Von den großen Anstrengungen städtischer Behörden, die Klimaziele nicht zu erreichen

„Alle Kräfte aus Politik und Bevölkerung“, heißt es in der im Mai verabschieden Resolution der Stadt zum Klimanotstand, „sollen gebündelt werden, um gemeinsam sofortige und entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten“. Dutzende von Fachleute unterschiedlicher Disziplinen zerbrachen sich also am 19.7. bei einer Klimakonferenz den Kopf darüber, was zu tun wäre, damit die Stadt bis 2030 klimaneutral wird. Doch wie ernst ist es der Politik und den Behörden mit dem Erreichen der selbstgesteckten Ziele? Eine Konferenzteilnehmerin, die zudem in der städtischen AG Mobilität mitarbeitet, kommt in diesem Beitrag zu einem wenig optimistischen Befund.

Vorweg: In Sachen Mobilität wurde in den letzten Wochen einiges in Gang gesetzt, und es gab sehr große Anstrengungen, Beschlüsse der Stadt gegenüber ihren mobilen und weniger mobilen BürgerInnen mit Tatkraft durchzusetzen. Allein: Es waren Anstrengungen gegen die vereinbarten Klimaziele, nicht im Sinne ihrer Beschleunigung. Dabei hatte OB Uli Burchardt noch auf derselben Klimakonferenz strahlend verkündet, dass es „Spaß machen müsste“, auf Emissionen zu verzichten.

Drei Handlungsfelder der Behörden stechen durch den hohen Grad an Demotivationskraft gegenüber den selbst gesteckten Zielen geradezu als Leuchttürme zur Beschleunigung der Klimakatastrophe hervor:

Verschenkte Chancen an der Spanierstraße

Die Sperrung der Spanierstraße und der Rheinbrücke für den klimafreundlichen nichtmotorisierten Radverkehr hätte als Gelegenheit großartig genutzt werden können, die Privilegien des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gegenüber den anderen VerkehrsteilnehmerInnen klar umzukehren. Noch bevor der „Mobilitätsmanager“ eingestellt wird, hätte man in diesem Sinne die als dringlich markierte und recht leicht verständliche Absichtserklärung auf der Konstanzer Klimanotstands-Webseite in die Tat umsetzen können: „die Verminderung des motorisierten Individualverkehrs“. Ein Umdenken in Sachen Individualverkehr heißt übersetzt: eine sehr starke Reduktion desselben zugunsten des ÖPNV und der nichtmotorisierten Fortbewegung. In der Selbstverpflichtung der Klimaresolution heißt es: „Mit ‚weichen‘ Maßnahmen soll bei möglichst vielen VerkehrsteilnehmerInnen Verständnis für die ‚harten‘ Maßnahmen zur Steuerung des ruhenden und des fließenden Verkehrs gewonnen werden, um ein Umdenken bei der Wahl der Verkehrsmittel zu erreichen (vgl. Informationsvorlage 2017-2930).“

Die Verkehrsführung um die Baustelle herum, muss man mit Erschrecken festellen, verfolgt nun genau die umgekehrte Pädagogik: AutofahrerInnen dürfen weiterhin fahren (und zwar in beide Richtungen auf der Rheinbrücke), während RadfahrerInnen nur noch ein Nadelöhr zur Verfügung haben. Sie müssen statt auf direktem Weg über die Rheinbrücke schwer durchschaubare Umwege in Kauf nehmen, weil die Rheinbrücke nicht befahren werden darf. Stattdessen sind sie gezwungen, sich die ohnehin nur mangelhaft durchgängige „Fahrradstraße“ zwischen Schottenstraße und Herosépark täglich im Berufsverkehr mit 20.000 weiteren emissionslos Mobilen zu teilen.

