Eilmeldung: Bodensee-Krimi mit dramatischer Fortsetzung
(hpk) „Es scheint so, dass das Herz-Zentrum nicht nur falsche Ärzte beschäftigt, sondern zwischenzeitlich auch falsche Journalisten.“ So lässt sich ein Konstanzer Anwalt zitieren, der mehrere Ärzte der Konstanzer Herzklinik vertritt. Hintergrund: Die gestern von der Geschäftsführung des Herzzentrums präsentierten Beweise (s. seemoz von heute) sind – so ergaben Recherchen verschiedener Redaktionen und Rechtsanwaltskanzleien – offensichtlich unter falschem Vorzeichen zustande gekommen und daher nicht gerichtsverwertbar. Mehr darüber am Montag auf seemoz.
Ist schon interessant,woher manche Leute ihr „Wissen“ nehmen, um beurteilen zu können, was sich in dieser Klinik wirklich abgespielt hat.
Es wäre schön, wenn sich alle Kommentatoren auf Fakten beschränken und nicht unhaltbare Hypothesen aufstellen würden!
Zur allgemeinen Information: besagte falsche Ärztin hat nicht nur im Rettungsdienst gearbeitet,sondern definitiv auch in der Kreuzlinger Klinik, z.T. sogar alleine im Nachtdienst,verantwortlich für Intensivpatienten etc.(einzusehen im Dienstplan der entsprechenden Monate).
Wenn über Jahre hinweg verschiedene Personenkreise sowohl die Geschäftsführung als auch zuständige offizielle Stellen ( Staatsanwaltschaft Konstanz, Departement von Regierungsrat Koch, Kanton Thurgau) über Missstände informieren und sogar ein Aktendossier , das von der Schweizer Gesellschaft für Herz- und Thoraxchirurgie an die Thurgauer Behörden geschickt wurde, vernichtet wird ( alles nachzulesen in gut recherchierten Artikeln im Nov./Dez. 2013), dann bleibt nur der Weg in die Öffentlichkeit!
Das ist die letzte Option, wenn alle anderen Versuche durch Inkompetenz, Desinteresse oder infolge Vetternwirtschaft der Verantwortlichen ins Leere laufen.
Und wenn die ärztliche Schweigepflicht bzw. der Schutz von Patientendaten von der Geschäftsführung nicht respektiert wird und sie Änderungen in Entlassungsberichten „anregt“ und sogar zur Fälschung von Untersuchungsbefunden auffordert, um chirurgische Fehler zu vertuschen ( die auch zum Schaden von Patienten führten), dann ist das Mass voll!
Solche Machenschaften muss man aufdecken,das hat nichts mit Nestbeschmutzung zu tun,sondern es ist einzig und allein eine Sache des Anstandes und der Verantwortung!
Jeder Patient, jeder Mitarbeiter muss sich sicher sein können, dass in dieser Klinik korrekt und sauber gearbeitet und alles andere nicht toleriert wird.
Mittlerweile hat man hier das Gefühl man ist im Kindergarten!
Hier wird immer von zwei Whistleblowern geredet, Tatsache ist doch das es sich mindestens um 6 weitere Person handelt die die kriminellen Machenschaften des Costa-Airoldi- Maas Clan aufgedeckt haben und das auch schon vor Jahren!
Hier besteht kein persönliches Interesse die Kliniken zu schließen sondern diesen Verbrechern das Handwerk zu legen. Es gibt bestimmt genug Träger die die Klinik weiterführen würden.
Hier wird nur noch schmutzige Wäsche gewaschen, um alle mit in den Abgrund zu reißen.
„Getroffene Hunde bellen!!!“
Herr. Johannes
nur zum Info .. die falsche ARZTIN HATTE NOCH NACHTDIENST AUF DER INTENSIVSTATION IN KREUZLINGEN WO FRISCH HERZ UND NEUROCHIRURGISCHES PATIENTINNEN WAREN !! DAS IST NOCH ZUM THEMA FALSCHE ARZTIN !!! und nacher war sie dann sie gekündig!!!!!!!!!
Sehr geehrter Herr Johannesen,
Ich denke, der Begriff „Whistleblowing“ ist noch nicht ganz klar geworden.
Das Recht auf Whistleblowing garantiert Arbeitnehmern nur vorbei an der Unternehmenshierarchie Sachverhalte zuerst im Rahmen des Unternehmens (z.B. statt dem direkten Vorgesetzten gleich dem Aufsichtsrat), dann mit anonymer Anzeige zur Behörde und bei deren Untätigkeit durch mediale Aufmerksamkeit bekannt zu machen. Ansonsten droht die außerordentliche Kündigung.
Voraussetzung ist NICHT: Gemeinwohlschutz. Die bekanntgemachte Tatsache ist also nicht notwendigerweise etwas, das die Patienten nutzt und sie vor Ausbeutung bewahrt, sondern kann durch jeden einigermaßen schwerwiegenden Rechtsbruch ausgelöst werden (str. ob der Arbeitnehmer selbst davon betroffen sein muss, im Fall unzweifelhaft gegeben). Wenn also beispielsweise im Metallunternehmen T/K die Bestimmungen zur Einrichtung des Arbeitsplatzes nicht eingehalten werden und die Schrauben aus den Regalen die Mitarbeiter erschlagen, dann nutzt die Bekanntmachung dessen dem Ottonormalmensch auch nichts – würden Sie bestreiten, dass solche Vorgänge lanciert werden müssten? Um nichts Anderes handelt es sich hier.
