Büdingen-Verein will neue Rechte umgehend nutzen
(jüg) Ist das ein Hoffnungsschimmer für alle, denen der Erhalt des Büdingen-Parks am Herzen liegt? Der Verein „Bürgerpark Büdingen“ stemmt sich seit Langem gegen den von Investor und Stadtverwaltung veranlassten Kahlschlag am Seerhein. Jetzt sind die Baumschützer vom Umweltministerium des Landes als „Umweltvereinigung im Sinne von § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG)“ anerkannt worden. Keine Formalie, denn der sperrige Titel räumt dem Verein ein Verbandsklagerecht ein. Er kann nun alle umweltrechtlich zur Verfügung stehenden Kontroll- und Klagerechte gegen die Stadt geltend machen, auch ohne selbst Park-Nachbar zu sein. Gesagt, getan, wie aus einer heute veröffentlichten Mitteilung hervorgeht, die wir im Folgenden dokumentieren.
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Zur Wahrung der mit dem Kontroll- und Klagerechten verbundenen umwelt-, landschafts- und naturschützenden Befugnisse fordern wir die Stadt Konstanz mit vierzehntägiger Fristsetzung auf, die Offenlegung sämtlicher erforderlichen Unterlagen rund um das Genehmigungsverfahren, soweit diese naturschutzrechtlich von Belang sind, zu gewähren.
Bislang war zu beobachten, dass die Stadt Konstanz und ihre Stadtverwaltung in Person ihrer Amtsleiter und des Oberbürgermeisters, nicht zutreffend eingeschätzt haben, dass der Verein Bürgerpark Büdingen im Namen aller Bürger zum Schutz und Erhalt des Parks am See eintritt.
Mit der Anerkennung als Umweltvereinigung im Sinne von § 3 UmwRG ist nun aber von der Landesregierung verbürgt, dass der Verein genau diese Aufgabe wahrnimmt. Vor diesem Hintergrund erwartet der Verein Bürgerpark Büdingen, frühzeitig in das weitere Vorgehen der Stadt Konstanz im Hinblick auf den Büdingen-Park eingebunden, gehört und mit seinen Vorschlägen berücksichtigt zu werden. Wenn die Stadt Konstanz bislang meistens mit Verweis auf das private Baurecht und die Interessen des Investors argumentierte, so ist dem mit der Anerkennung als Umweltvereinigung nun der Boden entzogen. Die Stadt Konstanz muss sich darauf einstellen, dass der Verein Bürgerpark Büdingen aufgrund seiner gesetzlich verbürgten Position auf die tatsächliche Einhaltung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes im Büdingen-Park bestehen wird.
Zu diesem Zweck hat der Verein Bürgerpark Büdingen spezialisierte Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Rechte als Umweltvereinigung beauftragt. So hat die Stadt Konstanz gerade ein Schreiben erhalten, das diese zur Offenlegung sämtlicher umwelt-, landschafts- und naturschutzrechtlich relevanten Unterlagen und Vorgänge rund um die vorgesehene Bebauung des Büdingen-Geländes auffordert.
Darüber hinaus wird der bürgerschaftlichen Einsatz für eine klimafreundliche Stadt und ein lebenswertes Umfeld in und um den Büdingen-Park, in Petershausen und in ganz Konstanz auch künftig weitergehen. Stadtverwaltung, OB und auch der Gemeinderat müssen in noch größerem Umfang als bisher mit unserer kritischen Präsenz rechnen. Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Vereins Bürgerpark Büdingen als Umweltvereinigung sind noch lange nicht ausgeschöpft!
Vorstand Bürgerpark Büdingen e.V., Dr. Thomas Huhn, Patrick Pfeiffer
Kontakt: c/o Würthle, In der Gebhardsösch 51, 78467 Konstanz
www.buergerpark-konstanz.de
(Foto: privat)