Betriebsratswahl bei Edeka Baur wird angefochten

Die Gewerkschaft ver.di teilte jetzt mit, dass die erstmalige Betriebsratswahl bei Edeka Baur in Konstanz vor dem Arbeitsgericht angefochten wird. Eine diesbezügliche Klage wurde dieser Tage eingereicht, da es aufgrund der Einflussnahme der Geschäftsführung auf die Wahl massive Zweifel am Wahlergebnis gebe. Nach Angaben von ver.di wurde die Wahl in der Filiale in der Bodanstraße von Führungskräften massiv beeinflusst, was für ein Ergebnis zum Nachteil bestimmter WahlbewerberInnen gesorgt habe.

Nach Angaben des für den Bereich Handel zuständigen Fachsekretärs Markus Klemt ging die Initiative zur ersten Betriebsratswahl von bei Baur beschäftigten Mitgliedern von ver.di aus. Diese wurden auf einer Wahlversammlung zu Wahlvorständen nominiert, welche die Wahl organisierten. Bereits kurz nach der Wahlausschreibung kam es nach Angaben von Klemt zu internen Auseinandersetzungen um die Frage, ob eine Personen- oder Listenwahl durchgeführt werden sollte. Zwei stellvertretende MarktleiterInnen führten demnach eine Liste gegen die ver.di-Liste an. Offensichtlich strittig wurde die Kandidatur von drei KandidatInnen, welche während der zulässigen Fristen zur Liste der Führungskräfte wechselten. Ver.di wirft in diesem Zusammenhang Edeka Baur die plötzliche Beförderung dieser Personen mit beruflichem Aufstieg während des Wahlverfahrens und hierdurch eine Beeinflussung der Wahl vor. Im Zusammenhang mit erforderlichen sogenannten Stützunterschriften macht ver.di bereits hier Formfehler geltend.

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Fragwürdige Wahlwerbung

Kritik gibt es jedoch auch daran, dass den Listenvertretern der Führungskräfte einseitig Wahlwerbung während der Arbeitszeit genehmigt wurde, was normalerweise unzulässig ist und den Gewerkschaftsvertretern unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen untersagt war. Nach Kenntnis des Wahlvorstandes wurden bezeugt Beschäftigte zunächst per Durchsage ins Marktleiterbüro gerufen und im Anschluss in einem weiteren Besprechungsraum von den stellvertretenden Marktleitungen „über das Wahlverfahren informiert und mit Portraits der KandidatInnen einer Liste einseitig beworben“, so der Vorwurf in der Klageschrift. Auch die unter anderem durch Mailverkehr belegbare Einmischung der Rechtsabteilung und des Rechtsanwaltes der Baur Geschäftsführung direkt an den Wahlvorstand stellt nach Auffassung der Gewerkschaft eine unzulässige Einmischung in das Wahlverfahren dar. Markus Klemt ist überzeugt, dass im anstehenden Gerichtsverfahren ausreichende Belege für eine unrechtmäßige Beeinflussung zumindest mit Duldung des Arbeitgebers vorliegen und das Wahlergebnis anders hätte ausfallen können. Die Auszählung der Wahl ergab zwei Sitze für ver.di und mehrheitlich drei Sitze für die von den Führungskräften angeführte Konkurrenz. Auf der zuletzt stattgefundenen konstituierenden Sitzung des erstmals gewählten Betriebsrats wurden nun die beiden MarktstellvertreterInnen zum Betriebsratsvorsitzenden und der Stellvertretung gewählt.

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Zwei Kündigungen

Als regelrecht skandalös bezeichnet der zuständige Gewerkschaftssekretär die Vorgänge im Zusammenhang mit der Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters, welcher inzwischen zwei Mal im Laufe der Betriebsratswahl von Edeka Baur gekündigt wurde. Die erste verhaltensbedingt ausgesprochene Kündigung erfolgte bereits wenige Stunden nach der Bekanntgabe der geplanten Betriebsratswahl durch ver.di. Der Mitinitiator der Wahl wurde trotz ausgesprochener Kündigung in den Betriebsrat gewählt. Am Tag vor der konstituierenden Sitzung des Gremiums fand nun vor dem Arbeitsgericht in Radolfzell die Verhandlung statt. Dem von ver.di vertretenen Mitarbeiter wurde durch Urteil attestiert, dass keine Gründe für eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses vorliegen und dieses somit fortbesteht. Nun wurde dem betroffenen gewählten Betriebsrat wenige Stunden nach dem Gerichtsverfahren und damit kurz vor der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates eine diesmal fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Edeka Baur zugestellt.

Die ver.di-GewerkschafterInnen sind empört über diese Vorgehensweise und kündigen sowohl die rechtliche Vertretung als auch öffentliche Proteste gegen diese als schamlos bewertete Vorgehensweise eines Arbeitgebers an.

MM/red (Bild: O. Pugliese)