AStA Konstanz rügt neue Studentenbuden

seemoz-C3Nicht alle stimmen in die Lobeshymnen ein, wenn es um die neuen Studenten-Appartements in der Konstanzer Chérisy geht. Die Studierenden­vertretung (StuVe, früher AStA) kritisiert nicht nur die zu hohen Mieten, sondern sieht durch die Kamera-Überwachung im Haus die Persönlichkeitsrechte der Mieter gefährdet. Und wendet sich mit dieser Medienmitteilung an die Öffentlichkeit:

Mit C3 gibt es nun den zweiten privaten Anbieter von Studierendenwohnheimen in Konstanz. Die Studierendenvertretung (StuVe) der Uni Konstanz würde dies außerordentlich begrüßen, wären da nicht die Mietkonditionen, bei denen leider vor allem hohe Mietkosten, Rundumüberwachung durch Kameras im Haus, die Erstellung eines Bewegungsprofils und eine Mindestmietdauer von 4 Jahren herausstechen.

„Mein Mietvertrag bei der GAGFAH ist im Vergleich dazu richtig mieterfreundlich“, sagt Patrick Haiber hierzu, Vorsitzender der StuVe. Der AStA weist auf eine Klausel hin, durch die die Mieter einwilligen, dass sämtliche Bewegungen der Mieter aufgezeichnet werden, da sich die Türen zu Zimmer, Gemeinschaftszimmer und zum Haus nur mit personalisierten Transpondern öffnen lassen. Neben dem sich ergebenden Bewegungsprofil fehlt dabei die Versicherung, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Der unzureichende Datenschutz setzt sich bei der Einwilligung einer Videoaufzeichnung in den Hausfluren und Zugängen zu Gemeinschaftsräumen fort. „Ich war mir nicht sicher, ob ich gerade Orwell lese oder den Mietvertrag“, so Markus Heckmann, ebenfalls im Vorsitz der StuVe.

Der Mietvertrag beinhaltet noch weitere negative Punkte: So bleibt durch das intransparente Konstrukt einer „All inclusive-Miete“ schleierhaft, wie hoch die Kaltmiete ist. Zudem ist der Selbstkostenbeitrag bei etwaigen Reparaturen mit 100 € + 6% p. a. der Jahresmiete ziemlich hoch angesetzt. Ebenfalls äußerst mieterunfreundlich gestaltet, ist die hohe Staffelmiete samt Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten vier Jahre ab Abschluss.

Falls eine Studentin oder ein Student in diesem Zeitraum den Mietraum untervermieten möchte – was bei Studierenden in den Semesterferien, bei einem Praktikum oder Auslandsjahr alles andere als unwahrscheinlich ist – fällt eine Genehmigung seitens des Vermieters inklusive 100 € Bearbeitungsgebühr an. Annabelle Kallusek, ein weiteres Mitglied des Vorsitzes, dazu: „Der Mietvertrag entspricht genau dem Gegenteil von dem, was zu einem Studierenden passt. Nur die viel zu große Wohnungsnot bringt Studierende dazu, hier einzuziehen.“

Alles in allem ist in der vom Träger angepriesenen „All inclusive-Miete“ leider mehr mit inbegriffen, als die StuVe für studentische MieterInnen als zumutbar ansieht. Auch hofft sie, dass zukünftige Anbieter privater Studierendenwohnheime mehr auf die Bedürfnisse ihrer MieterInnen eingehen.

MM/hpk