Gegen unmenschliche Abschiebungen

Die Abschiebung von Lukman Lawal Mitte November sorgte für große Empörung, der bei einer Demo am 25. 11. 2019 über 500 KonstanzerInnen Ausdruck verliehen. Lawals ehemaliger Arbeitgeber, Manfred Hölzl, initiierte damals ein missbilligendes Votum des Gemeinderates und will die Sache auch weiterhin nicht auf sich beruhen lassen: Er hat eine Petition an den Bundestag gerichtet, der sich jedermann/frau online anschließen kann. Aber Achtung: Die Unterzeichnungs­frist läuft nur noch eine Woche lang.

Der Initiator der Petition, Konzilbetreiber und CDU-Stadtrat Manfred Hölzl, fasst die Ausgangssituation so zusammen: „Lukman Lawal, 33 Jahre, war 2015 aus Nigeria nach Deutschland geflüchtet. Seit Frühjahr 2017 im Konzil in Vollzeit beschäftigt. Er war im Konzil im Veranstaltungsbereich eingesetzt und ein bei Gästen wie Mitarbeitern äußerst geschätzter Mitarbeiter. Er hatte eine Duldung und eine Arbeitsgestattung bis April 2020 und wurde dennoch am Freitag, 15.11.2019, festgesetzt und am drauffolgenden Montag, 18.11.2019, nach Lagos, Nigeria, ausgeflogen. Er lebt dort derzeit bei seiner Schwester und möchte wieder zurück ins Konzil an seinen Arbeitsplatz und zu seinen Kollegen. Wir im Konzil stehen mit ihm in Kontakt und hoffen auf seine Rückkehr.“

[the_ad id=“66238″]

Manfred Hölzl geht es mit seiner Petition aber nicht um den Einzelfall Lukman Lawal, sondern um eine Gesetzesänderung, die die unmenschliche Abschiebung gut integrierter Menschen in Zukunft grundsätzlich verhindert.

Text der Petition

Keine Abschiebung von gut integrierten geduldeten Menschen bei Festanstellung und Straffreiheit.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Gesetze und Verwaltungsverfahren derart angepasst werden, dass keine Vollzeitbeschäftigten und gut integrierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre neue Heimat Deutschland verlassen müssen.

Ab 1. Januar 2020 können Geduldete nach § 60 Aufenthaltsgesetz, selbst wenn sie sich in der Vergangenheit integriert haben und in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und nie straffällig geworden sind, 12 Monate lang abgeschoben werden.

Begründung für die Petition

In der Vergangenheit wurden Arbeitgeber gerade in Baden-Württemberg dazu angehalten Geflüchtete zu integrieren und in die Betriebe einzubinden. Nachdem dies in vielen Fällen, unter großem Einsatz der Arbeitgeber und der Mitarbeiter, erfolgreich umgesetzt worden ist, werden viele dieser gut integrierten und hier dringend benötigten Arbeitskräfte vom Staat wieder abgeschoben. Dies macht keinerlei Sinn und enttäuscht nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch sehr viele ihrer Mitmenschen. Gerade in Branchen wie der Gastronomie, dem Handwerk oder dem Gesundheitswesen werden Arbeitskräfte händeringend gesucht.

Sind diese Arbeitskräfte in die Betriebe integriert worden, sind sie fleißig und haben sie sich bewährt, sollten sie nicht abgeschoben werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Gesetz zu ändern.

So unterschreiben Sie

Die Petition findet sich hier. Sie gelangen auf die Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Haben Sie sich dort bereits früher einmal registriert, brauchen Sie nur Ihre Anmeldedaten einzugeben. Sind Sie dort noch nicht registriert, müssen Sie dies jetzt nachholen. Die Zeichnungsfrist endet bereits am 26.02.2020, es ist also Eile geboten.

MM/red (Foto: Daniel Schröder)