Büdingen: ParkschützerInnen machen juristisch Druck

Die Erdarbeiten auf dem Büdingen-Areal, mit denen Luxushotel-Investor Buff vergangenen Monat beginnen ließ, sind nach Meinung des Vereins Bürgerpark Büdingen illegal (seemoz berichtete). Die von der Stadtverwaltung dafür erteilte Teilfreigabe verstößt wegen fehlender umwelt- und naturschutzrechtlicher Konzepte gegen das geltende Baurecht, ist der Verein überzeugt. Die Stadt hat deswegen jetzt Post von der durch die ParkschützerInnen beauftragten Kölner Anwaltskanzlei PSP erhalten, auch das Regierungspräsidium wurde unterrichtet.

Schweres Geschütz fährt Prof. Dr. Georg Jochum, Rechtsanwalt der Kanzlei mit Professur an der Zeppelin Universität in Friedrichshafen, in einem Schreiben vom 23.10. gegen das Konstanzer Baurechts- und Denkmalamt auf: Es habe rechtswidrig gehandelt, weil auch für eine Teilfreigabe von Arbeiten wie jetzt für das Areal an der Seestraße zwingend nötig sei, dass zuvor eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. Die fehle indes für Büdingen bisher aus gutem Grund, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Zu denen gehörten wegen der naturschutzrechtlichen Sensibilität des Grundstücks mit Naturdenkmalstatus konkrete Planungen für Baumschutzmaßnahmen. So müsse etwa sichergestellt werden, dass der Gehölzbestand während der Bauarbeiten weiterhin ausreichend Wasser erhält. Dazu habe der Investor erst nach zweimaliger Nachbesserung seines Bauantrags im Juli 2020 „überhaupt eine Planung vorgelegt“, die aber, soweit bekannt, bisher nicht genehmigt sei.

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Anwalt Jochum fordert das Baurechtsamt deshalb „noch einmal auf, bis zur abschließenden Genehmigung der Baustellenplanung, die für den Erhalt der Naturdenkmäler auf dem Grundstück essenziell ist, einen Baustopp zu verhängen.“ Nur so könne sichergestellt werden, dass „den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung getragen wird“.

In einem zweiten Schreiben unterrichtete der Jurist das Regierungspräsidium Freiburg über den Sachverhalt und die Forderung nach einem vorläufigen Baustopp. Als Grund, parallel die für Konstanz zuständige Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde zu informieren, nennt Jochum, nicht ohne bitteren Unterton, das Verhalten der Rathausspitze: „Aufgrund der bisher mit der Stadt gemachten Erfahrungen haben wir allerdings keinerlei Vertrauen, dass die Stadt rechtmäßig und rechtzeitig handeln wird. Aus diesem Grund informieren wir Sie als Fach- und Rechtsaufsicht und bitten Sie, für eine rechtskonforme Verwaltungspraxis in Konstanz zu sorgen.“

Bleibt abzuwarten, welche Reaktion diese juristisch wohlbegründete Attacke im Konstanzer Rathaus auslösen wird, das bisher im Fall Büdingen dem gehätschelten Investor zuliebe oft genug fünfe gerade sein ließ. Könnte vielleicht sogar die nur knapp verhinderte Abwahl Burchardt dazu bewegen, Anliegen von BürgerInnen ernster als Investorenwünsche zu nehmen? Die ParkschützerInnen jedenfalls haben schon angekündigt, sich weitere rechtliche Schritte zur Durchsetzung eines Baustopps vorzubehalten.

MM/jüg (Foto: Bürgerpark Büdingen e.V.)

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