Frauenhäuser maßlos überlastet – auch in Konstanz?
Gewalt gegen Frauen ist Alltag – auch hier im Landkreis Konstanz. Um von Gewalt betroffenen Frauen eine Anlaufstelle und einen Unterschlupf zu bieten, wurden Frauenhäuser ins Leben gerufen. Sie sind eine wichtige Institution, doch die Zahl der Plätze, insbesondere für Frauen, die Kinder mitbringen, ist bei Weitem zu gering. In einem Antrag an den Sozialausschuss hebt die Konstanzer Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN diesen Missstand nun hervor und fordert Aufklärung. Im Folgenden der Antrag mit redaktionellen Anpassungen.
Ein Jahr lang, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, wertete das journalistische Netzwerk Correctiv.org täglich die Belegungsdaten von 200 Frauenhäusern aus 13 Bundesländern aus. Das Ergebnis: An durchschnittlich 303 Tagen des Jahres meldeten die ausgewerteten Frauenhäuser, dass keine Aufnahme möglich war. Das entspricht einer Belegungsquote von 83 Prozent. Freie Plätze waren oft binnen weniger Stunden wieder besetzt.
Kein Schutz gewährleistet
Für schutzsuchende Frauen bedeutet dies, dass an einigen Tagen im Jahr deutschlandweit keine Schutzplätze für sie erreichbar sind – oder bestenfalls mehrere hundert Kilometer entfernt. Überdies sinkt die Zahl der verfügbaren Plätze weiter drastisch, wenn zusätzliche Bedarfe, beispielsweise Platz für die Kinder oder Barrierefreiheit, erfüllt sein müssen. Dass Frauen mindestens ein Kind mit ins Frauenhaus bringen, ist jedoch der Regelfall.
Im Mai letzten Jahres wurde die Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser im Landkreis Konstanz im Sozialausschuss vorgestellt. Vertreter*innen der Frauenhäuser berichteten von Problemen und Schwierigkeiten in der täglichen Arbeit. Die Arbeit der Frauenhäuser wird vom Landkreis Konstanz unterstützt, aber die Zahl der Plätze, insbesondere für Frauen mit Kindern, ist auch hier zu knapp.
Aufklärung über Auslastung und Wohnraumversorgung
Die Konstanzer Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN bittet deshalb um Infos über die Auslastung oder Überlastung der Frauenhäuser im Landkreis Konstanz sowie die Wohnraumversorgung für die von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern nach einem Frauenhaus Aufenthalt. Letzteres ist wichtig zu beachten, da die von Gewalt betroffenen Frauen aus Gründen der Sicherheit in wohnortfernen Frauenhäusern untergebracht werden. Nach diesem zeitlich begrenzten Aufenthalt ergibt sich damit ein weiteres Problem, nämlich das der Versorgung mit Wohnraum. [the_ad id=“94028″]
Konkret fragt die Fraktion nach den Aufnahme- und Raumkapazitäten der drei Frauenhäuser im Landkreis Konstanz, der Zahl der Abweisungen und den Gründen sowie nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten, wenn keine freien Plätze vorhanden sind. Außerdem fordert das Bündnis, sich mit der Frage danach zu beschäftigen, ob der Wohnraumbedarf gedeckt werden kann und wie potenzielle Lösungen dafür aussehen könnten. Zuletzt soll die Rolle des Landkreises in all dem reflektiert werden und eine Auflistung der Kosten, die der Landkreis jährlich trägt, erfolgen.
Der Antrag soll auf die Tagesordnung des Sozialausschusses am 26. Juni gesetzt werden und dort besprochen werden.
Autor*in: MM/cl
Bildrechte: Kristina Paukshtite auf Pexels
Bildbeschreibung für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen: Das Bild zeigt den Oberkörper einer Person in einem weißen Strickpullover. Die Person hält ein Baby im Arm, das in eine braune, gestrickte Wolldecke gewickelt ist und die Arme an die Person gedrückt hält.