Die Krönung der Verkehrsplanung im Sinne der lokal beförderten Klimakatastrophe ist allerdings die „Fahrradstraße“ auf der Petershauser Straße zum Zähringerplatz, auf die nun der motorisierte Verkehr, inklusive Bus und LKW, umgeleitet wird. Wer sich hier bei 38 Grad Hitze an der Bahnschranke hinter den laufenden Motoren der zahlreichen Autos Atembeschwerden zuzieht oder durch überholende entgegenkommende Autos des Öfteren sogar in Lebensgefahr gerät, muss sich eher den Suizidgeneigten zurechnen. Keinesfalls wächst so die Überzeugung, zu einer vorbildhaften Gruppe von VerkehrsteilnehmerInnen zu gehören, für die es nun breite Zustimmung durch „Spaß an der Verkehrswende“ zu mobilisieren gilt – vor allem auch unter den Kindern der Stadt.

Kontraproduktive Radwegebenutzungspflicht

Eine weitere Kraftanstrengung, um die Attraktivität des Radfahrens zu senken, ist in der Beibehaltung der Radwegebenutzungspflicht für innerstädtische Radwege zu erkennen. Als Begründung, warum RadfahrerInnen von den Fahrbahnen getrennt bleiben sollen, wird regelmäßig die gesteigerte Sicherheit für die RadfahrerInnen angeführt. Seit mehr als 20 Jahren kämpft der ADFC für die völlige Aufhebung dieser sinnlosen Vorschrift, da die Tatsachen genau das Umgekehrte belegen: Radwege zu benutzen ist riskanter als Fahrstraßen. [1] Jeden Tag stirbt laut Unfallstatistik auf deutschen Radwegen eine Person. Es geht aber längst nicht mehr nur um die Gefährdung einzelner VerkehrsteilnehmerInnen, die offensichtlich umstandslos in Kauf genommen und sogar unterstützt wird, sondern um das Überleben aller auf dem Planeten, das – wie die Stadt sagt – auch von Konstanz aus verantwortet wird.

Als völlig unproblematische, kostengünstige, sicherheitskonforme und gesetzlich einwandfreie ‚weiche Maßnahme‘ könnten zunächst einmal alle blauen Verkehrszeichen zur Radwegebenutzungspflicht abgebaut werden, so dass die 20.000 im engen und gefährlichen Kanal zwischen Paradies und Zähringerplatz überhaupt erst einmal als gleichberechtigte VerkehrsteilnehmerInnen wahrgenommen und respektiert werden könnten. In einem weiteren Schritt könnten die Straßen der Stadt für den motorisierten Individualverkehr so unattraktiv gemacht werden, dass es selbstverständlich wird, die gesünderen, friedvolleren und dem Klima zuträglichen Verkehrsmittel zu wählen.

Im Übrigen sind die Schilder, die zwischen der Konzilstraße und entlang der Mainaustraße die RadlerInnen dazu zwingen, Fahrradwege zu benutzen, ohnehin nicht ordnungsgemäß. Die Bedingung, nach dem BGH-Grundsatzurteil von 2010 überhaupt noch blaue Straßenbenutzungsverbotsschilder für RadfahrerInnen (237, 140, 241) anzubringen, setzt schon gemäß den baulichen Vorschriften voraus, dass die Radwege breit genug sind (150 Zentimeter, möglichst 185 Zentimeter), aber auch die Gehsteige daneben mindestens 150 bis 230 Zentimeter breit sein müssen. Dies ist auf den großen Radwege-Achsen zwischen Bahnhof und Allmannsdorf nicht durchgängig der Fall, wie ich selbst ausgemessen habe. Linksseitige Radwege in der Innenstadt (z.B. Konzilstraße) sind schon aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar: Hier werden mehrmals Engstellen und Fußwege überquert, die die Fußgänger und Radfahrer massiv gefährden.

