Breitseite gegen den Parkhausanbau am Lago

Die Konstanzer Aktionsgemeinschaft „Das bessere Verkehrskonzept“ widerspricht dem Bebauungsplan „Südlich Lago“. Aus Sicht der Aktionsgemeinschaft ist das Bauvorhaben nicht zulässig. Eine deftige Stellungnahme der kommunalen Verkehrskritiker um Günther Schäfer, die zeigt, dass der Streit um den Parkhausanbau – trotz der äußerst knappen Entscheidung des Gemeinderates – längst noch nicht ausgestanden ist. Wir dokumentieren den Einspruch nur leicht gekürzt und unwesentlich bearbeitet.

„Die Konstanzer Aktionsgemeinschaft „Das bessere Verkehrskonzept“ hält den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgrund der teils unzutreffenden, teils fehlenden Gutachten, sowie aufgrund des Verstoßes gegen bestehende Beschlüsse des Gemeinderates für nicht genehmigungsfähig. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird weder einer gewissenhaften Prüfung des Regierungspräsidiums noch einer juristischen Prüfung durch klagende Anwohner oder Verbände standhalten.

Es geht um die Gesundheit der Bevölkerung

Kurz nach der katastrophal fehlgeschlagenen Planung zum Konzert- und Kongresshaus auf Klein-Venedig verfolgt die Stadtverwaltung gestützt von einer äußerst schwachen Gemeinderatsmehrheit (eine Stimme Mehrheit – dabei stimmte die gesamte FDP gegen ihre eigene Wahlaussage „Das beste Verkehrskonzept“) erneut eine kostenträchtige Fehlplanung zu Lasten der Gemeindekasse an gleicher Stelle.

Die Aktionsgemeinschaft „Das bessere Verkehrskonzept“ wird mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sowohl die anstehenden Klagen des VCS sowie die Forderungen und Klagen der betroffenen Anwohner auf schweizer und auf deutscher Seite unterstützen. Es geht nicht nur um die Umsetzung beschlossener sinnvoller Verkehrsmaßnahmen, die durch die Planung konterkariert werden, sondern in erster Linie um die Gesundheit der Konstanzer Innenstadtbevölkerung – um die Reduzierung von krank machenden Luftschadstoffen – sowie um den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Konstanzer Bussystems.

Falsche Informationen durch die Stadtverwaltung

Die geplante Baumaßnahme verstößt gegen geltende Beschlüsse des Gemeinderats. 2. Die bisher beigebrachten Gutachten, die die Zulässigkeit belegen sollen, sind an mehreren Stellen sachlich falsch, methodisch nicht korrekt und unvollständig. 3. Der Gemeinderatsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens kam auf der Grundlage dieser falschen Gutachteraussagen und darüber hinaus falscher Information durch die Stadtverwaltung zustande.4. Die in den Gutachten formulierten Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens sind nicht gegeben.“

Zur einzelnen Begründung dieser Vorwürfe führt die Aktionsgemeinschaft im einzelnen aus: „Der Gemeinderat von Konstanz hat beschlossen, die Belastung der Stadt durch den motorisierten Individualverkehr zu senken und den Modal Split zugunsten des Umweltverbundes zu verschieben. Diesen Beschluss hat er durch konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung untermauert (STEP-Masterplan und Konzept Ruhender Verkehr). Beispielhaft seien hier die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung und Betrieb eines Park & Ride-Platzes an der Schänzlebrücke und Einrichtung einer Busspur auf der Bodanstraße genannt.

Die geplante Baumaßnahme „Südlich Lago“ konterkariert diese Ziele, indem die Steigerung des motorisierten Individualverkehrs auf dem Innenstadtring die Busvertaktung aller Konstanzer Buslinien (außer Linie 11) an Haupteinkaufstagen noch häufiger zum Zusammenbruch bringen würde. Der Umweltverbund würde somit geschwächt.

Es gibt schon jetzt einen Überhang an Stellplätzen

Dass das Bauvorhaben „Südlich Lago“ diesen, den Zielen der Stadt Konstanz entgegengesetzten Effekt hat, muss die Stadtverwaltung selbst einräumen: „Der ruhende Verkehr ist so zu konzipieren, dass er zur Stärkung des Umweltverbundes im Modal Split beiträgt. Bezogen nur auf diese Aspekte widerspricht das geplante Vorhaben dem verkehrsplanerischen Grundziel, der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV), da mit der Parkhauserweiterung zusätzliche Fahrten insbesondere auf der Bodanstraße induziert werden.“ . Die geplante Baumaßnahme widerspricht auch dem im Konzept Ruhender Verkehr formulierten Grundsatz, dass die Anzahl der Parkplätze sich am durchschnittlichen Bedarf zu orientieren hat, nicht am Spitzenbedarf.

