Gegen die menschenfeindliche Politik der EU
Die EU trägt die Menschenrechte zu Grabe! Für den 17.06. organisiert die Seebrücke Konstanz eine Demonstration gegen die von den Innenminister*innen der EU beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Demonstration startet um 13 Uhr im Herosé-Park und endet mit einer Kundgebung an der Marktstätte.
Am 9. Juni haben die Innenminister*innen der EU – darunter die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser – die schärfsten Asylreformen seit Jahrzehnten beschlossen: Entschieden wurden unter anderem die Aussetzung eines fairen und rechtsstaatlich abgesicherten Asylprozesses und die schnelle Abschiebung von Menschen, die aus nicht näher beschriebenen sogenannten „sicheren Staaten“ kommen. Europäische Länder müssen weiterhin keine Geflüchteten aufnehmen, sondern können sich durch Geldzahlungen davon freikaufen. Zentrale Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen werden eingeführt, die einen rechtsstaatlichen und fairen Asylprozess unmöglich machen. Menschen auf der Flucht, darunter Kinder, werden in Lagern inhaftiert, und es kommt zu willkürlichen Abschiebungen.
Die EU trägt damit die Menschenrechte zu Grabe. Die Seebrücke fordert deshalb die Abschaffung des Asylkompromisses 2.0! Es dürfen keine Grenz-Asylverfahren stattfinden.
Text: MM, Bild: Seebrücke Konstanz
@Ralph R. Braun
Vielen Dank für die Ergänzungen, die Sie vollkommen richtig anführen.
Auch eine Zurückweisung in einen sicheren Drittstaat ist keine Aussetzung des Asyslrecht oder gar eine Verletzung der Menschrechte – wenn in diesem Drittstaat der Asyslsuchende – bzw. der Kriegsflüchtling – nicht verfolgt wird und die basalen Versorgungsleistungen möglich sind.
Es geht mitnichten nur um Flüchtlinge aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote. Vielmehr räumt der Vorschlag der EU-Innen- und Justizminister jedem EU-Land die Möglichkeit, alle Flüchtlinge, die über „sichere Drittstaaten“ eingereist sind, dorthin zurückzuweisen, ohne auf eine inhaltliche Prüfung des Asylbegehrens einzutreten. So führt etwa Griechenland die Türkei als sicheren Drittstaat: Wer vor dort kommt, egal ob Syrer, Iraner oder Nordkoreaner, muss dorthin zurück (wenn ihn die Türkei denn übernimmt). Nachdem Tunesien, Algerien und Marokko bereits als sichere Herkunftsstaaten (heißt: Rückweisung ihrer Staatsbürger) gelten, soll Tunesien nun mit einem Migrationsabkommen zum sicheren Drittland (heißt: Rückweisung aller über Tunesien kommender Flüchtlinge) hochgestuft werden.
Quelle: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10444-2023-INIT/de/pdf, Absätze 35-37
Es wurde mitnichten die „Aussetzung eines fairen und rechtsstaatlich abgesicherten Asylprozesses“ entschieden. Es wurde beschlossen, einen kleinen Anteil der Flüchtlinge – nämlich jene Gruppe, die aus Ländern stammen, wo die Anerkennungsqoute sehr gering ist – in zentralen Einrichtungen in Grenznähe unterzubringen und über deren Asylverfahren innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden.