Herzklinik: Der Costa-Maass-Clan schlägt zurück

Es kursiert eine Stellungnahme des Herz-Neuro-Zentrums Kreuzlingen zu den Vorwürfen gegen die Kliniken in Konstanz und Kreuzlingen – die erste Aussage der Beschuldigten (noch heute morgen blieb eine seemoz-Mail an Martin Costa unbeantwortet). Diese Stellungnahme ohne Unterschrift wird von der Kreuzlinger Direktion versandt und hat seemoz nur über Umwege erreicht. Obwohl also nicht betroffen, bringen wir die Stellungnahme im Wortlaut, zumal bereits missverständliche Interpretationen in Umlauf sind:

Stellungnahme vom 06.11.2013

Einleitung

Das Herzzentrum Bodensee und das Herz-Neuro-Zentrum Kreuzlingen sehen sich derzeit verschiedenen Ermittlungsverfahren deutscher Ermittlungsbehörden ausgesetzt. Diese Verfahren basieren nach unserer Kenntnis auf anonymen Anschuldigungen. Aufgrund der vermeintlichen „Brisanz“ dieser anonymen Informationen kam es zu einer eskalierenden Berichterstattung in verschiedenen Medien, die nicht nur die aktuellen Ermittlungen aufgegriffen haben, sondern sie teilweise noch breiter angelegt dargestellt haben, als sie tatsächlich sind.

In der nachfolgenden Presseerklärung möchten wir deswegen den Versuch unternehmen, die Vorwürfe zu ordnen und aus unserer Sicht zu kommentieren. Bisher hatten wir uns an die Gepflogenheit gehalten, zu laufenden Verfahren keine Stellungnahmen abzugeben, zumal wir bisher noch keine Akteneinsicht haben konnten und deswegen die erhobenen Vorwürfe gar nicht konkret vorliegen haben. Da die Medienberichterstattung in den letzten Tagen aber so intensiv und aus unserer Sicht unbegründet negativ war, haben wir uns entschieden, von dieser Gepflogenheit abzuweichen und folgende Erklärung abzugeben:

1. Approbationsproblematik

Es wird uns vorgeworfen, zwei Ärzte ohne gültige Approbation beschäftigt zu haben.

a.) Ärztin ohne Approbation

Die fragliche Ärztin war in der Konstanzer Klinik gar nicht tätig. Sie begleitete für unseren Konstanzer Rettungsdienst als freiberufliche Ärztin Verlegungstransporte. Vor Aufnahme der Tätigkeit wurden wie üblich die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorgelegt und sorgfältig geprüft. Darüber hinaus verfügte die fragliche Person über hervorragende Zeugnisse/Referenzen, auch von verschiedenen Schweizer Kliniken, an denen sie zuvor während mehrerer Jahre tätig war. Im November 2012 wurde sie erstmals eingesetzt, und zwar bis zum Aufkommen erster Vorwürfe im Juni 2013. Unverzüglich nach Aufkommen konkreter Verdachtsmomente wurde sie freigestellt und nach weiteren Recherchen wurde das Beschäftigungsverhältnis beendet.

Die derzeitigen Ermittlungen richten sich auch gar nicht gegen unser Haus, sondern gegen die fragliche Ärztin. Wir sind hier allenfalls Opfer und nicht Täter.

b) Arzt ohne Approbation

Der weitere Vorwurf ist, dass ein Schweizer Arzt mit Schweizerischer Approbation und Schweizerischem Facharzttitel (beides unbestritten) auf deutscher Seite ohne die notwendige deutsche Berufs-erlaubnis gearbeitet habe. Die fachlichen Voraussetzungen des Arztes liegen damit unzweifelhaft vor, einzig die formalen Berufsausübungsvoraussetzungen auf deutscher Seite sind Gegenstand der Ermittlungen.

Wir sind hier, vorbehaltlich einer detaillierten Stellungnahme an die Ermittlungsbehörden, der Auffassung, dass die Berufsausübungsvoraussetzungen für eine Tätigkeit des Schweizer Arztes auch auf der deutschen Seite nachgewiesen werden können. Einzelne anderslautende Medienberichterstat-tungen sind für uns sehr bedauerlich und nicht nachvollziehbar. In einem Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung, und die nehmen wir mit gutem Gewissen für uns in Anspruch.

