Eilmeldung: Gericht lehnt Antrag auf Fällstopp ab – Stadt: Bäume bleiben dennoch (vorerst) verschont
(hpk) Zum zweiten Mal hat das Freiburger Verwaltungsgericht einen Antrag, die Fällarbeiten im Tägermoos einzustellen, aus formalen Gründen abgelehnt. Das berichtet aktuell der SWR. Nach Ansicht des Gerichts hätte nur der gesamte Konstanzer Gemeinderat und nicht einzelne Gemeinderäte den Antrag stellen dürfen. Dennoch werden die Baumfällungen derzeit nicht fortgesetzt: Nach Auskunft der Stadtverwaltung soll zuvor die Beratung im Gemeinderat gesucht werden. Also doch: Der Protest hat sich (vorerst) ausgezahlt.
Gibt’s denn auf der Amtsstube keinen mit minimalen juristischen Grundkenntnissen ? Oder stellen die sich nur so dumm ?
Genau so ist es mit ihren Rechenkünsten. Mal haben sie 20 Millionen zu viel in der Kasse und dann fehlen wieder 20 Millionen.
ho Narro Meschgerle
Ich denke der Fällstopp unseres OB ist eher damit begründet, dass dieser den bilateralen Verwicklungen mit dem Kanton Thurgau aus dem Wege gehen will, da die Baumfäller keine Fällgenehmigung auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz in der Tasche haben.
Das heißt, jeder der im Tägermoos noch Bäume fällt kann sofort unter der Nummer 117 bei der Kantonspolizei angezeigt werden.
Damit vermute ich, dass es für den OB nicht mehr möglich ist, diese Genehmigung bis zum 1.März 2015 zu beschaffen, denn hier greift der „Baumschutz wegen der Brutvögel“.
Im heutigen Südkurier vom 12.Februar, ist über dieses Thema nichts zu finden.
In der Kreuzlinger Zeitung unter folgendem Link ist diese Problematik unter dem Link nach zu lesen:
http://www.kreuzlinger-zeitung.ch/2015/02/10/buergerprotest-erfolgreich-faellstopp-im-taegermoos/
Dieser Link wurde aus der Informationsseite der Tägermoos-Iniative, aus Rubrik Presse entnommen.
Hier der Link der Initative: http://taegermoosallee.weebly.com/
Ich finde es gut und wichtig, dass bei „seemoz“ die deutliche Klarstellung erfolgt ist, wonach das Verwaltungsgericht den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen hat.
Wenn man sich die Stellungnahme der Stadt ansieht, klingt das nämlich anders. Dort wird vermeldet, das Gericht habe der Verwaltung in ihrer Linie zugestimmt. Eine inhaltliche Entscheidung ist aber offenbar nicht ergangen, sodass man hier nicht davon sprechen kann, einer Seite sei „Recht“ gegeben worden.
Die Stadtverwaltung muss sich ihrer Sache offenbar doch nicht so sicher sein, wenn sie bereits formale Entscheidungen des Gerichts als Bestätigung ihres Kurses vereinnahmen muss. Immerhin stehen ja noch weitere Prüfungen aus, auch beim Umweltministerium und sicherlich auch nochmals vor Gericht.