Erfolg für Müller-Esch auf ganzer Linie

Sämtliche Kündigungen gegen den Chefarzt Prof. Müller-Esch sind rechtsunwirksam; das Arbeitsverhältnis besteht weiter, theoretisch könnte Müller-Esch sofort nach Zustellung des Urteils seine Arbeit wieder aufnehmen. In ihrer mündlichen Begründung hebt die Arbeitsgerichtskammer Radolfzell bei der Bewertung des Offenen Briefes – Anlass für die erste von drei Kündigungen – das Recht auf Meinungsfreiheit hervor; zudem „standen im Offenen Brief die Sachargumente im Vordergrund“ – in jedem Fall sei die Reaktion der Klinikleitung unverhältnismäßig gewesen. Und auch bei der Bewertung der Begleitumstände während der Räumung des Chefarztbüros – Hauptpunkt der gestrigen Beweisaufnahme – hatte das Gericht offensichtlich erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen.

Zwar haben sich bislang die Parteien noch nicht öffentlich zu diesem Richterspruch geäußert – es darf aber vermutet werden, dass die Klinikleitung in Berufung vor das Landesarbeitsgericht gehen wird. Der Fall wird Gerichte, Medien und Öffentlichkeit also weiter beschäftigen…