Coronakrise: Mieterbund warnt vor Wohnungsverlust

Neben den gesundheitlichen Gefahren durch das Virus drohen als Folge des gesellschaftlichen Shutdowns zahlreichen Menschen auch empfindliche materielle Einbußen. Bei der Miete dürfen Betroffene deshalb trotzdem keine Abstriche machen. Darauf weist der Mieterbund Bodensee in einer Information für die Medien hin. Die Mieterorganisation fordert deshalb Hilfen, damit Zahlungsverzug nicht zum Wohnungsverlust führt.

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Wenn Veranstaltungen abgesagt werden und nahezu das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen kommt, hat das für viele Freiberuflicher, Kleingewerbetreibende und Künstler erhebliche Folgen. Ihnen drohen Einnahmeausfälle, die sie nicht ohne weiteres ausgleichen können. Auch Kurzarbeit hat trotz aller beschlossenen Erleichterungen erhebliche finanzielle Einbußen für die Betroffenen zur Folge. Im Gegensatz dazu bleiben die Verpflichtungen aus Mietverträgen in vollem Umfang bestehen, weist der Vorsitzende des Mieterbunds Bodensee, Herbert Weber hin. Für zahlreiche Menschen wachse daher das Risiko, die monatlichen Mietzahlungen nicht mehr sicherstellen zu können.

Die Rechtsfolgen eines solchen Zahlungsverzugs seien erheblich, warnt Weber. Wer mit zwei Monatsmieten im Rückstand sei, laufe in Gefahr die Wohnung zu verlieren, weil das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden könne. Die aktuelle Bedrohung mit dem Virus Covid-19 sei kein Grund, Miete zu mindern oder Zahlungen aufzuschieben.

Der Mieterbund empfiehlt betroffenen Mietern, sich um Wohngeld zu bemühen. Wenn das Einkommen nicht mehr zur Miete reicht, könnte auch ein Anspruch auf Grundsicherung gegeben sein. Weber bittet in diesen Fällen Job-Center und Wohngeldstellen um eine schnelle Prüfung der Anträge, um Wohnungsverluste zu vermeiden.

Mieter brauchen aber auch Hilfe durch den Gesetzgeber. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausnahmesituation müssten Mieter die Gelegenheit erhalten, Mietzahlungen rechtssicher nachholen zu können. Für Herbert Weber ist klar: „Kündigungen müssen für die Zeit der Krise und auch rückwirkend ausgeschlossen sein“, die Pflicht zur Mietzahlung müsse gestundet werden. An die Gerichte appelliert der Mieterbund, Zwangsräumungen sofort zu stoppen. „Die aktuelle Ausnahmesituation darf unter keinen Umständen zum Verlust der Wohnung führen!“

MM/jüg

Corona: Mieterbund Bodensee berät per Telefon und E-Mail

Der Mieterbund Bodensee schließt sich den Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus an. Der Verband wird daher ab sofort Mieter nicht mehr im persönlichen Gespräch, sondern vorzugsweise telefonisch oder – sofern möglich – über E-Mail beraten.

Mitglieder werden gebeten, notwendige Unterlagen zur Klärung ihrer Mietangelegenheit vorab an die Geschäftsstelle des Mieterbunds zu senden. Die Beratungsstellen des Mieterbunds bleiben geöffnet und vereinbaren die telefonischen Beratungstermine, ein Publikumsverkehr findet aber bis auf unbestimmte Zeit derzeit nicht statt.

Der Verband verschiebt außerdem seine Delegiertenversammlung vom 21. März auf einen bislang noch nicht festgesetzten späteren Zeitpunkt im Jahr. „Der Deutsche Mieterbund leistet in seinem Tätigkeitsfeldern präventive Arbeit. Daher ist für uns selbstverständlich, dass wir aktiv an der allgemeinen Risikovorsorge zum Schutz vor der Ausbreitung einer Infektionskrankheit mitwirken,“ sagt der Vorsitzende Herbert Weber.

Für mietrechtliche Notfälle wie fristlose Kündigungen wird der Mieterbund nach wie vor persönliche Beratungstermine anbieten.

Kontakt telefonisch unter 07531-29513 oder per E-Mail info@mieterbund-bodensee.de