„Dieses Baudenkmal darf nicht platt gemacht werden“

Zu einem eindrücklichen Plädoyer für den Erhalt des Baudenkmals am Stephansplatz 31 wurde die gestrige Sitzung des Konstanzer Technischen und Umweltausschusses (TUA). Zunächst bei einem Ortstermin, später in öffentlicher Sitzung fanden Stadträte deutliche Worte für die Sanierung des denkmalgeschützes Hauses. Allerdings: Eindrücklich war das Bekenntnis der Volksvertreter schon – eindeutig war es nicht

Das begann schon mit dem Hausherrn: Dekan Trennert-Helwig bezeichnete bereits vor Besichtigung des Hauses Stephansplatz 31 (s. Fotos) das Baudenkmal als nur „angebliches Denkmal“. Angesichts mehrerer anwesender Denkmalschutz-Experten war das eine reichlich blasierte Äußerung eines in solchen Fragen eher unbedarften Kirchenmannes, die nicht auf eine gütliche Einigung im jahrelangen Streit um den Abriss des Baudenkmals hoffen lässt. Zumal Trennert-Helwig in der anschließenden Ausschuss-Sitzung im Rathaus noch nachlegte: Auch seine Kirchen-Vorgesetzten hätten entschieden, das sei kein Baudenkmal. Was wohl heißen soll: Die Kirche ist in aller Unfehlbarkeit zu keinem Kompromiss bereit.

Kniefall der CDU

Unterstützung fand der wackere Dekan bei der CDU, die geradezu einen Kniefall hinlegte und die Diskussion schlicht abzuwürgen versuchte. Alexander Fecker verwies – später unterstützt von seinem Fraktionskollegen Roger Tscheulin – auf eine höchstrichterliche Entscheidung, wonach der TUA in solchen Angelegenheiten gar nicht entscheidungsbefugt sei. Auch Brigitte Leipold (SPD) fragte, was denn diese Diskussion in diesem Ausschuss solle, wenn doch die Rechtslage unklar sei. Der Konter fiel Baubürgermeister Kurt Werner nicht schwer: Der Wunsch auf Information und Diskussion sei aus den Reihen des TUA gekommen, dem käme man gerne nach, und eine Beschlussfassung sei ohnehin nicht vorgesehen. Beratend und moderierend solle der TUA wirken.

Dafür bekam der Bürgermeister seltenes Lob von Holger Reile (LLK). Er strich die Standfestigkeit der Stadtverwaltung in dieser Auseinandersetzung hervor, die bislang zweimal die Abrissgenehmigung verweigerte, verwies aber auch auf neuerliche Finanzierungs-Zusagen des Landes zur Sanierung des Hauses. Sein Votum zumindest war eindeutig: „Dieses Baudenkmal darf nicht platt gemacht werden“.

Verantwortung des Hausherrn

Schon zuvor hatten sich Werner Allweiss (FGL) und Jürgen Wiedemann (UFG) unzweideutig für eine denkmalbewahrende Sanierung des Hauses ausgesprochen. Allweiss plädierte am internationalen Tag des Denkmals für einen weiträumigen Erhalt der mittelalterlichen Konstanzer Altstadt und erinnerte an manche gelungene Sanierung durch die Katholische Kirche im Stadtgebiet; Wiedemann mahnte an, dass der Hausherr über Jahrzehnte nichts in die Wohnlichkeit des Hauses investiert habe. Er selber sei in einem denkmalgeschütztem Haus aufgewachsen und wisse nur zu gut, welche Verantwortung der Hausherr übernehmen müsse.

Erstaunlich war allerdings – und für weitere Beratungen im Gemeinderat womöglich ausschlaggebend: Vertreter von FDP und FWG beteiligten sich nicht an der Diskussion.

Rückendeckung für Stadtverwaltung

Dennoch: Wenn es die Absicht von Bürgermeister Werner war, durch diese Diskussion zusätzliche Rückendeckung für die Auseinandersetzung mit der Kirche zu erlangen, ist der Plan aufgegangen. Allerdings liegt es jetzt an den bischöflichen Verantwortlichen in Freiburg zu entscheiden: Verkauf des Hauses an den Meistbietenden (manche Stadträte mutmaßen hinter vorgehaltenen Hand, dass der Grund für den Streit ohnehin nur war, den Verkaufspreis hoch zu treiben) oder Sanierung des Hauses unter Mitnahme sämtlicher Subventionen. Eine Entscheidung der Kirchenoberen wird in den nächsten Wochen fallen.

Autor: hpk