Die Solarpflicht ist beschlossen

Den Schwung der aufsehenerregenden Ausrufung des Klimanotstandes rettete der Konstanzer Gemeinderat auch in die letzte Sitzung vor den Kommunalwahlen hinüber. Er beschloss eine „Solarpflicht“, was heißt, dass Bauherren und -damen Neubauten mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ausstatten müssen. Außerdem wurden Einzelheiten der im Sommer/Herbst geplanten Sanierung des Sternenplatzes bekannt, bei der unter anderem Beläge erneuert und die Unterführung Seestraße abgedichtet werden sollen.

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Es gehört zu den zauberhaften Wirkungen der schwarzen Magie des Städtebaus, dass einige Projekte plötzlich ganz schnell gehen müssen. So auch die Sanierung des Sternenplatzes. Der Hintergrund ist einfach: 2021 gibt es einen neuen Zensus (also eine Art Volkszählung), und dabei dürfte herauskommen, dass Konstanz mehr als 80.000 EinwohnerInnen hat.

Ran an den Speck

Am Sternenplatz nun, an dem dringend saniert werden muss, treffen sich Spanierstraße und Mainaustraße, und die beiden gehören zur Bundesstraße B 33. Was hat das mit der EinwohnerInnenzahl zu tun? Nun, wenn in Konstanz im Jahr 2021 wie absehbar 80.000 oder mehr EinwohnerInnen gezählt werden, dann geht die Baulast für die innerstädtischen Bundesstraßen wie hier aufgrund der EinwohnerInnenzahl auf die Stadt über. Solange aber wie im Moment diese Zahl offiziell noch nicht überschritten ist, muss der Bund einen Großteil der Zeche zahlen. Daher hat es die Stadt eilig, den Sternenplatz noch schleunigst vom Bund saniert zu bekommen, ehe sie dann selbst in der Pflicht steht. Also Ärmel hoch und ran an die Buletten.

Nach dem jetzigen Stand wird es zwei Bauabschnitte geben, die zu einer Sperrung für den Normalverkehr (nicht aber für Blaulichtverkehre) führen: Von Juli bis Oktober 2019 wird der westliche Teil saniert, und im Oktober/November ist der östliche Teil dran. Der westliche Teil reicht von Ibis Hotel und Rheinterrasse bis an den Sternenplatz, und der östliche und nördliche Teil erstreckt sich bis zur Gabelung Theodor-Heuss-Mainaustraße. Ach ja, und auch der seit langer Zeit geschlossene Kiosk in der Unterführung soll saniert werden. Das mag vor allem Nostalgiker erfreuen, denn dieser Kiosk war vor Jahrzehnten eine wichtige Station der psychosozialen Grundversorgung – hier konnten sich Werktätige auf dem Weg zur demütigenden Lohnarbeit wahlweise eine Bild oder aber eine Bild plus (eine Bild-Zeitung mit eingelegtem Flachmann) kaufen, um sich den Tag zu versüßen.

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Was soll geschehen?

Sanierung heißt in diesem Fall nicht Umbau, das betonte die Verwaltung. Es geht jetzt vielmehr darum, dass der Bund die Fahrbahn, die Radwege, die Bushaltestellen und die Lichtsignalanlage auf einen neuzeitlichen Stand bringen lässt. Die Stadt hingegen muss die Erneuerung der Gehwege und die Beläge in der Unterführung Seestraße berappen, die zudem abgedichtet werden muss. Dabei soll die Ostseite endlich barrierefrei werden.

Der städtische Anteil an den Kosten beträgt 1,25 Millionen Euro und steht bereits seit 2017 im Haushalt, außerdem werden noch 365.000 Euro für Kanalsanierungsarbeiten der Stadtwerke fällig. Zusätzlich gibt es auch neue Straßenlampen. Ab 2026 oder später sollen dort erneut die Bagger rollen, allerdings auf städtische Rechnung, weil dann die Arbeiten für das C-Konzept bis an den Sternenplatz vorgedrungen sein sollen. Das C-Konzept, zu dem auch der Umbau von Rheinsteig und Laube gehörte, soll im Bahnhofsbereich fortgesetzt werden und dann langsam aus der Innenstadt hinaus in Richtung Sternenplatz wandern. Durch diese Reihenfolge sollen die zu erwartenden Staus vermindert werden.

Mehr Grün!

Roland Wallisch (FGL) hielt zu seinem Abschied aus dem Gemeinderat noch einmal eine große Rede (manche bescheinigten ihm seine größte überhaupt) und forderte, gelegentlich dieses Umbaus doch gleich auf den Bund einzuwirken, dass in der Spanierstraße die Linksabbiegerspur aufgehoben, entsiegelt und mit Grünzeug bepflanzt wird, statt das erst später mit dem C-Konzept zu erledigen. Seine Forderung war unkonventionell: „Blümchen für Bienchen“ an dieser, wie er sie nannte, „hässlichsten innerstädtischen Verkehrswüste“. Man könne den Bund, auf Erden vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, ja zumindest mal fragen, ob sich das nicht machen ließe.