Gruß
Simon Pschorr
Hallo Herr Pschorr, ich kann auf den ersten Blick keinen relevanten Unterschied der Betrachtungsweisen zwischen unsere Kommentierungen erkennen. Ich sehe in dem vermeintlichen „Whistleblowing“ Geheimnisverrat um das eigene wirtschaftliche Wohl zu begünstigen und erkenne zumindest in dem, was mir bekannt ist, keinen gesellschaftlichen Nutzen in diesem Verrat. Diese Art „Whistleblowing“ rettet keine Patienten, sorgt nicht für relevante Gesundheitsaufklärung und dadurch werden Patienten auch nicht besser, gesünder, achtsamer behandelt. Mir ist auch verschlossen geblieben, was genau dieser seltsame Verrat einiger, fast ausschl. finanziellerInternas, bewegen, verändern oder veranlassen soll, außer der wirtschaflichen Schädigung durch Reputationsverlust. Damit einhergehend werden weniger aufmerksame Stellen, Behörden, Personen etc. ebenso verunsichert, wie das Personal verängstigt wird. QUI BONO? Wenn der Arbeitgeber, i.d.F. das Klinikum, widerrechtlich handelt, dann hätten die anonymen Anzeigen doch ausgereicht, um Überprüfungen (wie geschehen) hervorzurufen. Hinisichtlich der von Ihnen erwähnten „Geschäftemacherei“ betrachte ich bei Ärzten, Kliniken etc. Handlungen als unerträglich, wenn es zu Lasten der Gesundheit von Patienten geht oder Krankenkassen betrogen werden. Das ist in diesem Fall jedoch von der Schweizer Kasse als auch von den deutschen Kassen schon verneint worden, Patienten bekunden einwandfreie Versorgung. Betrug, Diebstahl, Verursachung von Gesundheitsschäden, Misshandlungen und schwere ärztliche Fehler würden nach meinem Dafürhalten u.U. ein so genanntes „Whistleblowing“ VIELLEICHT rechtfertigen, aber in jedem Fall würde es Anzeigen bei Behörden rechtfertigen. In diesem Fall ist das aber alles nicht erkennbar. Hier kochen ein paar Ärzte ein medizinisches Süppchen, das nur ihnen alleine dient.
Oder gibt es etwas dass ich bei meiner Betrachtung nicht berücksichtige?
Werter Herr Johannsen
Sie schreiben, Sie hätten kein Verständnis für Kliniken, welche “ Patienten nach Gewinnstrebensmethoden operieren und auch nicht für Ärzte, die an diesen Umsätzen beteiligt sind“
Daran merkt man, das Ihnen weder die Finanzierung des gesamten deutschen Gesundheitssystems nach Einführung des DRG noch die gängigen Vertragsmethoden vertraut sind.
Pauschalverträge für Chefärzte sind seit Jahren nicht mehr üblich. Usus bei Neuverträgen – seit mehr als 10 Jahren – ist vielmehr der Bonivertrag – also eine „Kopfpauschale“ für Operation oder minimalinvasiven Eingriff.
Diese Art von Verträgen werden in jeder Klinik – Land auf, Land ab- geschlossen und bergen leider reichlich Gefahren in sich. Sowohl für Patienten als auch Mediziner.
Nur zur Klarstellung: Das betrifft hier also nicht nur und alleine das HZB. Höhere Gewinnmargen für eine Holding werden einzig über Einsparungen bei Personal-/und Sachkosten erzielt – manchmal wohl auch über Schachtelgeschäfte wie z.B. hier den Homocrafts . Ob so etwas sittenwidrig oder gar strafbar ist wird gerade auch durch die Staatsanwaltschaft geprüft.
Die Gewinnmargenerhöhung des Mediziners kann eigentlich nur über eine Erhöhung der Fallzahlen, einen höheren Privatpatientenliquidierung oder „Nebenabreden“ hergestellt werden. Wenn dann jemand aus dem System ausschert, kommt es meist zu Verwerfungen.
Die ziemlich verzwickte Rechtsform dieser Holding (Sitz in der Schweiz einerseits, andererseits teilw. Leistungsabrechnung in D) macht das Ganze nicht gerade einfacher.
Ob „Systemkritiker“ oder „Whistleblower“ – ich persönlich finde solche Personen gesellschaftspolitisch wichtig. Wie denn sonst, sollten ansonsten vermeintlich unrechtmäßige Geschäftspraktiken aufgedeckt werden. ( Wo kein Kläger da kein Richter )
Wenn an den Vorwürfen rein gar nichts haltbares sein sollte – umso besser für die CHC Holding.
Ich warte auf das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die darauf folgenden Schritte.