Die großen Anstrengungen, die die „Konzil-Stadt“ diskursiv seit 2014 unternimmt, den Verkehr zu beruhigen und eine Flaniermeile in Bahnhofsgebiet zu errichten, ist immerhin hinter der Ampel an der Konzilstraße in eine nur mäßig damit kompatible Tempo-30-Zone übersetzt worden. Gerade hier ist die Fahrbahnbenutzung für RadfahrerInnen juristisch ebenfalls unerwünscht: „Gemäß § 45 Abs. 1c StVO ist die Anordnung benutzungspflichtiger Radverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen generell unzulässig, da diese gerade zur Beruhigung von Wohnstraßen, Vermeidung von Unfällen und zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern eingerichtet werden.“ [2]

Die Frage aufzuwerfen, welchem Zweck die gängige Regelung zur Radwegebenutzungspflicht dient, ist müßig: die Sicherheit der Radfahrer fällt schon einmal weg. Es bleibt: der ungestörte fließende und leichte Autoverkehr bei gleichzeitiger Diskriminierung des emissionsfreien Verkehrs. Auch wenn in Konstanz schon lange nicht mehr erreichbar, wird dieses Ziel, das noch aus den Reichsstraßenverkehrsordnungen der 1920er und 30er Jahre stammt, doch allenthalben der Sicherheit und dem Klimanotstand übergeordnet. Ein Blick in die historischen Kommentare klärt uns auch über dessen ursprüngliche Funktion auf: Dietmar Kettler, Rechtsanwalt, hat dankenswerter die Stellung des Radfahrers im Straßenverkehr rechtshistorisch sehr aufschlussreich und unterhaltsam zusammengestellt und sich auf die Suche nach den Elementen und Ursprüngen der Radfahrerdiskriminierung im allgemeinen Straßenverkehrsrecht gemacht.

1934 schrieb der neue Generalsyndikus des DDAC (dem Vorgängerclub des ADAC) Rechtsanwalt Trendel, in der Fachzeitschrift Deutsches Autorecht:

„In der Militärwissenschaft besteht heute darüber Einigkeit, daß das Problem der Motorisierung eines Landes von größter Wichtigkeit für seine Verteidigung gegen äußere und innere Feinde ist. Jeder strategische Erfolg muß von der Schnelligkeit abhängen, mit der Truppen befördert werden können. Daß bei heutigem Stand des Verkehrs die schnellste Art der Beförderung großer Massen die mittels Kraftfahrzeugen ist, kann keinem Zweifel unterliegen. Nun ist es aber vom geldlichen Standpunkt aus unmöglich, beim Heer ständig die nötige Anzahl von Kraftwagen zu halten, um sie für den Fall der Not einsatzbereit zu haben. Das Ziel, das erreicht werden muß, ist vielmehr eine möglichst hohe Anzahl von Privatkraftwagen im Lande in Betrieb zu haben, die jederzeit ihre Aufgabe, größere oder kleinere Kampfeinheiten zu befördern, erfüllen können“ (Ludwig Trendel, Die Stellung des Kraftfahrers im neuen Reich, Deutsches Autorecht 1934, 1ff). Autofahren trainiert für die Front.

Der Wegfall der militärischen Ziele und das Ende der NS-Zeit haben bei der Formulierung der Grundsätze in der StVO nicht zu grundsätzlichen Änderungen in der Reichsstraßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Mittel geführt, eine möglichst hohe Anzahl von Privatkraftwagen im Lande in Betrieb zu halten, die vor allem diesem Zweck dienten: das deutsche Volk wehrhafter zu machen. In den 1970er Jahren nahm der Grundsatz erst so richtig an Fahrt auf!

Mit dem Versammlungsrecht gegen KlimaaktivistInnen

„Der Auto-Verkehr muss wachsen und fließen“, scheint immer noch die oberste Pflicht in den Köpfen der Verwaltung zu sein, was auch aus den jüngsten Entscheidungen zur Versammlungsfreiheit hervorgeht. Und damit zum dritten Handlungsfeld, in denen die Behörden Glanzleistungen in Sachen Klimakatastrophe vorzuweisen haben. Die Probleme der städtischen Behörden, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu wahren, wurde in einem anderen Artikel („Repressalien gegen Fahrraddemo“ vom 21.6.2019) bereits ausführlich behandelt. Inzwischen gibt es einige weitere gescheiterte Versuche von BürgerInnen, auch in Konstanz dieses wichtige Grund- und Menschenrecht ganz selbstverständlich wahrzunehmen. Ich möchte nur über die Fälle sprechen, die sich dem von der Stadt deklarierten Klimaziel verschrieben haben, bis 2030 in Konstanz emissionsfrei zu werden. Das heißt also diejenigen Versammlungen, die eigentlich ganz im Sinn der Stadt alle Anstrengungen unternehmen und alle Kräfte bündeln, um möglichst viele Menschen aufzuklären und zu mobilisieren, die Emissionsfreiheit zu beschleunigen.

Das Aktionsbündnis Ciclo hat sich nach der de facto durch Auflagen behördlich verbotenen Fahrraddemo vom 16. Juni kooperationsbereit zu einem Gespräch mit einem leitenden Beamten der städtischen Verwaltung und Vertretern der Polizei bei der Stadt eingefunden, um zukünftige Konflikte am Straßenrand zu vermeiden. Pädagogisch sehr wertvolle und maßgeschneiderte Aufklärungsversuche in puncto Grundrecht Artikel 8 sind ganz offensichtlich auch bei diesem Gespräch fehlgeschlagen.

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Der Südkurierartikel mit dem Titel „Aktionsbündnis fühlt sich von Bürgeramt gegängelt“ hat diesen Fall nach dem Kooperationsgespräch aufbereitet und publiziert, allerdings gleich im Titel das Missverständnis geschürt, es handele sich bei Grundrechtsverletzungen um verletzte Gefühle, und als sei ein Kompromiss eine mögliche Lösung, wenn es um ein derart schroffes Missverhältnis zwischen Grundrechten und Autofahrerwohlbefinden geht.

Das demokratisch sehr hoch angesiedelte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist kein Gefühl. Es darf nur dann beschnitten oder gar aufgehoben werden, wenn unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung von der Versammlung ausgeht, die sehr konkret gegeben sein muss (Waffen, Uniformen, Maskierung). Die Behördenstelle, die für die Sicherheit in Konstanz zuständig zeichnet, ist nun zugleich für die Gewerbetreibenden zuständig, ein problematischer Interessenskonflikt, der vielleicht erklärt, warum die ordentlich angemeldete friedliche Aktion einer Gruppe von KlimaaktivistInnen aus Sicherheitsgründen rundweg verboten wurde.

Die Aktion sollte den BürgerInnen und TouristInnen der Stadt verdeutlichen, wie der St. Stephansplatz – heute ein trister, grauer, voll-versiegelter Parkplatz für emissionsstarke Fahrzeuge – aussehen könnte, wenn man ihn dem Gemeinwohl und dem Klimaschutz entsprechend umwidmen würde: Die Aktion sah das Aufstellen von Blumentöpfen, Gartenstühlen und eines Pavillons auf der Nordseite des Parkplatzes vor, während dreier Stunden an einem Samstag, zwischen 11 und 14 Uhr. „Sicherheitsgefahr“ sieht nun der Repräsentant der örtlichen Abteilung Sicherheit und Gewerbe in seinem Antwortschreiben an den Veranstalter ganz unmittelbar gegeben, weil sich einige AutofahrerInnen gezwungen sehen könnten, den Parkplatz unverrichteter Dinge wieder zu verlassen und zu wenden. Es würde ein „Chaos“ entstehen! Es könnten gar Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge nicht freigehalten werden! Genau hier liegt ja gewöhnlich die Pflicht der Ordnungs- und Polizeibehörde, den Verkehr im öffentlichen Raum entsprechend zu lotsen und Gefahren abzuwehren. So geschehen bei der Sperrung der B 31 am vergangenen Sonntag, als es um Proteste für und gegen den Bau der Autobahn auf der anderen Seeseite ging. Nicht so in Konstanz, das sich dem obersten Ziel verpflichtet sieht, den Verkehr selbst auf einem Parkplatz „fließend und leicht“ zu gestalten.