Wallisch erhielt einigen Gegenwind, weil nun einmal schnell saniert werden müsse, so lange der Bund noch in der (Zahlungs-) Pflicht stehe und eine Sanierung angesichts der schrottreifen Beläge einfach überfällig sei, egal was 2026 im Zusammenhang mit dem C-Konzept passieren werde. Wallisch bekam letztlich aber die Stimmen von 20 Gemeinderätinnen und -räten, was heißt, dass die Stadt jetzt beim Regierungspräsidium nachfragen wird, ob der Bund nicht bereit sei, auf der Spanierstraße eine Fahrbahn zugunsten eines Grünstreifens zu opfern.

Aufhorchen ließ auch die beiläufige Äußerung von Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn, dass man nach einem Konzept suche, mehr RadfahrerInnen über die Alte Rheinbrücke zu bringen. Dabei werde auch darüber nachzudenken sein, ob für RadlerInnen eine Spur auf der Rheinbrücke freigemacht oder ein zusätzlicher Radweg an die Rheinbrücke angedockt werde.

Aber bis dahin dürfte noch viel Wasser den Rhein hinabfließen und auf dem Radweg auf der Brücke so manche lauthalsige Beleidigung zwischen RadlerInnen und FußgängerInnen ausgetauscht werden.

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Solarpflicht für Konstanz

Auch das neue Hauptthema der Stadtpolitik fehlte in dieser Sitzung nicht. Die Stadt beschloss eine sogenannte „Solarpflicht“ für Neubauten. Das sollte konkret bedeuten:

„1. Bei der Bereitstellung von Baugrund für Privatpersonen und Baugruppen ist eine verbindliche Inanspruchnahme einer Solarberatung im Kaufvertrag oder Erbbaurechtsvertrag festzulegen. Eine entsprechende Beratung kann inzwischen bei der Energieagentur Landkreis Konstanz kostenlos in Anspruch genommen werden.

2. Bei der Bereitstellung von Baugrund im Rahmen eines Kaufvertrags oder Erbbaurechtsvertrag und bei der Neuschaffung von Baurecht im Rahmen städtebaulicher Verträge wird eine Solarpflicht für alle Nichtwohngebäude und Wohngebäude mit Strombedarf festgelegt. Als Richtwert für die Leistung dient eine Mindestbelegung mit 0,02 kWp pro Quadratmeter Nutzfläche im Gebäude (in Anlehnung an einen Richtwert aus dem EwärmeG). Für PV-Anlagen mit einer Leistung ab 30 kWp kann als Alternative zum Eigenbau eine durch die Stadtwerke Konstanz (SWK) angebotene Pachtlösung genutzt werden. Die benannte Pflicht gilt auch für städtische Neubauten.“

Die Debatte im Rat wogte dann zwischen verschiedenen Vorschlägen hin und her, bei denen es vor allem darum ging, ob und wie beim Aufstellen von Photovoltaikanlagen auch eine gleichzeitige (durchaus gewünschte) Dachbegrünung technisch möglich sei. Außerdem wurde darüber debattiert, ob die Photovoltaikanlage nicht eventuell je nach individuellen Gegebenheiten auch durch Geothermie oder andere Techniken ersetzt werden könne, die evtl. erst in einigen Jahren Marktreife erlangen. Einige RednerInnen wiesen auch darauf hin, dass es nicht nur bei Neu-, sondern auch bei Bestandsbauten noch riesige Potenziale geben. So forderte Jan Welsch (SPD) eine Solarinitiative der Stadt, um private Häuser mit Solarzellen auszustatten, die dann billigen Strom für die Mieter erzeugen, so dass nicht immer nur die Vermieter profitieren. Die Verwaltung versprach, dem neuen Gemeinderat im Herbst einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Eine Ausnahme von der „Solar“pflicht soll allerdings dann gemacht werden, wenn ImmobilienbesitzerInnen dadurch nachweislich auf 20 Jahre gerechnet ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen würde. Das soll bei der Pflichtberatung durch die Energieagentur des Kreises ermittelt werden, in der gemeinsam mit den BesitzerInnen nach Lösungen gesucht wird.

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Zu guter Letzt

Der OB verkündete am Rande der Sitzung, dass er gerade die Anschaffung eines neuen Dienstwagens gestoppt habe. Wer gesehen hat, wie sein mit leckerstem Strom angefüttertes edles Dienststahlross vor Kraft kaum geradestehen kann, wird diesen Bestellverzicht als ein nur relativ kleines Opfer begreifen.

Die Wahl und Bestellung des/der Beauftragten für Menschen mit Behinderung sowie von dessen Stellvertretung wurde vertagt, und dies aus einem einfachen Grunde: Der bisherige Beauftragte Stephan Grumbt sollte erneut bestellt werden, allerdings kandidiert er jetzt für einen Gemeinderatssitz, und deshalb muss der ganz Vorgang jetzt erst mal warten.

O. Pugliese