„Die Aussage von Herrn Osner ist demnach falsch“

Zunächst am letzten Freitag als Kommentar veröffentlicht, ist diese Antwort zu unserem Donnerstag-Artikel „Gewitterwolken über dem Stadttheater?“, vor allem aber zu der Replik von Bürgermeister Osner, längst von der seemoz-Startseite verschwunden. Für alle also, die über das Wochenende den Zwist verpasst haben: die Stellungsnahme aus dem Stadttheater.

Für den Kulturbürgermeister ist es ein peinlicher Vorgang. Für alle Mitarbeiter im Theater ein Ärgernis:

1. In der Gemeinderatssitzung vom 26. Januar 2017 teilte Amtsleiter Herr Traber und Herr Osner der Öffentlichkeit mit, dass man eine Organisationsuntersuchung des Theaters plane. Die Gemeinderäte fragten daraufhin bei dem Intendanten nach. Leider waren weder die Verwaltungsleiterin, noch der Intendant vom Bürgermeister informiert worden. Auch weiß bis heute im Theater niemand, wer die Kosten dafür trägt, wie umfangreich das Gutachten ausfallen soll, wie viel Arbeit gebunden wird und wer es erstellt.

2. Auch einen Tag nach der Gemeinderatssitzung informierte BM Osner das Theater nicht.

3. Am 27. Januar 2017 schrieb der Intendant Christoph Nix an den Amtsleiter Traber: „Aus dem Gemeinderat bin ich angesprochen worden, dass ein externes Gutachten über das Theater erstellt werden soll. Davon höre ich zum ersten Mal. Wie auch immer der Auftrag sich dann darstellt, geht das nicht ohne meine Zustimmung. Ich bin irritiert, denke aber, Sie werden die Dinge aufklären können.“ Darauf erhielt er zunächst keine Antwort. Erst am 1. Februar 2017 teilte ihm Herr Traber mit, ja, das sei geplant.

4. Herr Osner lädt unregelmäßig zu einem AK Kultur ein. Dieser AK Kultur ist keine Amtsleitersitzung. Der Intendant ist kein Amtsleiter. An der Sitzung nimmt regelmäßig die Verwaltungsleiterin teil. Es gab keinen TOP Theater auf dieser Sitzung von daher hatte der Intendant die Sitzung auch nicht vor diesem TOP verlassen. Die Aussage von Herrn Osner ist demnach falsch.

5. Im Grunde stellt es eine Pflichtverletzung des Bürgermeisters dar, wenn Vorgänge aus einer nichtöffentlichen Verwaltungssitzung – vor allem wenn sie wahrheitswidrig geschildert werden – publiziert werden, ohne Rücksprache mit den Betroffenen zu halten.

6. Es bleibt daher festzuhalten, dass BM Andreas Osner weder seine Mitarbeiter noch das Theater informiert und unterrichtet hat und bei der Verteidigung seiner Verhaltensweisen nicht bei der Wahrheit bleibt.

Ein Gutachten über Personalstellen ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, über die der Leiter der Institution, die Mitarbeiter und der Personalrat nicht nur informiert, sondern beteiligt werden müssen.

Dies ist leider nicht geschehen. Anzumerken wäre dazu, dass des Weiteren bereits ein von Herrn Osner im Jahre 2014 in Auftrag gegebenes Gutachten in Höhe von 15 000 Euro vom Theater gezahlt werden musste und unter Verschluss gehalten wird.

Johannes Schmidt, Referent des Intendanten