Geschacher um die Unterbringung der Geflüchteten

Die Tennishalle in Dettingen oder das Atrium in Konstanz sind nur zwei Beispiele: Überall im Kreis werden Unterkünfte für Geflüchtete abgebaut. Vor zwei, drei Jahren in höchster Not aufgebaut, angemietet, zweckentfremdet, stehen viele Unterkünfte jetzt leer. Nur eines der Probleme: Häufig bleibt der Landkreis auf den Kosten sitzen, weil das Land finanziell nicht einspringen mag und die Gemeinden kein Interesse an der Übernahme der leeren Immobilien haben.

Dabei sind die Gemeinden in der Pflicht: Sie müssen den Geflüchteten, die nach zwei Jahren in unserem Land ein Recht auf eine Anschlussunterbringung haben, Wohnraum außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte, in denen die Erstunterbringung stattfand, anbieten. Doch nur sechs von 25 Kreis-Gemeinden erfüllen diese Gesetzespflicht – die höchste Fehlbelegungsquote weist Konstanz auf, wo allerdings auch die meisten Geflüchteten entsprechend der Einwohnerzahl unterkommen müssen.

GU – AU: Wird da getrickst?

Die wegen der rückläufigen Zahlen von Geflüchteten (der Landkreis Konstanz rechnet mit 37 Personen pro Monat in den Jahren 2018 und 19) geleerten Gemeinschaftsunterkünfte (GU) werden nur zum Teil aufgegeben, viele werden zu Anschlussunterkünften (AU) umgewidmet. Was nichts anderes heißt, als dass Geflüchtete weiter kaserniert bleiben, obwohl sie ein gesetzliches Recht auf eine private Wohnung haben, aber trotzdem in der GU-AU gesalzene Mieten zahlen müssen.

Beispiel Atrium in der Konstanzer Luisenstraße. Dort ging die GU, vom Landkreis betrieben, bereits im September für knapp 168.000 Euro (weit unterhalb des einstigen Kaufpreises) an die Stadt Konstanz über, die da nun Menschen unterbringt, denen eigentlich eine AU zusteht. Gleiches gilt für die GU in der Singener Fittingstraße, die das Projekt im Oktober für den Restbuchwert der Investitionen von knapp 17.000 Euro übernahm.. „Fehlbelegungen“ nennt die Statistik des Landratsamtes dieses Verfahren beschönigend, wenn Geflüchtete um ihr Recht auf privaten Wohnraum gebracht werden.

Krisengewinnler unter sich

Anders liegt der Fall bei der Tennishalle in Dettingen (s. Foto), in der zeitweise bis zu 300 Asylbewerber und Flüchtlinge unter nicht erträglichen Zuständen untergebracht waren; die Halle ließ sich nicht ausreichend heizen, BürgerInnen forderten in einer Internet-Petition eine Verlegung. Seit Januar 2018 ist die Halle geräumt, und der Landkreis bemüht sich um einen Verkauf; die Stadt Konstanz, aber auch andere zeigen Interesse. Die Stadt Konstanz bietet für das Objekt jetzt 560.000 Euro, deutlich weniger als der Landkreis 2015 aufwenden musste: Damals fiel ein Kaufpreis von 850.000 Euro an, für Sanierungsinvestitionen kamen 950.000 Euro dazu. Wer macht da einen Reibach, wer ist da Krisengewinnler?

Wiederum anders die Situation bei der GU in der Konstanzer Steinstraße. Dort steht derzeit aufgrund eines Wasserschadens eine großräumige Sanierung an, auch ein neues Konzept für den Brandschutz ist fällig, so dass sich die Kapazität des Hauses von 153 auf 136 Bewohner reduziert hat. Über eine zukünftige Nutzung ist noch nicht entschieden.

Wer zahlt? So oder so der Steuerzahler

In Tengen, Engen und bei einem Grundstück in Singen haben die Gemeinden allerdings signalisiert, kein Interesse an einer Übernahme der Unterkünfte zu haben – außer Tengen haben diese Gemeinden aber auch ihre Unterbringungsquote erfüllt. Im schlimmsten Fall bliebe dann der Landkreis auf den Objekten – und den laufenden Kosten – sitzen. Zumal auch in diesen Fällen das Land Baden-Württemberg keinerlei Zusagen zur Kostenübernahme macht. Wie schon in der Vergangenheit könnte es zu juristischem Streit zwischen Kreis und Land kommen – Ausgang ungewiss. Aber so oder so: In jedem Fall ist der Steuerzahler dran, weil sich die Behörden nicht einigen können.

hpk (Foto: openPetition.de)