Azubi soll blechen – 227 000 für Party-Einladung am Hörnle
Der Initiator einer Facebook-Party im Konstanzer Strandbad Hörnle, der 20jährige Auszubildende Matthias L., soll die Kosten für den Großeinsatz zahlen: 227 000 Euro. Das meldete „Bild am Sonntag“. Die Wohnung des Verdächtigen war am Mittwoch durchsucht worden. Smartphone und Rechner wurden sichergestellt. Der Mann soll über einen anonymen Internetzugang zu der Party aufgerufen haben.
Das Echo war enorm: Tausende kündigten im Internet ihre Teilnahme an. Die Polizei aber bekam Wind von der Sache, befürchtete eine Massenveranstaltung und chaotische Zustände (seemoz berichtete). Umgehend verbot die Stadt Konstanz die Versammlung im gesamten Stadtgebiet, zog Polizeikräfte aus dem ganzen Land zusammen, schloss das Hörnle, sperrte die Zufahrtsstraßen.
Knapp 150 Jugendliche kamen trotzdem zum Strandbad. Dort empfing sie ein Großaufgebot der Polizei; die Beamten nahmen acht Besucher fest, sprachen 31 Platzverweise aus. Und schickten Matthias L. prompt die saftige Rechnung. Denn als Initiator der Party und Verursacher des Polizeieinsatzes soll der Lehrling nun auch die Kosten dieses unnötigen Einsatzes tragen. Die belaufen sich auf 227 052 Euro – ein arger Batzen für einen Dummen-Jungen-Streich.
So sieht laut „Bild“ die Rechnung im Einzelnen aus: 283 Beamte waren im Einsatz (191 025 Euro), plus Helikopter (5000 Euro). Die Stadt Konstanz will Schadenersatz (10 000 Euro) plus Bußgeld (5000 Euro). Ein Kioskbesitzer setzt seinen Verdienstausfall zudem mit 16 000 Euro an.
Autor: „Bild“/swr/hpk
@willi
Die Stadt hat meines Wissens auch keinen Polizeihubschrauber und überhaupt hat sie keine Polizeibeamten, denn die sind vom Land. Hm, mal kurz überlegen: Könnte es dann sein, dass die dazugehörige Rechnung gar auch vom Land kommt?
Gut, dass die Stadt keine Wasserwerfer, Flugzeugträger oder Fallschirmjäger hat. D a s wäre erst teuer geworden …
Vielleicht gibt es die Möglichkeit für einen beiderseitigen Vergleich, das wäre dem gesunden Menschenverstand geschuldet. Eine zu zahlende Teilsumme, die schmerzt, aber zahlbar ist auf einige Jahre. Das wäre doch Abschreckung genug und würde kein ganzes Leben zerstören. Es ist ja auch so klar,dass er nicht zahlen kann und diese Kosten niemals reinkommen werden. Mit zwanzig ist er allerdings schon verantwortlich für das was er getan hat. Ob eine vernünftige Lösung hierbei eine Chance hat darf bezweifelt werden, in einem Staat der zulässt dass Banker und Spekulanten Millionen in den Sand setzen können und die Allgemeinheit die Rechnung bezahlen darf.
Der Polizeikostenersatz in dieser fantastischen Höhe ist wahrscheinlich generalpräventiv gedacht, um vor ähnlichen Handlungen abzuschrecken. Interessant ist, dass die zugehörige Rechtsgrundlage, wie ich bei Thilo Weichert gelesen habe, 1982 im Zusammenhang mit den damaligen Anti-Atomwaffen-Demonstrationen in unser Polizeigesetz aufgenommen wurde. LVwVGKO
Ist das der Hauptzweck der Riesenrechnung, dann wäre er bereits erreicht, indem die überregionale Presse über sie berichtet hat und jeder Facebook-Teilnehmer sich nun zweimal überlegen wird, ob er das entsprechende Sichtbarkeits-Häkchen setzt.
Daher könnten Stadtverwaltung und Landesregierung auf ihre Forderungen genausogut stillschweigend verzichten. Dass der Betroffene sie klaglos bezahlt (oder: bezahlen kann), ist ja wohl nicht zu erwarten, vielmehr wird die Kostenfrage streitig und auf den (im Nachhinein) übertriebenen Polizeieinsatz folgt noch eine ebenso übertriebene Gerichtsmühle.
Zur juristischen Frage siehe folgenden Fachartikel zweiter Rechtsanwälte aus Karlsruhe aus 2001: http://www.kommunikationundrecht.de/detail/-/specific/Facebook-Partys-Haftung-des-Einladenden-740855077
Laut einem anderen Artikel ist das Hauptproblem, dass weiterhin von ihm Werbung für die Party gemacht wurde, nachdem die Polizei ihn kontaktiert hatte und aufgefordert, das zu unterlassen. In dem Fall (und ich glaube für mich: NUR in dem Fall) finde ich es zu rechtfertigen, wenn er die Kosten übernehmen muß.
Sicherlich hätte dem Auszubildenden nach den medialen Berichten über bereits ausgeuferte „Facebook“-Partys bewusst sein müssen, dass er mit solch einer Einladung einen riesigen Trubel auslöst.
Aber kann man dem 20-Jährigen wirklich vorhalten, wonach er solch ein Ausmaß an polizeilichem und verwaltungstechnischem Aufwand für seine Aktion im sozialen Netzwerk hätte vorhersehen können und müssen?
Bei allem Fehlverhalten muss auch die Frage gestellt werden: War die Reaktion der Sicherheitskräfte wirklich angemessen? Wurde hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Etwas in Rechnung zu stellen, was an Dimension doch teilweise Kopfschütteln hinterließ und manche Überreaktion von Polizei und Stadtverwaltung vermuten lässt – insgesamt wird das wohl alles zunächst noch einer rechtlichen Prüfung standhalten müssen.
Auch scheint mir jeder Vorwurf im Augenblick noch auf vager Grundlage gefußt. Der Beschuldigte „soll“ Initiator gewesen sein. Das Profil war jedoch anonym. Bis zur Klärung einer eindeutigen Urheberschaft sollte auch hier vorsichtshalber die Unschuldsvermutung gelten.