Erschreckendes im Fall Sarikas
Am Samstag ist Zahide Sarikas, die Konstanzer SPD-Landtagskandidatin, nach dem Attentat letzte Woche aus dem Krankenhaus entlassen worden. Die Entlassung erfolgte trotz nicht unerheblicher Verletzungen und weiteren Behandlungsbedarfs wohl auf eigenen Wunsch. Sarikas bleibt aber weiterhin unter Polizeischutz. Erschreckend sind Details zu dem Überfall, die erst jetzt bekannt werden. Wie seemoz aus unterschiedlichen, verlässlichen Quellen erfuhr, soll der Täter das Opfer zum Beispiel gezwungen haben, sich Hakenkreuze ins Gesicht zu malen.
Bleibt zu fragen, was Verantwortliche und Sicherheitskräfte bewog, solche Einzelheiten bislang zu verschweigen. Denn solche Einzelheiten lassen keinen Zweifel mehr zu, dass der Täter aus dem Nazi-Milieu kommt.
Der Beweggrund ist einfach: Man möchte nicht die Wahlen beeinflussen!?!? Immerhin sind die Braunen in Sachsen-Anhalt eine bedeutende politische Kraft und besitzen auch in BW viele Anhänger.
Ich kann die Einwände des Users Skeptiker nicht verstehen. Zudem das Impressum der Quelle etwas sehr seltsam anmutet.
„Denn solche Einzelheiten lassen keinen Zweifel mehr zu, dass der Täter aus dem Nazi-Milieu kommt.“
Das kann auch absichtlich eine falsche Spur sein um in diese Richtung den Fokus zu lenken.
Dies ist eine sehr häufige Taktik (wobei in jede Richtung ermittelt werden sollte).
Unter anderem:
http://netplosiv.org/200935875/vermischtes/kriminalitaet/nazi-symbole-migrant-beschmierte-dresdner-synagoge
Auf dieser Seite steht:
„Es war ein 39-jähriger Algerier, der offenbar vor gut zwei Wochen die Dresdner Synagoge mit Hakenkreuzen und antisemitischen Parolen beschmiert hat.
Der mutmaßliche Täter lebt in Dresden und war bereits am Samstag durch Videofilme und Zeugenaussagen als Verdächtiger ermittelt worden. Dies teilten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Sachsen gemeinsam am Montag der Presse mit.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Christian Avenarius sagte dazu, „ es gab aber keinen Haftgrund“. Gegen den Algerier werde nun wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.“