Sehr geehrter Herr Johannsen,
Für Das Recht auf Whistleblowing im Arbeitsrecht gibt es sehr strenge und einleuchtende Grenzen, jedoch auch eine wie an diesem Beispiel gut erkennbare Notwendigkeit.
Whisteblowing ist erst dann zulässig, wenn
1. Der Arbeitgeber widerrechtlich handelt
2. str: Betroffenheit des Arbeitnehmers (wohl zu verneinen)
3. ein Versuch des Arbeitnehmers vorliegt, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass es Missstände im Betrieb gibt und der Arbeitnehmer diese trotz Hinweis nicht beseitigt.
Bis es soweit kommt haben die Arbeitnehmer, die sich auf eine solche Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber einlassen, meist sehr gute Gründe – die über Rache weit hinausgehen.
Sehr wohl ist bekannt, dass Großkonzerne in ganz Europa die Lücken der Nationalstaatlichkeit der Länder nutzen, um sie frei nach ‚Steuerwettbewerb‘ den günstigsten Firmensitz auszusuchen. Diese Praktiken sind genauso verwerflich wie die Anschuldigungen, die gegen die Herzklinik erhoben werden. Nur deshalb, weil es Andere gibt, die sich genauso übel oder schlimmer verhalten, wird die Tat des Einzelnen nicht weniger verwerflich – es gibt kein ‚Kavalliersdelikt‘! Geschäftemacher auf der ganzen Welt müssen angeprangert werden, egal wie klein ihr ‚Schadensvolumen‘ auch erscheinen mag.
Gruß
Simon Pschorr
Für mich ist es völlig unerheblich, was juristisch umsetzbar ist und was nicht. Wie weit darf dieses „Whistleblowing“, das nichts anderes als Geheimnisverrat ist, gehen? Und es ist doch offensichtlich, das hier nicht „Gutmenschen“ Patienten schützen wollen oder Kolleginnen und Kollegen zu Hilfe eilen, sondern das wir es mit einem Racheakt finanziell verwöhnter Doktoren zu tun haben. Da wird abwechselnd Ferrari, Porsche und Mercedes gefahren, eine Riesenyacht im Konstanzer Hafen, 2 Villen, alles verdient mit so genannten „Kopfpauschalen“, also mit einer Art Umsatzbeteiligung an durchgeführten Operationen. Da stellt niemand hier die Frage: wie viele Operationen sind von diesen „Whistleblowern“ rein aus Gewinnstreben gemacht worden und wie viele waren tatsächlich gesundheitlich notwendig? Es ist nicht zu dulden, dass geheime Unternehmensunterlagen und sensible Patientendaten mit Krankheitsbild, Name usw. großzügig an Reporter verschenkt werden. Oder an irgendjemanden, wie geschehen, der weder Journalist noch Arzt ist. Dass diese Whistleblower was ureigenes im Schilde führen, ist doch schon dadurch offensichtlich, dass schon vor Monaten die Internetseite kardiologie-bodensee.com angemeldet wurde, die einer zukünftigen Kardiologie dienen soll, wer kardiologe oder kardiologie am Bodensee recherchiert, findet als Erstes die 2013 angemeldete Seite. Ich halte es für befremdlich, dass weder im Sprachgebrauch der seemoz Artikel noch in den Kommentierungen Objektivität vorhanden ist. Es mag sein, dass die Klinik eine interessante Art zur Erwirtschaftung von Gewinnen und steuerlichen Vorteilen durch die genutzte Einkaufsagentur betrieben hat. Das ist vielleicht bedenklich, aber nachvollziehbar und bislang nicht strafbar, viele Krankenhäuser sind in D 2013 insolvent, da keine Gewinne verbucht worden. Aber Milliardenunternehmen wie Amazon usw. zahlen überhaupt keine Steuern in D oder der CH und eine solche Liste könnte ellenlang werden, darüber regt sich der deutsche Billigheimer nicht auf. Alle anderen Vorwürfe sind doch objektiv betrachtet Unsinn. Falsche Ärztin, ja, das gibt es immer wieder, denken wir mal an Postel u.a., davon abgesehen hat diese Frau überhaupt nicht in der Klinik gearbeitet. Und so weiter. Ich habe kein Verständnis für Kliniken, die ihre Patienten nach Gewinnstrebensmethoden operieren und auch nicht für Ärzte, die an diesen Umsätzen beteiligt sind. Wenn diese Ärzte dann aber aus Rache und eigenem Gewinnstreben mit Internas und Patientendaten hausieren gehen, dann wird das unerträglich.
Horst Peter Johannsen
Falsch, Herr Müller: Der Redaktion liegen eindeutige Beweise vor, die das Gegenteil belegen. Warten Sie getrost unsere Berichterstattung ab.
hpk
Ich würde die Geschäftsleitung der Herzklinik nicht unterschätzen. Wetten, dass sie nicht irgendwelche Amateur-Detektive angestellt haben, sondern echte Profis. Und die wissen, dass sie am Anfang eines solchen Interviews den Befragten nur klar darlegen müssen, dass sie keine Journalisten sind, sondern aus irgendeinem sonstigen Grund recherchieren, und dann sind die Aufzeichnungen problemlos verwertbar vor Gericht.