VGH Mannheim kippt Büdingen-Bauverbot

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat dem Widerspruch des Investors Hans Jürg Buff und der Stadt Konstanz gegen einen vom Verwaltungsgericht Freiburg verhängten vorläufigen Baustopp im Büdingen-Park stattgegeben. In ihrem Urteil vom 23.7. korrigieren die Mannheimer JuristInnen den im Februar vom Freiburger Verwaltungsgericht erlassenen Beschluss. Damit kassiert die nächsthöhere Instanz die „aufschiebende Wirkung“ des vom Verein Büdingen-Park erhobenen Widerspruchs gegen die städtische Baugenehmigung für das geplante Reichenhotel, dem am Seerhein wertvoller Naturraum weichen soll.

Der Verein hatte argumentiert, der Investor verstoße in mehreren Punkten gegen den aus dem Jahr 1987 stammenden Bebauungsplan, etwa durch Überschreiten der zulässigen Gebäudehöhe, und machte Nachbarschaftschutz geltend. Das weist der VGH Mannheim nun zurück: Die Freiburger JuristInnen seien „zu Unrecht davon ausgegangen, dass es sich bei der Festsetzung des Bebauungsplans zur maximal zulässigen Gebäudehöhe um eine nachbarschützende Bestimmung handele“, die eine Aufhebung der Baugenehmigung rechtfertige, heißt es in dem Urteil. Solche Festsetzungen seien nicht Teil eines „auf gegenseitiges ‚Dulden und Dürfen‘ angelegten Austauschverhältnisses“ und damit „nicht schon per se nachbarschützend“.

In einer ersten Stellungnahme nach einer Vorstandssitzung am gestrigen Sonntag hat der Verein Büdingen-Park diese Aussage kritisiert: Das Urteil müsse man dahingehend interpretieren, dass „überhaupt kein Klagerecht gegen eine massive Überschreitung der Baumassen für die Anwohner besteht, sofern der Schutz der Nachbarschaft nicht explizit im Bebauungsplan vorgesehen ist“. In den kommenden Tagen will der Verein nun eine genaue juristische Einschätzung des Urteils vornehmen.

Das weitere Vorgehen lassen die ParkschützerInnen zunächst offen. Juristisch ist die nächsthöhere und zugleich höchste Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Anstrengung einer Klage dort will man nicht ausschließen. Fakt ist: Nach jetziger Lage der Dinge kann der Investor alsbald die Bagger anrücken lassen, um seinen Reichenpalast in Angriff zu nehmen. Doch auch die Büdingen-SchützerInnen geben sich entschlossen: „Wir lassen nicht locker!“, so Patrick Pfeiffer für den Verein.

jüg (VGH 5 S 583/19, MM)