Glasverbot auf den Scherbenhaufen?
Das Konstanzer Glasverbot steht vor dem Aus. Wie Prozessbeobachter aus der heutigen Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim berichten, ließ der Vorsitzende Richter, Volker Ellenberger, erkennen, dass er die Gesundheitsgefahr durch Scherben für nicht ausreichend dokumentiert hält – eine weitere Klatsche für die Konstanzer Prozessvertreter. Mit dem endgültigen Urteil wird innerhalb der nächsten zwei Wochen gerechnet (swr/hpk)
Immerhin kann man noch heute und morgen den ganzen Tag zivilisiert und kultiviert das Konschtanzer Weinfescht besuchen und gemeinsam im Chor singen: „Trink, Brüderle trink, lass doch die Sorgen zuhaus,…“
Die Stadtverwaltung wird sich zur nächsten Facebook-Party am Hörnle wohl einen anderen Grund einfallen lassen müssen, um nicht gezwungen zu werden 1000 Eus Parkgebühren einzunehmen.
Hätte man das Rheinufer nicht nur zahlungskräftigen Eigentumswohnungsbesitzern zur Verfügung gestellt sondern auch dem Rest der Bevölkerung eine Uferprmenade mit Eisdielen, Cafés, Restaurants etc. geboten (s. Überlingen, Meersburg, Friedrichshafen), müsste niemand sich seine Getränke selber mitbringen und ein Glasverbot würde sich erübrigen!
Das Glasverbot vor dem Aus? Man soll dem Gericht und seinem Urteil ja nicht vorgreifen, aber nach meiner Erfahrung als Anwalt sieht es nach dem Kommentar so aus, als ob das Glasverbot kippen könnte, zumindestens ist das Argument Gesundheitsgefahr „futsch“, wenn nicht nachgelegt werden kann. Ich wäre sowieso eher für ein bußgeldbewertes (hohes Bußgeld)“Glaszerbrechverbot“. Damit werden nicht alle Flascheninhaber unter Generalverdacht gestellt, sondern eine Grundlage für Sanktionsmaßnahmen gegen Täter geschaffen. Wer schon mal in Singapur am Flughafen war, weiss, das das funktionieren kann. Geleckt sauber, weil eine weggeworfene Zigarette geschmeidige 300 € Buße kostet, wenn man erwischt wird.