Die Linke beklagt Benachteiligung im Wahlkampf
Bernhard Hanke, Landtagskandidat der Linken bei der Wahl am 27.März, ist empört über die Wahlbenachteiligung seiner Partei gerade in Konstanz: „Anders als andere Gemeinden im Wahlkreis regelt Konstanz die Präsentation der Parteien extrem wettbewerbsfeindlich“, klagt Hanke.
Während in Singen, Engen oder Radolfzell allen wahlkämpfenden Parteien gleich viele Stellplätze für Plakate und Standorte für Informationsstände zugestanden werden, würden in Konstanz kleinere Parteien benachteiligt. In Konstanz führt das dazu, dass der CDU z.B. 560 Plakate und 20.Infostände zugebilligt werden, der FDP 290 und.10, der Partei Die Linke hingegen nur 180 und sechs. “Dieses ‚Prinzip der abgestuften Chancengleichheit‘ begründet die Stadt mit dem Paragraphen fünf des Parteiengesetzes sowie mit zwei Urteilen aus den Jahren 1962 und 1987. Und natürlich mit dem alten Verwaltungsgrundsatz: Das haben wir immer schon so gemacht“, klagt Hanke.
Die Stadtverwaltung übersieht dabei, so der Kandidat der Linken, dass die Urteile ausdrücklich den Stadtverwaltungen freistellen, ob Sie dieses ‚Prinzip der abgestuften Chancengleichheit‘ anwenden wollen oder nicht. Fast alle Landkreis- Gemeinden verhalten sich da weit liberaler als Konstanz und gestehen allen Parteien gleiche Chancen zu. Unklar bleibt, ob diese, seit über 40 Jahren angewendete Praxis auf einer OB-Verordnung oder einem GR-Beschluss fußt. Deshalb sollte sich, fordert Bernhard Hanke, der Gemeinderat zügig mit dieser Frage beschäftigen.
Autor: PM
Man stelle sich vor, die Behörden in Venezuela, Afghanistan oder im Sudan würden nach dem Prinzip der „abgestuften Chancengleichheit“ verfahren. Was würde hierzulande passieren? Es würde einen Aufschrei in der gesamten Presse geben. Wahlbetrug, Wahlbehinderung wären die Stichworte. Was würde gefordert werden? Internationale Wahlbeobachter, eine Verurteilung durch die UN und möglichst eine Annullierung des Wahlergebnisses. Also wissen wir, was in Konstanz zu tun ist! Vielleicht findet sich zumindest eine Delegation aus der Schweiz, die ein Auge auf die Landtagswahl hat.
Die Verwaltung der Stadt Konstanz maßt sich an, die im Grundgesetz geforderte Chancengleichheit abzuspecken. Was, wenn man dies einfach ignoriert, weil man mit den 6 Informationsständen nicht einmal alle Konstanzer Stadtteile abdecken kann? Sollen sie doch ab dem 7.Stand mit Polizeimaßnahmen die Tische, Schirme und Materialien (gegen Quittung!) abräumen und einkassieren. Müßte die Presse doch interessieren, diese Aktionen zu filmen und anderweitig zu dokumentieren. Nach bisher geltenden Regeln für das ein oder andere Ausland wäre ein Bericht in der Haupttagesschau sicher und Konstanz wäre mal wieder in aller Munde.