„Schöne Chérisy“ will klare Antworten
Werden die geplanten Studentenwohnheime in das Baulastenverzeichnis eingetragen? Und damit ihre Nutzung als Studentenunterkunft festgeschrieben? Und wer ist als Pächter oder Betreiber der zukünftigen Studentenwohnheime überhaupt vorgesehen? Fragen, die von der Initiative „Schöne Chérisy“ nicht nur an die Investoren, sondern auch an die Verantwortlichen der Stadtverwaltung gestellt werden. Denn noch immer ist der Argwohn groß, dass dereinst doch Eigentumswohnungen dort entstehen.
Rudy Haenel, Sprecher der Initiative und Verfasser der Briefe an die Investoren und an die Stadtverwaltung, bekräftigt zunächst, dass man nicht grundsätzlich gegen den Bau zweier Studentenwohnheime auf dem Chérisy-Gelände sei. Allerdings wünschten sich die Protestierer eine verträgliche Bebauung ohne Gewerbeflächen und ohne Tiefgaragen. Das nämlich schüre den Verdacht, dass doch in nicht zu ferner Zukunft aus den Studentenbuden schicke Eigentumswohnungen für betuchte Pensionäre werden könnten.
„Denn“, so meint Haenel in seinem Brief an Baubürgermeister Werner und Stadtplanungschef Roland Jerusalem, „Studenten werden sich in der Regel einen Tiefgaragenplatz kaum leisten können.“ Das zeige auch die Tiefgarage, die sich bereits auf dem Gelände befinde – die nämlich stehe zur Hälfte leer. Und auch die geplanten Geschäfte im Neubau-Projekt nährten den Verdacht, dass an eine baldige Umwidmung der Studentenwohnungen gedacht sei. Das aber will die „Schöne Chérisy“ in jedem Fall verhindern.
Zumal die Investoren bislang nicht als Betreiber von Studentenwohnheimen in Erscheinung getreten seien: Der eine sei ein Finanzdienstleister, der andere ein Bauherr, der keinerlei Erfahrung mit dem Betrieb von Wohnheimen vorweisen könne. Bei beiden fragt Haenel an, was sie denn nun wirklich mit den Neubauten beabsichtigten.
Verschiedene Gemeinderatsfraktionen haben, so Haenel gegenüber seemoz, signalisiert, dass auch sie einer Umwidmung dieses neuen Wohnraums kritisch gegenüberstehen. Deshalb fragt die Initiative den Bürgermeister Kurt Werner, ob an einen Eintrag in das Baulastenverzeichnis gedacht sei. Damit nämlich würde eine Nutzung der Neubauten als Studentenwohnheim im Grundbuch festgeschrieben. Zwar weiß auch Haenel, dass damit keine Garantie gegen eine Umwidmung geschaffen wird, „aber ein solcher Eintrag stellt die deutlichste Bestimmung im Baurecht dar“.
Noch vor Bekanntgabe der Bebauungspläne erhofft sich die Initiative „Schöne Chérisy“ klare Antworten auf ihre Fragen. „Denn nur so“, beendet Rudy Haenel seinen Brief an Werner und Jerusalem, „könnten unsere Befürchtungen zerstreut werden.“
Autor: hpk
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