei denen man gerade dann, wenn sie vom Staat getragen werden, doch um die überaus heikle Situation des Neutralitätsgebotes weiß, das das Bundesverfassungsgericht erstmals vor über 50 Jahren beschrieben hatte (BVerfG 19,206 [219] – Urteil vom 14. Dezember 1965) – und das damit auch eine Zurückhaltung formuliert, wenn es nur um den Verdacht einer allzu engen Verbundenheit geht?

Mangel an Sensibilität?

Dann obliegt es der „öffentlichen Hand“ umso mehr, die Annahme von Spenden einer Religionsgemeinschaft besonders sorgfältig zu prüfen – und dies auch medial zu kommunizieren. Der Landrat dankte für die Spende und betonte noch einmal die Notwendigkeit der „Pflegelotsen“. Sie sind auch keinesfalls in Frage zu stellen – und es läge mir vollkommen fern, der „Neuapostolischen Kirche“ das Ansinnen absprechen zu wollen, diese gute Sache zu unterstützen. Viel eher vermisse ich beim Landratsamt die notwendige Sensibilität, eine Abwägung, die gerade auch gegenüber denjenigen Bürgern kommuniziert werden sollte, die die angesprochene Unabhängigkeit des Staates in religiös-weltanschaulichen Fragen besonders ernst nehmen. Denn auch wenn die Spende aus freien Stücken heraus erfolgen mag, ist es gerade eine Behörde, die alle Zweifel an der ethisch-moralischen, nicht rechtlichen, Entgegennahme einer Zuwendung ausräumen muss.

Dass im vorliegenden Fall darüber hinaus auch ein Misstrauen entstanden ist, weil gerade die „Neuapostolische Kirche“ (NAK) noch bis vor einigen Jahren als „Sondergemeinschaft“ galt, macht den Vorgang nicht leichter. Wenngleich die Aussage „Die NAK wurde zunehmend hierarchisch und zentralistisch […] geführt“ (Funkschmidt, K.: Neuapostolische Kirche. Kompakt-Infos. EZW: Berlin, 2015) schon seit den 1990er-Jahren nicht mehr gängig scheint, formulierte die „Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“ auch vor zwei Jahren noch: „Der NAK fehlt oft der vertiefte Umgang mit biblischen Texten, und manche Auslegungen muten willkürlich an“ (ebd.). Unsicherheiten bieten auch Darstellungen von ehemaligen Mitgliedern der Kirche, die sich beim WDR auf eine Sendung hin gemeldet hatten, in der die NAK zum 150-jährigen Bestehen thematisiert worden war (http://www1.wdr.de/dossiers/religion/christentum/neuapostolischekirche110.html).

Gleichwohl ist die NAK seit jeher für ihr karitatives Wirken bekannt. Und es ist zweifelsohne begrüßenswert, wenn sich eine Gemeinde entscheidet, sich für ein Vorhaben zu engagieren, das die Gesellschaft unterstützt. Deshalb hoffe ich auch, dass wiederkehrende Berichte wie die oben genannten, beispielsweise über das nachdrückliche Einfordern des „Zehnten“, mittlerweile der Vergangenheit angehören und jede Gabe, die weitergegeben wird, auch freiwillig entstand. Unabhängig davon: Ich halte es für notwendig, dass der Landkreis nochmals dringend seinen eigenen Kodex überarbeitet, mit dem er jedweder Zuwendung die nötige Kritik entgegenbringt, die man von ihm erwartet. Und ich erachte es für sinnvoll, wenn Kirchen bei Spenden – an wen auch immer – möglichst große Transparenz walten lassen. Ob nun über den Beweggrund, die Entstehung oder die Absicht ihrer finanziellen Unterstützung.

Weniger Naivität bitte

Und was die NAK in Konstanz konkret angeht: Im Hinterkopf bleiben hier noch immer die Vorwürfe aus dem Jahr 2011 (https://archiv.seemoz.de/lokal_regional/ex-nak-mitglied-kritisiert-konstanzer-oberburgermeister/). Nicht nur das Glaubensbekenntnis der NAK untermauert den Verdacht einer abgegrenzten Gemeinschaft, die sich zwar immer stärker ganz offen präsentiert, dennoch weiterhin einer Lehre folgt, die in ganz erheblichen Teilen von der Überzeugung der christlichen Kirchen abweicht, wenngleich sich die NAK in verschiedenen ökumenischen Zusammenkünften beteiligt. Die Zentrierung auf das Apostelamt verschiebt für mein Verständnis die Fokussierung weg von Jesus Christus, der vor allzu irdischen Bevormundungen bewahren soll und Meinungsfreiheit vorlebte. Die Überzeugung des „Entschlafenseins“ bietet daneben eine Grundlage, auf der es einfacher ist, Angst zu erzeugen.

Insgesamt ermahnt die Pressemitteilung aus dem Landratsamt zu mehr Sorgfalt auf allen Seiten: Ich bin nicht generell dagegen, dass auch Kirchen spenden. Und ich bin auch keinesfalls dagegen, das für mich befremdlich wirkende Auftreten der NAK als einen Maßstab dafür zu nehmen, ob sie weiterhin – wie noch vor einigen Jahren – ausgegrenzt werden soll. Allerdings bin ich dafür, dass sich öffentliche Einrichtungen bei der Annahme von Zuwendungen nicht derart naiv geben. Denn Spenden ist nicht nur schön, sondern es ist eine wirkliche Verantwortung. Und da besteht für mein Verständnis noch Nachholbedarf hier vor Ort. Vielleicht nimmt man sich im Kreistag der Frage nochmals an …

Dennis Riehle