Der Jugend eine Stimme geben, die zählt

Ratssaal KonstanzSiebenundsiebzig Jugendgemeinderäte (JGR) gibt es in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden – der erste, bis heute bestehende Jugendgemeinderat wurde 1985 im oberschwäbischen Weingarten gegründet. Kurz darauf folgten Filderstadt und Tuttlingen, Radolfzell hat seit 1993 einen Gemeinderat der 14- bis 21-Jährigen. Auch in Konstanz wurden verschiedene Anläufe unternommen – zum Beispiel 2010 und 2016 – einen JGR zu etablieren, die aber scheiterten.

Bislang fehlte beispielsweise der eindeutige politische Wille der Verantwortlichen oder es konnten nicht genügend politisch interessierte junge Menschen mit einem ausreichenden Zeitbudget gefunden werden. Denn politisches Engagement kostet nicht wenig Zeit, auch wenn es „nur“ ehrenamtlich ist. Rechtliche Grundlage für die Beteiligung Jugendlicher ist der 2015 novellierte Paragraph 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten“. Auch die Teilnahme bei Gemeinderatssitzungen muss den JugendvertreterInnen gewährt werden, sofern es sich um „ihre“ Angelegenheiten handelt. Sie haben ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Außerdem müssen dem Jugendgremium angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ergebnisse der AG Jugendbeteiligung

Nun ist es auch der Konstanzer Stadtverwaltung gelungen, in Sachen Mitbestimmung der 14- bis 19-Jährigen Nägel mit Köpfen zu machen – vor allem über die „AG Jugendbeteiligung“ und den im Februar 2020 veranstalteten Schulthementagen (STT) mit ca. 500 TeilnehmerInnen zum Thema „Konstanzer Jugendvertretung – Was wollen wir?“. Als ein zentrales Ergebnis dieser Veranstaltung wurde städtischerseits festgehalten, dass die Konstanzer Jugendlichen keinen Jugendgemeinderat wünschten, sondern eine (niedrigschwelligere) Vertretung, die mit dem Gemeinderat in Kontakt stehen und über zusätzliche Möglichkeiten verfügen soll, unbürokratisch über online-Formate mitzureden. Am 22. Juli diesen Jahres wurde vom Gemeinderat jedenfalls einstimmig die „Implementierung einer Jugendvertretung in die Ausschuss- und Gremienarbeit der Stadt Konstanz“ beschlossen, im März 2022 sollen die entsprechenden Wahlen stattfinden. Die künftige Jugenddelegation soll neben SchülerInnen und StudentInnen auch mit Auszubildenden besetzt sein und aus zwölf VertreterInnen bestehen – in Radolfzell sind es fünfzehn. Man darf gespannt sein, wie sich das junge Gremium kommendes Jahr zusammensetzen und konkret in die kommunalpolitische Gremienarbeit einbringen wird.

Hier die Wahlbekanntmachung der Stadt Konstanz im Wortlaut:

Wahl einer Jugendvertretung für Konstanz

Am 24. März 2022 findet die erste Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Konstanz statt. Gewählt werden zwölf JugendvertreterInnen. Die übliche Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wahlberechtigt ist, wer zwischen 14 und 19 Jahre alt und in Konstanz gemeldet ist oder hier zur (Hoch-)Schule geht oder hier arbeitet. Allen in Konstanz gemeldeten BürgerInnen zwischen 14 und 19 Jahren wird Ende November eine Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich spätestens bis 14. Januar 2022 beim Projektteam Wahlen unter Jugendvertretung@konstanz.de oder unter 07531/900-3333 melden. Bis 24. Januar 2022 können all diejenigen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, die nicht in Konstanz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber alle weiteren Bedingungen für die Wahlberechtigung erfüllen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und folgende Informationen enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Schule, Schulart, Hochschule, Ausbildungsstätte oder Arbeitsstätte.

Wer ein Teil der Jugendvertretung sein, mitüberlegen, mitdenken, mitsprechen und mitmachen möchte, sollte zwischen 14 und 19 Jahre alt sein. Außerdem sollte der- oder diejenige in Konstanz wohnhaft gemeldet sein, hier zur (Hoch-)Schule gehen oder in Konstanz arbeiten.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 24. November 2021, schriftlich unter Angabe der folgenden Informationen: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, besuchte Schule, Hochschule, FSJ-Stelle, Ausbildungs- oder Arbeitsstelle oder Berufsbezeichnung, Mitglied Verband,KSP etc., eigenhändige Unterschrift.

Die Bewerbungsfrist endet am 24. Januar 2022 um 17 Uhr.

Weitere Infos zur Wahl unter: www.konstanz.de/jugendvertretung oder telefonisch bei der Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung: 07531/802095.

MM/ans
Bild: © O. Pugliese