Damit aus Wohnungen keine Büros oder Ferienstudios werden

Städte und Gemeinden können ab 2014 mit eigenen Satzungen verhindern, dass Wohnungen zu Ladenflächen, Büros oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Dies hat der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen jetzt beschlossen:  Damit reagiert die Landesregierung auch auf einen Beschluss des Konstanzer Gemeinderats

Die Städte in Baden-Württemberg haben nun das Recht, Satzungen gegen eine Umnutzung von Wohnungen  in Verkaufs- oder Büroflächen zu erlassen. Auch gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum erhalten Gemeinden ein Mittel in die Hand: Wenn Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen, kann ebenfalls eine Zweckentfremdung vorliegen. Denn oft werden Altbauwohnungen nicht mehr vermietet, um das leerstehende Haus besonders teuer zu renovieren. Diese Vorgehensweise wird als Luxussanierung bezeichnet und führe oft zur Verdrängung von Mietern aus den Innenstädten, weiß Hans-Peter Storz – der SPD-Landtagsabgeordnete aus Singen hatte sich besonders für die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots stark gemacht.

Haben Kommunen ein solches Zweckentfremdungsverbot erlassen, müssen sich Eigentümer Nutzungsänderungen von Wohnraum genehmigen lassen. Eine solche Genehmigung sei zum Beispiel möglich, wenn der Eigentümer Ersatzwohnraum an anderer Stelle schaffe oder eine Ausgleichszahlung, die für Wohnungsinvestitionen genutzt werde, leiste, erläutert Storz in einer aktuellen Pressemitteilung.

Das Zweckentfremdungsverbot sei keine neue Erfindung, so Storz, sondern ein bewährtes Instrument, das die ehemalige CDU/FDP-Landesregierung im Jahr 2006 ohne Not und gegen den Rat zahlreicher Fachleute aus der Hand gegeben hatte. Einen wesentlichen Unterschied gebe es jedoch: Früher legte die Landesregierung in einer Verordnung fest, wo das Zweckentfremdungsverbot gelten soll. Nach neuem Recht können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie dieses wohnungspolitische Instrument nutzen wollen.

Es liegt jetzt also an der Stadtverwaltung zum Beispiel in Konstanz, dieses neue Recht zügig umzusetzen. Da könnte auch hinterfragt werden, warum durch überwiegend ungenutzte Ferienwohnungen dem Markt wichtiger Wohnraum entzogen wird. Und ob sich das nicht ändern läßt.

Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum sei ein Teil der Politik des Landes gegen den Wohnungsmangel in den Städten, unter dem mittlerweile vor allem Familien, auch mit mittleren oder gehobenen Einkommen, leiden. Auch 2014 werde die grün-rote Landesregierung den sozialen Mietwohnungsbau mit günstigen Konditionen fördern, kündigte Storz an. Auf die Ergebnisse darf man, gerade im Jahr der Kommunalwahlen, gespannt sein.

Autor: PM/hpk