2. Herzklappenproblematik

Gegenstand der Ermittlungen ist zunächst die Frage nach der Qualität der von uns verwendeten Herzklappen. Dass die Qualität der Herzklappen nicht nur den schweizerischen, sondern auch den deutschen Vorgaben entsprach und entspricht, werden wir im Ermittlungsverfahren nachweisen können. Im Übrigen wird nach unserer Kenntnis derzeit von keiner der Ermittlungsstellen bestritten, dass ALLE verwendeten Herzklappen (von den Vorwürfen sind nur spezielle Herzklappentypen, nämlich sog. „Homografts“, betroffen) mängelfrei sind. In diesem Sinne hatten einige Medien korrekterweise berichtet, dass die Herzklappen auch durch das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit zur Verwendung in der Schweiz zugelassen sind. Bereits damit genügen die Homografts nachweislich und unbestritten den hohen schweizerischen Qualitätsanforderungen. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir eine Mangelhaftigkeit oder Minderwertigkeit mit Sicherheit ausschliessen können.

Die kompliziertere Fragestellung ist die korrekte Lizenzierung nach dem Arzneimittelgesetz in Deutschland. Zentraler Punkt ist die Lizenzierung der Homograft-Lieferanten durch das Paul-Ehrlich-Institut. Aus unserer Sicht lagen zu jeder Zeit die gesetzlich geforderten Verwendungsvoraussetzungen für die Homografts vor.

Wie Sie wissen, befinden wir uns im Stadium von Ermittlungen. Sobald wir nähere Angaben machen können, werden wir die interessierten Medien selbstverständlich informieren.

Im Vordergrund steht für uns die Gewissheit, auch in diesem Zusammenhang die hohen medizinischen Qualitätsstandards eingehalten zu haben.

3. Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Auch den Vorwurf der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen weisen wir zurück. Stets wurden von uns Sozialversicherungsabgaben auf Basis der bilateralen länderübergreifenden Bestim-mungen geleistet. Gesetzesmassstab für die Abführung von Sozialversicherungsleistungen ist die EG (VO) 883/2004. Beide Kliniken wurden von renommierten externen Fachexperten betreut. Wir haben auf dieser Gesetzesgrundlage und nach bestem Wissen und Gewissen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland alle fälligen Sozialabgaben ordnungsgemäss und vollständig abgeführt.

Spekulationen über „Millionen-Betrügereien“, die von einigen Medien in diesem Zusammenhang angestellt wurden, entbehren jeder Grundlage. Sollte sich bei den Ermittlungen herausstellen, dass in Einzelfällen und trotz mehrfachen unbeanstandeten Sozialversicherungsprüfungen länderübergreifende und damit naturgemäss komplexe Rechtsfragen unsererseits nicht vollumfänglich richtig eingeschätzt worden wären, würden wir das sehr bedauern und allfällige Konsequenzen selbstverständlich akzeptieren. Nach derzeitiger Kenntnis haben wir aber davon nicht auszugehen. Bis zu einer definitiven Klärung gilt auch hier die Unschuldsvermutung, zumal uns die Ermittlungsakte voraussichtlich über einen längeren Zeitraum noch nicht zur Einsicht gegeben werden kann. Auch hier zählen wir auf eine konsequent faktenbasierte Berichterstattung, die unser Haus und unsere Mitarbeiter im jetzigen Stadium vor wirtschaftlichem und Imageschaden bewahren sollte.

4. Handelsgesellschaft

Auffallend ist, dass auch dieser neue Vorwurf, der offenbar wieder von anonymer Seite erhoben wird, zunächst einmal die Geschäftsführung der beiden Kliniken gezielt desavouieren soll. Gegenstand der öffentlichen Vorhaltungen ist eine angeblich überteuerte Zulieferung von Medizinalprodukten durch die Proventis AG, an der die Organe der Herzkliniken (wie aus dem öffentlichen Handelsregister ohne Weiteres ersichtlich ist) ebenfalls als Organe tätig sind. Verkannt wird hier, dass allein die Kreuzlinger Klinik (von der Konstanzer Klinik ganz zu schweigen) neben der Proventis AG von über 100 weiteren Zulieferern beliefert wird.

Die Anschuldigung einer Belieferung zu überteuerten Preisen ist auf der deutschen Seite schon alleine deswegen unsinnig, weil dieses Thema gar nicht aufkommen kann, denn in Deutschland findet die Verrechnung von Krankenhausleistungen auf Grundlage von Fallpauschalen (DRG System) statt und die Einkaufspreise für Medizinalprodukte spielen deswegen für die Krankenkassen keine Rolle. Ein Betrug der deutschen Krankenkassen ist in dieser Frage – entgegen anderslautenden Medienberichten- systemimmanent gar nicht möglich.