In einer Vorlage Parkraumkonzept Innenstadt von 2005 schreibt die Stadtverwaltung: „Eine Schaffung zusätzlichen Parkraums hinter dem Lago wirkt dieser Zielsetzung [Abfangen des Verkehrs vor der Altstadt] entgegen, der Stellplatzüberhang in der östlichen Altstadt würde noch vergrößert.“ … Damit ist belegt, dass der Stadtverwaltung bereits seit 2005 bekannt ist, dass die Erweiterung der Parkplätze am Lago den verkehrsplanerischen Zielsetzungen der Stadt zuwider laufen würde und dass in der östlichen Altstadt bereits ein Stellplatzüberhang existiert.

Fehler in den Gutachten

Im Einzelnen hat die Aktionsgemeinschaft folgende inhaltliche und methodische Fehler sowie Lücken in den vorliegenden Gutachten festgestellt.

Gutachten „Prognose Kfz-verkehrsbedingter Luftschadstoff-Belastungen im Zuge der geplanten Parkhauserweiterung im Lago-Center Konstanz“: Die Behauptung, der Grenzwert von 50 ?g/m³ PM10 würde an maximal 15 Tagen pro Jahr überschritten, ist unseriös. Nach Statistik der LUBW wurde an der Messstation an der Wallgutschule bereits im ersten Halbjahr 2010 an 11 Tagen der Grenzwert überschritten.

Laut Aufzeichnung des Umweltbundesamt waren es bereits 17 Tage. Im Widerspruch zur Behauptung von pro Jahr maximal 15 Tagen mit Grenzwertüberschreitungen steht auch das aktuelle Luftschadstoffgutachten von 2009 des Büros Lohmeyer. Auf Seite 4 bezeichnet der Gutachter bereits im Prognosenullfall (d.h. Ist-Zustand ohne zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Parkhausanbau) die Grenzwerte für die Kurzzeitbelastung als teilweise überschritten.

Dies bedeutet, dass bereits jetzt an 35 und mehr Tagen pro Jahr an den Zufahrtsstraßen zum Lago-Parkhaus die Luftschadstoff-Grenzwerte überschritten werden, und diese Straßen würden bei einer Parkhauserweiterung mit zusätzlichem Verkehr belastet. Auch in einem Luftschadstoff-Gutachten aus dem Jahr 2005 war festgestellt worden, dass die PM10-Grenzwerte am Schnetztor schon im Ist-Zustand nicht eingehalten werden. Die Gerichte haben in ähnlichen Fällen bereits geurteilt, dass eine Planung entlang von Grenzwerten nicht zulässig ist. Wegen dieses gravierenden Fehlers im Luftschadstoff-Gutachten sind die Grundlagen für die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahrens nicht gegeben.

Kommunale Planung widerspricht der Bundesregierung

Gutachten „Prognose Kfz-verkehrsbedingter Luftschadstoff-Belastungen im Zuge der geplanten Parkhauserweiterung im Lago-Center Konstanz“: Der Gutachter rechnet den künftig zu erwartenden technischen Fortschritt und damit sinkende Schadstoff-Emissionen durch die Erneuerung der Autoflotte ein, um das Einhalten der Luftschadstoff-Grenzwerte darzustellen.

Dieses Vorgehen ist nach Aussage der Stadt Konstanz nicht zulässig. Die Stadt hat nämlich die Aufforderung seitens der Aktionsgemeinschaft, die absehbare Verschärfung der Grenzwerte einzubeziehen, abgewiesen mit der Aufforderug: „Zu beurteilen war allein anhand der derzeit rechtskräftigen Grenzwerte.“ Entsprechendes muss dann auch für den Luftschadstoff-Gutachter gelten. Somit entspricht auch in diesem Punkt das beigebrachte Gutachten nicht den von der Stadt selber formulierten Anforderungen.

