Aktion von ver.di gegen Ausweitung der Minijobs

Die Bundesregierung hat gestern über eine faktische Ausweitung der Minijobs beraten. ver.di protestiert unter anderem mit einer Online-Aktion gegen dieses Ansinnen. Hier der leicht bearbeitete Aufruf der Dienstleistungsgewerkschaft.Gestern haben sich die Mitglieder der Bundesregierung in ihrer wöchentlichen Kabinettssitzung mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG)“ befasst. So weit, so gut, die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist überfällig.

In diesem sogenannten Artikelgesetz steckt nämlich noch ein ordentlicher Wermutstropfen: Es sieht zugleich vor, die Grenzen, bis zu denen die sogenannten Minijobs frei von Sozialabgaben sind, an die „Dynamisierung des Mindestlohn“ zu koppeln.

Im Klartext heißt das: Steigt der Mindestlohn, wird automatisch auch die Grenze, bis zu der eine Arbeit von Sozialabgaben befreit ist, ausgeweitet. Und so begrüßen wir die Anhebung des Mindestlohns einerseits, werfen der Ampelkoalition aber zugleich vor, dass die Ausweitung der Minijobs fatal und unbedingt abzulehnen ist.

Wir rufen daher zum Protest gegen Pläne der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf und bitten Dich, diesen Protest mitzuunterzeichnen. Es gibt schon eine Reihe prominenter Erstunterzeichnender, die alle wissen, wie schädlich die Konstruktion der Minijobs vor allem für Frauen ist, aber für einen wirkungsvollen Protest benötigen wir auch Deine Stimme.

Hier geht es zur Online-Petition.

Hintergrund

Minijobber*innen putzen in Privathaushalten, gehen einkaufen, übernehmen Gartenarbeiten oder die häusliche Pflege. Minijobs gibt es auch im Gewerbe in vielen Branchen, ob im Einzelhandel, in der Gastronomie, bei Zeitungsverlagen, in der Gebäudereinigung oder im Gesundheitswesen.

Minijobberinnen und Minijobber haben zwar wie alle anderen Beschäftigten in Vollzeit auch Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, doch Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig, sondern ungesichert und bedeuten häufig Arbeit zu Niedriglöhnen. Aus Minijobs resultieren keine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung – und auch nicht auf Kurzarbeitergeld.

Einer aktuellen Studie zufolge verdrängen Minijobs schon heute allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen. ver.di setzt sich für gute Arbeit ein, die ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig ist, gut bezahlt, tarifgebunden und mitbestimmt.

Angesichts der Unsicherheit von Minijobs warnt ver.di vor ihrer Ausweitung. „Minijobs sind Gift für einen zukunftsfesten Arbeitsmarkt mit auskömmlichen Löhnen, sicheren Arbeitsplätzen und später armutsfesten Renten“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Die geplante Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 wird von ver.di auch deshalb kritisiert, weil insbesondere viele Frauen davon negativ betroffen sind und Altersarmut vor allem für sie durch die Minijobs vorprogrammiert ist.

Geschichte des Mindestlohns in Deutschland

Die Geschichte des Mindestlohns ist auch Thema eines Podcasts von ver.di. In der ersten Ausgabe von „Auf Arbeit“ erzählt die stellvertretende Vorsitzende Andrea Kocsis, wie der gesetzliche Mindestlohn zustande gekommen ist, wer ihn jetzt festlegt und gegen welche Widerstände wir mit unserem Kampf für Arbeit, die zum Leben reicht, auch jetzt immer wieder konfrontiert sind.

Hier geht es zum Podcast.

Text: MM/red, Symbolbild: seemoz-Archiv