Aber auch auf der Schweizer Seite ist der erhobene Vorwurf einer widerrechtlichen oder gar strafbaren Handlung zu Lasten der Schweizer Kostenträger haltlos. Das Herz-Neuro-Zentrum in Kreuzlingen bezieht zwar einen Teil seiner Medizinalprodukte (neben den anderen ca. 100 Lieferanten) von der Proventis AG. Dies war jedoch immer öffentlich und auch für die Kostenträger nachvollziehbar. Ein Betrugsvorwurf ist allein schon aus diesem Grund abwegig.

Was im Weiteren die Verrechnungspreise in der Schweiz anbetrifft, liegen diese entgegen einigen Medienberichten keineswegs „über den landesüblichen Marktpreisen“. Der Bezug erfolgt nachweisbar durchweg zu Marktpreisen oder darunter, d.h. auch durchweg unterhalb der Schweizer Listenpreise. Auch bei Direktbezug oder bei Bezug von anderen Lieferanten hätte das Herz-Neuro-Zentrum für die jeweiligen Produkte ebenfalls die in der Schweiz üblichen Marktpreise zu bezahlen, wie alle anderen Spitäler auch.

Wir müssen davon ausgehen, dass die anonymisiert initiierte Instrumentalisierung einiger Medien auch in diesem Fall der leider bereits erfolgten Imageschädigung unserer Kliniken und der Desavouierung ihrer Organe dient.

5. Beschäftigung nur eines Arztes / nur ein Notfallteam

Ein weiterer völlig haltloser Vorwurf, der zu unserem grössten Bedauern auch von einigen namhaften Medien derzeit kolportiert wird, ist, dass wir für beide Häuser „ausserhalb der regulären Arbeitszeit nur einen Arzt im Dienst halten“ würden. Es wurde behauptet, der „Patient werde dahin gebracht, wo der Arzt ist“. Dieser Vorwurf ist ebenso abwegig und leicht gegenbeweisbar, wie er unwahr und für den Initiator strafrechtsrelevant ist. Spätestens hier wird die Qualität der an die Medien gestreuten „Informationen“ deutlich. Grundsätzlich halten wir auch ausserhalb der regulären Dienstzeiten (Nacht, Wochenende) neben dem in jeder Klinik jeweils diensthabenden Arzt, je in den Abteilungen, Anästhesie, Herzchirurgie, Kardiologie und Neurochirurgie (CH) ein Notfallteam vor. Mit dieser Vorhaltung war es uns in der Vergangenheit seit Inbetriebnahme der Kliniken auch möglich, eine leistungsfähige und vor allem ausreichende Notfallversorgung zu gewährleisten. Der Umstand, dass sich unsere Kliniken seit 20 bzw. 15 Jahren insbesondere in der Notfallversorgung als leistungsfähige Partner etabliert haben, verdeutlicht die Praxistauglichkeit dieser Konzepte.

Fazit:

Das Herz-Neuro-Zentrum Kreuzlingen arbeitet seit 1992, das Herzzentrum Bodensee seit 1997 auf anerkannt höchstem medizinischen Niveau. Beide Häuser sind in die regionalen Versorgungsstrukturen bestens integriert, dies auch in der Notfallversorgung, bei Patienten und Zuweisern. Dies ist das Ergebnis einer jederzeit einwandfreien und beanstandungslosen, medizinischen Leistungserbringung, wie dies uns auch von den zuständigen Gesundheitsbehörden mehrfach bestätigt wurde.

Die zahlreichen und stets anonymen Anschuldigungen sollen ganz offensichtlich dieses in vielen Jahren durch die Mitarbeiter und die Geschäftsleitung mit grossem Einsatz erworbene Vertrauen schädigen. Die Vorwürfe sind falsch, sie sind ehrverletzend und sie sind auch wirtschaftlich massiv geschäftsschädigend. Die Quelle der anonymen Vorwürfe ist uns nicht bekannt. Für uns besteht aber kein Zweifel, dass es dieser Urheberschaft nicht um eine fakten- und wahrheitsbasierte Aufklärung der Behörden und der Allgemeinheit geht, sondern möglicherweise eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt werden. Das zeigt schon alleine die nur scheinbare Zufälligkeit des nahezu gleichzeitigen Auftretens der kolportierten, angeblichen Probleme und Unregelmässigkeiten.

Wir zählen darauf, dass die Medien sich an ihre publizistische Sorgfaltspflicht halten, und wir appellieren in diesem Zusammenhang auch an die journalistische Fairness. Wir dürfen für uns das gleiche Recht in Anspruch nehmen wie jede andere Person oder Gesellschaft gegen die behördliche Ermittlungen laufen: Es gilt die Unschuldsvermutung, die insbesondere in der Anfangsphase einer Ermittlung die Beschuldigten auch vor Schaden schützen soll. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Ermittlungen zu einer Entlastung für uns und unsere Organe führen werden.