Der Eil-Klage des Veranstalters ist glücklicherweise vom Verwaltungsgericht mit deutlichen klärenden Worten stattgegeben worden. Demnach ist die Stadtverwaltung gänzlich auf dem Holzweg, wenn sie annimmt, dass Gartenstühle, Pavillons und Pflanzenkrüge im Zusammenhang mit der Mobilisierung für den Klimaschutz der Anmeldung einer Sondernutzung bedürfen. Gerade weil die Klima-Aktionsgruppe sich aktiv dafür einsetzt, die Wahrheit zu sagen, nämlich wie es um die planetarische Sicherheit des Überlebens im Angesicht der Erderhitzung bestellt ist, wäre hier die Unterstützung der Ordnungsbehörden der Klima- und Fahrradstadt Konstanz von allergrößter symbolischer Bedeutung! Zumal der St. Stephansplatz erklärtermaßen der Parkplatznutzung entzogen werden soll, wie auf der Klimakonferenz am 19.7. öffentlich nochmals verkündet wurde. Diese selbst gesteckten Ziele legt auch das Verwaltungsgericht ihrem Widerspruch zugrunde.

All diejenigen, die sich einsetzen für die Sicherung des Gemeinwohls, Voraussetzung für ein Überleben mit Hilfe stark beschleunigter Klimaschutzmaßnahmen, können also beruhigt sein: Das Recht, sich dafür einzusetzen, ist auch in Konstanz von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Man darf den Ort der Versammlung selbst bestimmen, solange er nicht im Privatbesitz ist, man darf sich auch samstags versammeln, wenn TouristInnen und Einheimische zum Einkaufen fahren, man muss eine Versammlung nicht genehmigen lassen, sondern anmelden, und man darf sich weiterhin den von der Stadt auf ihrer Homepage und in ehrwürdigen Akten dokumentierten Zielen des Klimaschutzes mit aller verfügbaren Muskel-, Tat- und Hirn-Kraft widmen, denn: „Der Klimanotstand beinhaltet die Aufforderung, diese Gefahren durch schnelles Handeln abzumildern oder zu beseitigen.“

Die Behörden dürfen schließlich immer wieder darin erinnert werden, dass der Gemeinderat einstimmig verlautbart hat, dass der Klimanotstand ein Signal sei, „auch und gerade an die jungen Menschen in Konstanz, dass dieses Thema, das die Jugend sehr bewegt, hier angekommen ist. Seitens der Politik und der Verwaltung ist dieser Beschluss zudem ein Signal der Bereitschaft, das Tempo im Klimaschutz zu beschleunigen. Klimaschutz ist ein Thema, das aber nicht nur Politik und Verwaltung angeht, sondern zu dem alle beitragen müssen … Ein erster Beschluss ist, dass Konstanz ab Juni jede Entscheidung, die im Gemeinderat getroffen wird, auf ihre Klimarelevanz prüft.“

Kirsten Mahlke (Fotos: O. Pugliese)


[1] Vgl. hierzu: https://nationaler-radverkehrsplan.de/sites/default/files/forschung_radverkehr/for-a-06.pdf. Oder auch Einzeluntersuchungen, darunter exemplarisch: „Radfahrer sind auf der Straße am sichersten unterwegs. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die von Polizeihauptkommissar Karsten Witt auf Einladung der Bargteheider AG Radwege vorgestellt wurde.“
[2] Jonas Knöpfer: Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz, 2011, S.8, den die Autorin den Verkehrsbeauftragten ans Herz legt.