Büdingen: Regierungspräsidium weist Widersprüche zurück

Weiterer Rückschlag für die Büdingen-ParkschützerInnen: Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Widersprüche von AnwohnerInnen gegen den von der Stadt Konstanz erteilten Bauvorbescheid und die Baugenehmigung für das Luxus-Hotel zurückgewiesen. Das teilte das Pressereferat der Stadt am letzten Freitag mit. Das RP hat damit Investor Buff eine weitere Hürde aus dem Weg geräumt. Der hatte schon Anfang letzter Woche die Bagger in Marsch gesetzt.

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Die entsprechenden Widerspruchsbescheide des RP, so die Mitteilung, gingen am 16. Januar bei der Stadtverwaltung ein. Das Pressereferat weiter: „Die Stadt Konstanz hatte am 18. Juli 2017 den Bauvorbescheid sowie am 10. September 2018 die Baugenehmigung erteilt. Die Bauherrin beabsichtigt, auf dem bislang unbebauten Grundstück in der Glärnischstraße ein Hotel mit 114 Gästezimmern samt Tiefgarage (118 Stellplätze) sowie 14 oberirdische Stellplätze zu errichten.“ Mit seiner jetzigen Entscheidung sei das Regierungspräsidium „der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in vollem Umfang gefolgt“, resümmiert die städtische Verlautbarung sichtlich zufrieden.

Eine Reaktion der Büdingen-Initiative auf diese Hiobs-Botschaft liegt seemoz bisher nicht vor. Klar ist: Für Park- und KlimaschützerInnen wird nach der erneuten juristischen Niederlage die Luft immer dünner. Zur Erinnerung: Schon Ende Juli 2019 hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen bis dahin geltenden Baustopp am Seerhein auf Antrag von Stadt und Investor aufgehoben. So viel scheint klar: Eine Wende könnte jetzt nur noch massiver Druck von der Straße bringen – eine breite Bewegung, der auch ziviler Ungehorsam nicht fremd sein sollte. Sonst dürfen sich bald Millionarios über eine neue Wohlfühloase an der Seestraße freuen, zum Schaden der BürgerInnen und des Klimas.

MM/jüg (Foto: privat)