Aus für Helfenstein-Klinik initiiert landesweites Volksbegehren

MD Volksbegehren GöppingenImmer mehr Krankenhäuser schließen, vor allem kleinere in ländlichen Gebieten oder abseits der Ballungszentren. Sie können es finanziell nicht mit den größeren Häusern aufnehmen, da sie in der Regel unterfinanziert sind. Auch hier liegt der Fehler im (Finanzierungs-)System: Kleinere Kliniken sind wichtig für die Daseinsvorsorge, aber sie haben aufgrund der geringeren Bettenanzahl – trotz ähnlicher Kosten für die medizinische Ausstattung – kaum eine Chance, kostendeckend zu arbeiten.

Im Landkreis Göppingen hat nun der Kreistagsbeschluss, die Helfenstein-Klinik zu schließen, den Start eines landesweiten Volksbegehrens ausgelöst. „Mitansehen zu müssen, dass die für uns sehr wichtige Klinik geschlossen wird, macht hilflos und wütend. Wir wollten auf demokratischen Wegen unsere Haltung kundtun, aber die gibt es auf Kreisebene schlicht nicht. Deswegen haben wir jetzt das Volksbegehren gestartet“, so Holger Schrag vom Aktionsbündnis „Erhalt der Helfenstein-Klinik“.

Der Verein „Mehr Demokratie Baden-Württemberg“ schreibt in einer aktuellen Pressemitteilung, dass Baden-Württemberg neben Hessen noch immer das einzige Flächenbundesland ohne Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene sei. Eine Initiative aus dem Landkreis Göppingen findet: Das muss sich ändern. Darum hat sie vor einigen Tagen mit der Unterschriftensammlung für einen Antrag auf ein landesweites Volksbegehren begonnen. Bereits 5000 Unterschriften hat das Aktionsbündnis „Erhalt der Helfenstein-Klinik“ gesammelt. Denn der Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger, bei Kreisentscheidungen keinen Einfluss nehmen zu können, ist groß.

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Für das Volksbegehren, das Bürgeranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in allen Landkreisen einführen möchte, werden in der ersten Stufe 10.000 Unterschriften benötigt, um die erste Hürde der Volksgesetzgebung zu nehmen. „Es gibt schon seit langer Zeit eine rechnerische Mehrheit im Landtag für Bürgermitsprache auch auf Kreisebene, aber ein Gesetz dazu wurde bisher immer blockiert. Das Volksbegehren will den Anstoß geben, die Beteiligungslücke auf Kreisebene endlich zu schließen“, so Edgar Wunder, Landesvorstandssprecher von „Mehr Demokratie Baden-Württemberg“, der die InitiatorInnen berät und den zugrunde liegenden Gesetzentwurf verfasst hat.

Erster Gesetzesvorstoß abgeschmettert

Im Oktober 2020 wurde ein entsprechendes Gesetz vom baden-württembergischen Landtag unter Grün-Schwarz abgelehnt, dabei ist der Bedarf durchaus vorhanden. Denn Mehr Demokratie erhalte als landesweit einzige Beratungsstelle für Bürgerbegehren durchschnittlich etwa vier Anfragen pro Jahr zu Bürgerengagement bei Kreisthemen. „Bürgerbeteiligung geht in den Kommunen und auf Landesebene, wieso die Kreisebene dazwischen ausgeklammert bleibt, können die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehen“, meint Wunder. Kommen 10.000 Unterschriften zusammen, wird der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens eingereicht, danach können ein Volksbegehren und als letzter Schritt auch ein landesweiter Volksentscheid folgen. Alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg sind berechtigt, das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Weitere Informationen hier sowie Unterschriftenblatt und Gesetzentwurf hier.

Medienmitteilung/ans
Bild: Mehr Demokratie Baden-Württemberg e.V.

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