Ein neuer Mietspiegel für Konstanz

Konstanz neuer MietspiegelMitte Mai startete die Befragung zufällig ausgewählter Mieterhaushalte zur Fortschreibung des gemeinsamen Mietspiegels Konstanz-Allensbach-Reichenau 2022. Seit 18 Jahren gibt es den qualifizierten Mietspiegel für Konstanz, der anfangs auch als Preistreiber für (noch) sehr günstigen Wohnraum gefürchtet war. Wie dem auch sei, er ist inzwischen ein anerkanntes Instrument des Wohnungsmarktes und wird häufig bei der Wohnungssuche und Mieterhöhungen herangezogen.

Bekanntermaßen liegen die Mieten in Konstanz regelmäßig rund ein Drittel über dem Bundesdurchschnitt. Auch um diese Zahlen zu ermitteln, ist ein Mietspiegel hilfreich. Eine Durchschnittsmiete anzugeben ist allerdings gar nicht so einfach, denn die Wohnkosten richten sich nach jeweiliger Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mieterbund Bodensee errechnete für 2020 eine Durchschnittsmiete von 10,33 Euro. Zum Vergleich: für eine WOBAK-Wohnung müssen derzeit durchschnittlich rund sieben Euro monatlich aufgebracht werden.

Konstanz, Allensbach und Reichenau schreiben nun zusammen mit dem Sinzinger „EMA-Institut für empirische Marktanalysen“ den gemeinsamen Mietspiegel, basierend auf den Zahlen von 2020, fort. Nach Angaben der Stadt Konstanz trägt das Gemeinschaftsprojekt wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung auf dem Wohnungsmarkt bei. Für die repräsentative Erhebung ist ein hoher Rücklauf ausgefüllter Fragebögen erforderlich. Der neue Mietspiegel wird wieder von „Haus & Grund Verband Konstanz“ sowie vom „Deutschen Mieterbund Bodensee e.V.“ qualifiziert. Die Daten für die Fortschreibung werden aus der Befragung von Mieter-Haushalten der Stadt Konstanz und der Gemeinden Allensbach und Reichenau ermittelt. Für diese Befragungen kommen ca. 15.000 Haushalte in Frage. Die Adressen wurden mit Hilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens aus den jeweiligen Einwohnermeldedateien ermittelt.

Bitte um rege Beteiligung

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Stadt Konstanz, Allensbach und Reichenau bitten jedoch um rege Beteiligung. Nur so kann wieder ein Mietspiegel in der bisherigen Qualität den BürgerInnen zu Verfügung gestellt werden. Die Fragebögen können online ausgefüllt oder per Post an das EMA-Institut zurückgesendet werden. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten sind im Begleitschreiben enthalten, ferner ist ein Freiumschlag zur Rücksendung beigefügt. Der Fragebogen umfasst vier Seiten und einen einseitigen Filterfragebogen. Abgefragt werden Mietspiegelrelevanz, Art des Gebäudes und der Wohnung, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung sowie Modernisierungsstand (einschließlich energetischer Modernisierung), Mietpreis und Betriebskosten, Wohnlage und Umfeld sowie ein paar allgemeine Angaben.

Auswertung durch EMA-Institut

Die erfassten Daten aus den komplett ausgefüllten Fragebögen werden vom EMA-Institut anonym erfasst und ausgewertet. Dieser Mietspiegelentwurf wird anschließend im Arbeitskreis „Mietspiegel“ diskutiert. Der qualifizierte Mietspiegel ist ein unverzichtbares Instrument des Nachweises ortsüblicher Mieten. Er wird aus einer großen Zahl von Daten erhoben, nach wissenschaftlichen Standards ausgewertet und gewährleistet somit eine hohe Objektivität und einen transparenten Überblick über die Situation auf dem Mietmarkt – sowohl für Mieterinnen und Mieter, als auch für VermieterInnen. Um auch weiterhin ortsübliche Mieten in dieser Form nachweisen zu können, muss ein Mietspiegel zwei Jahre nach Erstellung fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden.

MM/ans
Bild: Pixabay