Die Linke beklagt Benachteiligung im Wahlkampf

Bernhard Hanke, Landtagskandidat der Linken bei der Wahl am 27.März, ist empört über die Wahlbenachteiligung seiner Partei gerade in Konstanz: „Anders als andere Gemeinden im Wahlkreis regelt Konstanz die Präsentation der Parteien extrem wettbewerbsfeindlich“, klagt Hanke.

Während in Singen, Engen oder Radolfzell allen wahlkämpfenden Parteien gleich viele Stellplätze für Plakate und Standorte für Informationsstände zugestanden werden, würden in Konstanz kleinere Parteien benachteiligt. In Konstanz führt das dazu, dass der CDU z.B. 560 Plakate und 20.Infostände zugebilligt werden, der FDP 290 und.10, der Partei Die Linke hingegen nur 180 und sechs. “Dieses ‚Prinzip der abgestuften Chancengleichheit‘ begründet die Stadt mit dem Paragraphen fünf des Parteiengesetzes sowie mit zwei Urteilen aus den Jahren 1962 und 1987. Und natürlich mit dem  alten Verwaltungsgrundsatz: Das haben wir immer schon so gemacht“, klagt Hanke.

Die Stadtverwaltung übersieht dabei, so der Kandidat der Linken, dass die Urteile ausdrücklich den Stadtverwaltungen freistellen, ob Sie dieses ‚Prinzip der abgestuften Chancengleichheit‘ anwenden wollen oder nicht. Fast alle Landkreis- Gemeinden verhalten sich da weit liberaler als Konstanz und gestehen allen Parteien gleiche Chancen zu. Unklar bleibt, ob diese, seit über 40 Jahren angewendete Praxis auf einer OB-Verordnung oder einem GR-Beschluss fußt. Deshalb sollte sich, fordert Bernhard Hanke, der Gemeinderat zügig mit dieser Frage beschäftigen.

Autor: PM