Aktionstag gegen Rüstungsexporte

Am Freitag gab es wieder bundesweite Demonstrationen gegen die bundesdeutschen Rüstungsexporte, denn die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ hat den 26.2. zum Aktionstag gegen den Waffenhandel erklärt. Das Datum bezieht sich auf Artikel 26, Absatz 2 Grundgesetz, in den ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten aufgenommen werden soll, denn Deutschland ist auch weiterhin trotz aller Lippenbekenntnisse im weltweiten Waffenhandel höchst aktiv.

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Hier die Presseerklärung der Aktion in leicht bearbeiteter Form:

Anlass der Proteste war wie schon in den vergangenen Jahren die Kritik an der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung und der geltenden Rechtslage, die keine wirksamen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Die Bundesregierung genehmigt weiterhin Waffenexporte an kriegführende Länder und an Staaten, die gegen Menschen- und Völkerrecht verstoßen, und muss sich dafür bei der aktuellen Gesetzeslage sprich ‚Geheimsache‘ nicht rechtfertigen.

Der Verkauf und Erwerb von Rüstungsgütern ist nur deswegen legal, weil jedes Land gemäß Art. 51 der VN-Charta ein Recht auf Selbstverteidigung hat und militärische Gewalt als letztes Mittel als legitim gelten kann. Jedes Jahr werden jedoch Staaten mit deutschen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern beliefert, die bei strenger Auslegung der nationalen, europäischen und internationalen Regelwerke nicht beliefert werden dürften, weil sie die Menschenrechte und das Völkerrecht missachten oder in Kriege verwickelt sind.

Die Bundesregierung bezeichnet ihre Rüstungsexportpolitik seit Jahren als restriktiv. Die von ihr erteilten Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern stehen jedoch im Gegensatz dazu. Deutschland gehört seit Jahren zu den fünf größten Waffenexporteuren der Welt. Im vergangenen Jahr wurden mit einem Wert von über acht Milliarden Euro so viele Rüstungsexporte wie noch nie genehmigt. Zu den größten Empfängern gehörte u.a. die am Jemenkrieg beteiligten Vereinigten Arabischen Emirate, auch die Türkei, Ägypten und andere Empfängerstaaten haben einen bedenklichen Ruf.

Berichte der Vereinten Nationen über Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen durch Mitglieder der Militärkoalition im Jemen haben die Bundesregierung nicht dazu veranlasst, ihre Waffenexporte an z.B. die Vereinigten Arabischen Emirate einzustellen. Zur Begründung hieß es, dass der Bundesregierung, obwohl ihr die Berichte bekannt sind, wonach „alle Konfliktparteien sich schwerer Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen humanitären Völkerrechts schuldig gemacht haben“, „keine Erkenntnisse vorliegen, die als belastbarer Nachweis konkreter Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen gewertet werden können.“

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Die Bundesregierung muss ihre Exportgenehmigungen in Zukunft anhand der festzulegenden, strengen Kriterien begründen und zeitnah darüber berichten, so die Forderung, die seit langem auch von Bundestagsabgeordneten unterstützt wird. Zudem muss es ein Verbandsklagerecht der Zivilgesellschaft ermöglichen, die Rechtmäßigkeit einer Genehmigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Laut einer Umfrage befürworten im Durchschnitt 70% der Befragten ein entsprechendes neu einzurichtendes Rüstungsexportkontrollgesetz.

Friedensregion Bodensee e.V./red (Bild: 7th Army Training Command from Grafenwoehr, Germany, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons)


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