Die Bundesgesetzgebung zur Reduzierung des Flottenverbrauchs zielt auf die Verbesserung der Luftqualität zum Schutz der Erdatmosphäre und Gesundheit der Bevölkerung, da es keinen unteren Grenzwert gibt, ab dem Feinstaub gesundheitlich unschädlich ist. Die Bundesgesetzgebung zielt also nicht darauf ab, eine Planung entlang von Grenzwerten zu ermöglichen und die Absenkung des Flottenverbrauchs für das Induzieren von Mehrbelastung durch Mehrverkehr zu verbrauchen. Es ist nicht zulässig, dass kommunale Planung höherrangige gesetzgeberische Ziele der Bundesregierung konterkariert.

Schweizer Grenzwerte nicht beachtet

Gutachten „Prognose Kfz-verkehrsbedingter Luftschadstoff-Belastungen im Zuge der geplanten Parkhauserweiterung im Lago-Center Konstanz“: Hinzu kommt, dass seit August 2010 verschärfte Grenzwerte im Bereich Feinstaub gelten. Diese stellen den derzeit rechtskräftigen Grenzwert dar, nach dem sich die Beurteilung zu richten hat. Berechnungen zum Grenzwert PM2,5 wurden vom Gutachter nicht vorgelegt. Ebenso wurden vom Gutachter für die Betrachtung entlang der Schweizer Grenze nicht die Schweizer Grenzwerte für Luftschadstoffe herangezogen.

Überdies wurde die kritischste Verkehrs- Situation der Parkhausentleerung nicht betrachtet. So sticht ins Auge, dass die Zeit zwischen 13 und 17 Uhr bzw. 11 und 17 Uhr nicht betrachtet wurde. Laut Verkehrsuntersuchung der Stadt Konstanz aus dem Jahr 2007 „Untersuchung der Verkehrssituation auf der Bodanstraße“ sind die Staulängen und die Wartezeiten im Stau zwischen 14 und 16 Uhr mehr als dreimal so groß wie zwischen dem oben betrachteten Zeitraum 10 bis 12 Uhr.

Vor diesem Hintergrund verliert die schnellere Straßenräumung durch eine verbesserte Befüllung des Parkhauses in den Vormittagsstunden an Bedeutung. In gleicher Weise wie die Gutachter weigert sich die Stadt Konstanz, das Hauptproblem, die Staus bei der Parkhaus-Entleerung, zu betrachten. Eine Verkehrsplanung, die das Haupt-Verkehrsproblem ignoriert, ist unzulässig.

Seit 27. November wird tatsächlich der abfließende Verkehr bei Stau auf der Bodanstraße ausschließlich über den Bahnhofsvorplatz abgeleitet, so entstehen insbesondere für die Schweizer Kunden erhebliche Umwege, da sie nicht mehr die kurze Strecke Lago-Schnetztor nutzen können, sondern nun die gesamte Innenstadt umrunden müssen. Diese Vervielfachung der Wegstrecken rund um die Innenstadt verursacht weitere, von dem Luftschadstoffgutachten nicht berücksichtigte Emissionen, die ihre besondere Brisanz dadurch enthalten, dass nun Mehrverkehr im Bereich der Oberen Laube/Schnetztor erzeugt wird, an dem die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxyde bereits erreicht bzw. überschritten werden.

Gutachten „Verkehrsplanerischer Fachbeitrag im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens zur Parkhauserweiterung“: Bei den Verkehrsberechnungen wird für alle Tage der niedrige Werktagsumschlag von 2,7 herangezogen, nicht der Samstagsumschlag von 3,7 – für diese Tage wird das Parkhaus jedoch gebaut und gebraucht. Deshalb ist es nicht zulässig, für den Anbau mit einem Umschlag von 2,0 zu rechnen. Vielmehr müsste 3,7 zugrunde gelegt werden. Der damit resultierende Mehrverkehr entzieht dem Luftschadstoffgutachten die Grundlage. Die Begründung der Gutachter für die zugrunde gelegte Umschlagzahl ist nicht zulässig, da hier ausdrücklich die Stellplätze für neue Nutzungen nachgewiesen werden, nämlich für die hinzugekommenen Einzelhandelsstandorte Alte Sparkasse und Sport Gruner.

Falsche Grundlagen für Entscheid des Gemeinderats

Wie die oben beschriebenen Mängel der Gutachten zeigen, hat der Gemeinderat seine Entscheidung vom 23.09.2010, ein Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren einzuleiten, auf falscher Grundlage getroffen. Zudem hat die Stadtverwaltung in ihrer Begründung die Gemeinderäte bezüglich Umweltrelevanz und Folgekosten vorsätzlich getäuscht.

