Das wird richtig teuer für die KonstanzerInnen

In einem zweiten Anlauf versucht die Stadtverwaltung, Konstanzerinnen und Konstanzer so richtig zur Kasse zu bitten: Für Anfragen von BürgerInnen an die Verwaltung sollen die Gebühren teils drastisch angehoben werden. Noch im letzten Oktober hatte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) Wünsche der Verwaltung nach einer Gebühren-Erhöhung zurück gewiesen – heute soll der HFA erneut beraten.

Grundlage des Amtsbegehrens ist das „Landesinformationsfreiheitsgesetz“, das – 2016 in Kraft getreten – den BürgerInnen u. a. den Zugang zu behördlichen Informationen erleichtern soll. Doch es gab von Anfang an Widerstände gegen das Gesetz – zum einen, weil es zu viele Ausnahmen zulasse (so sind z. B. Gerichte, Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden ausgenommen), zum anderen, weil vor allem die Kommunalverwaltungen einen höheren Arbeitsaufwand fürchteten. Dem folgte der Landtag und beschloss eine Gebührenanordnung, um einen Teil des behördlichen Arbeitsaufwandes refinanzieren zu können.

Einkommensschwache Antragsteller benachteiligt

Obwohl die Erhebung von Gebühren also geregelt wurde, bleiben auch städtischen Behörden große Ermessensspielräume. Ob etwa eine Aktenrecherche von einer Stunde in Rechnung gestellt wird oder wann von einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu sprechen ist, und wie der Arbeitsaufwand letztlich veranschlagt wird, bleibt der Beurteilung der Behörde überlassen. Viele Behörden anderswo in Deutschland setzten in der Vergangenheit für etwas umfangreichere Anfragen gerne gleich den Gebührenhöchstsatz an – das wirkt allzu oft abschreckend, benachteiligt aber vor allem einkommensschwache Antragsteller.

Das könnte so auch in Konstanz passieren, denn die in der Vorlage für die heutige HFA-Sitzung genannten Gebührensätze scheinen recht happig. So sollen sich die Sätze, angelehnt an den Stundensatz des Sachbearbeiters (errechnet aus der Besoldungsgruppe und dem geschätzten Zeitaufwand) im Mittelwert zwischen fast 53 und gut 76 Euro bewegen. Da können dann gehörige Summen zusammen kommen.

350 Euro für einen Schriftverkehr

Nach Angaben der Informationsplattform iRights fallen in anderen Bundesländern, in denen eine solche Gebührenordnung bereits angewendet wird, satte Zahlungen an: 200 Euro für einen Rahmenvertrag mit einem Anwaltsbüro, 350 Euro für den Schriftverkehr des Ministeriums mit einem Lobbyisten, 120 Euro für die Liste der Geschenke an die Staatssekretäre – wer Anfragen an Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt, muss solche Auskünfte mitunter fürstlich bezahlen. Und das sind ja nicht nur BürgerInnen, sondern auch Journalisten, Verbände oder Anwälte, die solche Auskünfte für ihre Arbeit dringend benötigen.

Das Landesinnenministerium beeilt sich zwar mitzuteilen – und die HFA-Vorlage der Verwaltung schließt sich dem an -, dass 80 Prozent aller Anfragen „einfache Auskünfte“ seien, die nur einen Verwaltungsaufwand von unter 30 Minuten erfordern und somit gebührenfrei seien. Doch zu entscheiden, was eine „einfache Anfrage“ ist und wie viel Arbeitsaufwand ihre Beantwortung erfordert, bleibt Sache der Dienststelle.

Weniger Transparenz, eher Abschreckung

Gerade für die Diskussion im HFA heute bleibt festzuhalten: Hohe Gebühren unterlaufen den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes: Statt Transparenz zu schaffen, stellt die Verwaltung oft ihre vom Steuerzahler ohnehin finanzierte Arbeit erneut in Rechnung. Und nicht zu vergessen sind solche Antragssteller, die wegen der Furcht vor hohen Gebühren gar nicht erst nachfragen. Statt Transparenz und mehr Bürger-Information also mehr Abschreckung. Das war nicht im Sinne des Erfinders.

hpk