Grässlin kommt nicht vor den Kadi

graesslin-harichErfolg für den Rüstungsgegner: Das Amtsgericht München hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München wegen der verbotenen Veröffentlichung von Gerichts­akten gegen den Journalisten Daniel Harrich und den Friedensaktivisten Jürgen Grässlin nicht zugelassen. Dabei ging es um Waffen­lieferungen von Heckler und Koch. Die Ent­scheidung ist inzwischen rechtskräftig, wie der Münchner Heyne Verlag mitteilt.

Zur Vorgeschichte: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte wegen der Lieferung von G 36-Gewehren der Firma Heckler und Koch nach Mexiko auf Basis einer Anzeige von Jürgen Grässlin vor sechs Jahren Ermittlungen gegen Manager des Oberndorfer Waffenherstellers sowie gegen Beamte aus Bundeswirtschaftsministerium und Bundesausfuhramt aufgenommen. Diese Ermittlungen führten im September 2015 zu einer Anklage, allerdings nur noch gegen sechs Mitarbeiter von Heckler und Koch (seemoz berichtete).

Mithilfe der Recherchen von Daniel Harrich, Grimme-Preisträger, und Jürgen Grässlin, der erst am vergangenen Wochenende mit dem Friedenspreis der Stuttgarter Anstifter ausgezeichnet wurde, hatten der Bayrische Rundfunk (BR) und der Südwest-Rundfunk (SWR) im September 2015 unter dem Titel „Tödliche Exporte“ gleichzeitig im Fernsehen und Rundfunk über die illegalen Waffenausfuhren berichtet. Die ARD zeigte im Rahmen eines Themenabends eine TV-Dokumentation und den Spielfilm „Meister des Todes“, der später auch im Konstanzer Scala-Kino präsentiert wurde; zudem erschien im Heyne-Verlag das Buch „Netzwerk des Todes“ von Daniel Harrich, Danuta Harrich-Zandberg und Jürgen Grässlin.

Für den Themenabend in der ARD erhielten Harrich und Grässlin (Foto) 2016 den Grimme-Preis in der Rubrik „Besondere Journalistische Leistung“. Zwischenzeitlich hatte die Konstanzer Friedens-Initiative auch eine Internet-Petition ins Leben gerufen, der sich bis heute 40 000 Menschen angeschlossen haben.

MM/hpk

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