„VHS hat nichts dazu gelernt“

Die Mitteilung zum Rauswurf des Konstanzer Hauptstellenleiters Reinhard Zahn war dem VHS-Vorstand nur wenige Worte wert: „…das Arbeitsverhältnis mit Herrn Zahn wird in der Probezeit beendet…“ Damit steht der 51jährige, vorher VHS-Chef in Weil am Rhein, nach nur drei Monaten in Konstanz vor dem beruflichen Nichts. Dieser nicht zum ersten Mal rüde Umgang mit Mitarbeitern bei der Volkshochschule ruft jetzt die Gewerkschaft auf den Plan.

„Nach den Querelen der vergangenen Jahre ist es höchste Zeit, dass in der VHS wieder Verlässlichkeit einkehrt; dazu gehört in einem reinen Dienstleistungsbetrieb an aller erster Stelle, dass der Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stimmt.“ so Hanna Binder, Gewerkschaftssekretärin der ver.di. Dies sei derzeit leider nicht der Fall.

Es gehöre zu den anerkannten Grundsätzen guter Personalpolitik, das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen. Dieser Grundsatz werde aktuell in der VHS leider nicht beachtet, so Binder weiter, die auch SPD-Gemeinderätin in Konstanz und Ehefrau des Landesministers Peter Friedrich ist.

Zur Erinnerung: Nach dem Weggang von Dr. Lothar Stetz als VHS-Chef vor fünf Jahren herrscht personalpolitisches Chaos bei der Volkshochschule Konstanz/Singen. 2009 wurde Thomas Peter als VHS-Direktor nach sechsmonatiger Probezeit gefeuert. Seine Nachfolgerin Jana Mühlstädt-Garczarek, während ihrer Amtszeit sowieso nie zu sehen und zu sprechen, nahm folgerichtig vor wenigen Monaten eine berufliche Auszeit. Und im Sommer 2010 feuerte der VHS-Vorstand ein Ehepaar, beide leitende Verwaltungsverantwortliche, fristlos – die Umstände dieser Kündigung wurden nie publik, man einigte sich außergerichtlich auf eine Abfindungszahlung. Und nun der Rauswurf von Reinhard Zahn.

Auch an diese Vorfälle erinnert Hanna Binder, wenn sie zu bedenken gibt: „Auch nicht bedacht oder vielleicht sogar nicht gewollt scheint zu sein, die VHS als sozialverantwortlichen Arbeitgeber zu präsentieren. Zu den ungeschriebenen Regeln sozialer Verantwortung gehört es, von der Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Probezeit nur dann Gebrauch zu machen, wenn etwas Gravierendes vorgefallen ist. Wenn ein Arbeitgeber innerhalb der Probezeit zu dem Schluss kommt, dass seine Auswahl doch nicht optimal war, ist es üblich, das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit zu beenden. Dann werden aber schon während der Probezeit Gespräche mit dem Mitarbeiter geführt, die es ihm idealerweise auch ermöglichen können, sein Verhalten entsprechend zu ändern, damit eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses doch möglich wird. Eine solche Chance wurde Herrn Zahn leider nicht gegeben.“

Hanna Binder zieht eine vernichtende Bilanz: „Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, hält einer moralischen Überprüfung stand. Wenn es das Ziel des Vorstandes war, mit der Kündigung von Herrn Zahn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS Konstanz (weiter) zu verunsichern, dann haben die Verantwortlichen ihr Ziel erreicht.“

Autor: PM/hpk