In der zusammenfassenden Beurteilung schreibt die Stadtverwaltung, es bestehe keine Umweltrelevanz. Gleichzeitig attestiert sie in der Begründung eine Zunahme des motorisierten Individualverkehrs. Außerdem wird die Notwendigkeit lärmreduzierender Maßnahmen (Tempo 30 bei Nacht) aufgrund des Mehrverkehrs begründet. Somit wird deutlich, dass in der Tat eine Umweltrelevanz besteht. Ebenso absurd ist die Negation von Folgekosten. Der Stadt entgehen erstens direkte Einnahmen aus der Stellplatzablöse der Einzelhandelsunternehmen Alte Sparkasse und Sport Gruner (über 1 Mio. €) sowie laufende Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Überlaufparkplatzes an Spitzentagen.

Direkte Folgekosten entstehen aus der im Verkehrsgutachten nachgewiesenen Notwendigkeit, eine kostenträchtige Begegnungszone am Bahnhofsplatz einzurichten. Deren Notwendigkeit für die Realisierung des Parkhausanbaus wird untermauert durch das in der Gemeinderatssitzung unterbreitete Angebot des Parkhausinvestors, die Stadt bei dieser Maßnahme im Falle der Zustimmung zur Parkhauserweiterung mit einem „sechsstelligen Betrag“ zu unterstützen.

Folgekosten entstehen auch durch die Zusage der Stadt an das Regierungspräsidium, in der Bodanstraße eine Luftmessstation zu errichten und zu betreiben. „Aus Gründen der Vorsorge ist mit dem Regierungspräsidium abgestimmt, die tatsächliche zukünftige Entwicklung der Immissionssituation bezogen auf Kfz-bedingte Luftschadstoffe ggf. über eine Luftmessstation zu erfassen und auszuwerten.“. Schwer zu beziffern ist der Schaden, der der Stadt Konstanz dadurch entsteht, dass die Attraktivität des subventionierten Busbetriebs gerade an Einkaufstagen durch ständige, staubedingte Verspätungen beschädigt wird.

Mehr Verkehr auf der Bodanstraße

Nach dem Verkehrsgutachten lässt sich der parkhausbedingte Mehrverkehr in der Bodanstraße nur durch die Einrichtung einer Begegnungszone am Bahnhofsplatz und die damit zusammenhängende Verkehrsverlagerung auf die Laube abwickeln. Bislang gibt es keinen Beschluss des Gemeinderats, diese Voraussetzung zu schaffen. Es ist unzulässig, eine Baumaßnahme, die an das Vorhandensein einer bestimmten Infrastrukturmaßnahme geknüpft ist, zu genehmigen, bevor die notwendige Infrastruktur beschlossen, finanziert und hergestellt ist.

Der Gemeinderat hat der Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zugestimmt, nachdem der Investor zuvor mündlich zugesagt hatte, die Parkplätze im Erweiterungsbau bis 2014 nur temporär, im gleichen Umfang wie zur Zeit der Überlaufparkplatz geöffnet wird, zu betreiben.

In dem Erweiterungsbau sollen die Stellplätze für Alte Sparkasse und Sport Gruner nachgewiesen werden. Nur temporär zur Verfügung stehende Parkplätze sind nicht zum Stellplatznachweis geeignet, vielmehr muss die Stadt die Ablöse der Stellplätze unverzüglich einfordern. Dies umso mehr, da die Frist zum Nachweis der Stellplätze für die Einzelhandelsunternehmen in der Alten Sparkasse bereits abgelaufen ist.

Wir beantragen daher:

Die Einstellung des Verfahrens zur Erstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planvorhaben Erweiterung des Lago-Parkhauses. Die zügige Umsetzung des im Konzept Ruhender Verkehr und STEP 2020 vorgesehenen Maßnahmen und Zielvorgaben. Die Einrichtung einer Messstation zur Abklärung der Belastungssituation in der Bodanstraße. Umfassende Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionsbelastungen und verkehrsreduzierende Maßnahmen zur Lärmbegrenzung. Die Realisierung der Begegnungszone am Bahnhofsvorplatz mit

Überprüfung der prognostizierten verkehrslenkenden Wirkung. Den Ausbau von Fahrrad- und Busspuren auf dem Innenstadtring zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Umweltverbundes.“

Autor: PM/hpk