Konstanzer Bürgerbudget: Ideen für 2024 gesucht

Noch bis zum 20. Juli können Vorschläge für das Bürgerbudget eingereicht werden, mit dem die Stadt Konstanz lokale Vereine, Initiativen und Gruppen fördert. Insgesamt geht es um 100.000 Euro. Das Bürgerbudget wurde 2019 ins Leben gerufen, um die Bürgerschaft über einen Teil des städtischen Haushalts entscheiden zu lassen und gleichzeitig gute Ideen aus der Zivilgesellschaft finanziell zu unterstützen.

2023 geht das Bürgerbudget in die 5. Runde. Diesmal stehen Projekte im Fokus, die im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen. Die Förderkriterien wurden in den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien festgelegt. Ein Projekt kann mit maximal 15.000 € gefördert werden. Das Gesamtvolumen des Bürgerbudgets beträgt 100.000 €. Menschen aus Konstanz, die sich für eine gemeinwohlorientierte Projektidee zusammentun, können einen Antrag auf Förderung stellen. Das kann ein Konstanzer Verein, eine Initiative, eine Nachbarschaft oder eine andere Gruppe von Privatpersonen ab 14 Jahren sein.

Gefördert werden können Projekte, die gemeinwohlorientiert sind, den Zusammenhalt stärken und in denen die Projektbeteiligten ehrenamtliche Eigenleistung erbringen. Weitere Pluspunkte für Projektideen sind die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie eine positive Wirkung auf den Klimaschutz. In den letzten vier Jahren wurden insgesamt 38 Projekte durch das Bürgerbudget gefördert. Das Spektrum der Projekte reichte von einem Bienengarten über einen Pop-up-Space zu einem 3.000-Schritte-Pfad und der Veranstaltungsreihe „17 Ziele für Konstanz“.

Die Anträge werden von der Verwaltung gemäß den Richtlinien auf Zulässigkeit geprüft. Im Oktober berät dann, im bewährten Verfahren, ein Bürger*innenrat über die Projektförderungen. Der Bürger*innenrat besteht jedes Jahr aus 20 neu ausgewählten Konstanzerinnen und Konstanzern.

Die sogenannten Zufallsbürger*innen werden aus dem Einwohnermeldewesen gezogen. Dabei ist die Zusammensetzung nach soziodemografischen Merkmalen wie Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit so, dass es in etwa die Konstanzer Bevölkerung widerspiegelt. Die Förderempfehlungen des BürgerInnenrats werden anschließend dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Mit Beginn des Jahres 2024 startet dann der Projektzeitraum und die Antragstellenden können mit der Umsetzung ihrer Idee beginnen.

Wer bereits eine Förderung durch das Bürgerbudget erhalten hat, kann erst nach drei Jahren eine erneute Förderung erhalten. Das Antragsformular, die Richtlinien, Projekte der Vorjahre und alle weiteren Informationen finden sich auf www.konstanz.de/buergerbudget.

Bürgerbudget-Anträge müssen bis zum 20.07.2023 beim Hauptamt, Abteilung Bürgerbeteiligung, Engagement und Städtepartnerschaften postalisch oder per Mail bei anjela.griebel@konstanz.de eingegangen sein.

Text: MM/red, Bild: Stadt Konstanz