Das Ende eines Schildbürgerstreichs?
In ziemlich genau einer Woche, am 26. Juli, wird die Klage gegen das Konstanzer Glasverbot um 10 Uhr öffentlich im Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt. Mit einer Entscheidung wird in den darauf folgenden 14 Tagen gerechnet – also gerade mal ein Jahr nach Inkrafttreten des Glasverbotes kann es auch schon wieder Geschichte sein. Die Grüne Hochschulgruppe, Initiatorin der Klage, erinnert in einer aktuellen Pressemitteilung an einen bizarren Streit, der SpießerInnen aufgeregt und StadträtInnen vereinnahmt hat und nun wohl endlich beigelegt wird
„Am 21. Juli 2011 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig ein Glasverbot, das ab 19 Uhr im Herosépark, am Schänzle und an der Seestraße gilt. Wer seitdem mit Glasflaschen, Babybreigläschen oder Salatschüsseln erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Benjamin Wohnhaas von der Grünen Hochschulgruppe (GHG) der Universität Konstanz hatte daraufhin Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. „Ein solches pauschales Verbot beschränkt mich als friedlichen Bürger ganz wesentlich in meinen persönlichen Freiheiten“, so Wohnhaas.
Außerdem sei das Glasverbot schlicht nicht hilfreich, existierende Konflikte zwischen den AnwohnerInnen und den NutzerInnen des Ufers zu lösen – viel wichtiger sei die Ausarbeitung eines Konzeptes zurgemeinsamen Nutzung der betroffenen Gebiete. Die juristische Argumentation der Stadt Konstanz sei indes schwammig und nicht geeignet, einen solchen pauschalen Eingriff in die Rechte aller Konstanzer zu begründen. „Die Schriftsätze sind ausgetauscht und wir sind optimistisch, dass unsere Klage Erfolg haben wird“, so Wohnhaas.
Neben einer Abschaffung des Glasverbots auf juristischem Wege soll aber auch eine langfristige Lösung geschaffen werden. Max Kiesel sitzt für die GHG im Senat der Universität und erklärt: „Ziel ist, dass der Bodensee ein See für alle bleibt. Wir müssen zu einem respektvollen Umgang finden und auch die Interessen der Anwohner und Anwohnerinnen berücksichtigen.“ In der Diskussion seien etwa Dialogmaßnahmen, mehr Mülleimer und die Schaffung von Jugendplätzen.
Dass für solche Lösungen durchaus auch Geld vorhanden wäre, zeigte die Stadtverwaltung im
letzten Dezember: Sie hatte – letztlich erfolglos – beim Gemeinderat 30.000 Euro für einen
privaten Sicherheitsdienst beantragt, um das Glasverbot zu überwachen.
Die Klage gegen das Glasverbot ging zwar von der Grünen Hochschulgruppe aus, wird aber
mittlerweile von vielen Gruppierungen und Privatpersonen aus unterschiedlichen Bereichen
unterstützt – so konnten die Prozesskosten bereits über Spenden weitgehend gedeckt werden“.
Autor: PM/hpk
Weitere Infos: www.uni-konstanz.de/ghg/