GVV: Neuer Besitzer kündigt Mieterhöhungen an
Das ging schnell: Kaum zwei Wochen, nachdem der GVV-Insolvenzverwalter den Verkauf der bankrotten städtischen Gesellschaft bekannt gegeben hat, lässt der neue Besitzer der 460 Mietwohnungen in Singen die Katze aus dem Sack. Nach Informationen des Mieterbunds Bodensee plant die Investorengruppe um den Bietigheimer Immobilienverwerter Oswa Mieterhöhungen für die BewohnerInnen der ehemals städtischen Wohnungen.
Das geht aus einem Rundschreiben des Insolvenzverwalters an die betroffenen MieterInnen hervor, das dem Mieterbund vorliegt. Darin kündigt der Insolvenzverwalter an, der neue Besitzer werde die Wohnungsmieten nach einer Schamfrist von einem Jahr „marktgerecht und sozialverträglich“ anheben.
Diese Ankündigung ist ein Widerspruch in sich: Unter dem Aspekt sozialer Verträglichkeit müssten bei vielen der Betroffenen die Mietpreise eigentlich gesenkt werden, handelt es sich bei ihnen doch zu einem großen Teil um Menschen mit geringen Einkommen. Will der Neueigentümer den BewohnerInnen jetzt aber noch tiefer in die Tasche greifen, wäre das für nicht wenige womöglich existenzbedrohend – in keinem Fall jedoch sozial verträglich.
Mieterbund: Es fehlt an Transparenz
Völlig zu Recht weist der Mieterbund darauf hin, dass eine solche Aussage auch mietrechtlich unklar sei und dem Besitzer einen weiten Spielraum lasse. „Maßgeblich für eine Mieterhöhung“, so der Mieterbund-Vorsitzende Herbert Weber, sei die ortsübliche Vergleichsmiete, also das, was in Singen für „Wohnungen in vergleichbarem Alter, gleicher Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit“ berappt werden muss. Solche Kenngrößen seien aber derzeit in der Hohentwiel-Stadt nur schwierig zu ermitteln, weil ein Mietspiegel fehle. Dies führe dazu, dass Mieter nicht nur die Kosten eines unausgeglichenen Wohnungsmarkts, sondern auch das Risiko der unvollständigen Information tragen müssen. „Wem es ernst damit ist, den GVV-Mietern nicht die Lasten der Insolvenz aufzubürden, muss ihnen und der gesamten Stadt ein transparentes Instrument zur Beurteilung der ortsüblichen Miete in die Hand geben“, schreibt Weber in einem Brief an den Singener Oberbürgermeister Bernd Häusler.
Mietspiegel hilft nur bedingt gegen Mietsteigerungen
Richtig ist, dass ein kommunaler Mietspiegel zumindest ein gewisses Maß an Transparenz auch für MieterInnen schaffen kann. Ein taugliches Instrument gegen Mietsteigerungen ist er jedoch nur sehr begrenzt, das zeigt nicht zuletzt die Erfahrung in Städten wie Konstanz, wo die Mieten trotz dieses Regulariums kräftig gestiegen sind. Nicht selten hat sich die mit dem Mietspiegel verbundene Absicht, Preissteigerungen zu limitieren, sogar ins Gegenteil verkehrt. Das liegt daran, dass Mietspiegel häufig nur Neuverträge der zurückliegenden vier Jahre berücksichtigen, nicht jedoch Bestands- und Sozialmieten. MieterInnen solcher Wohnungen können sich dann unversehens mit Forderungen ihrer Vermieter konfrontiert sehen, die sich, ganz legal, auf das städtische Vergleichsinstrument berufen. Sollten sich Stadt und Gemeinderat in Singen also dafür entscheiden, einen kommunalen Mietspiegel einzurichten, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass alle örtlichen Mieten in das Zahlenwerk einfließen.
Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft muss her
Der Partei DIE LINKE geht das angesichts der Zuspitzung der Lage auf dem Wohnungsmarkt in Singen durch den Verkauf der GVV-Wohnungen nicht weit genug. Der Kreisverband fordert eine Grundsatzdiskussion über die Zukunft der kommunalen Stadtentwicklungspolitik. Außer über einen tauglichen Mietspiegel müsse vor allem auch darüber geredet werden, wie dauerhaft preisgebundener Wohnraum in öffentlicher Hand geschaffen und erhalten werden kann. Dafür sei eine städtische Wohnungsbaugesellschaft unumgänglich, die sich, anders als die GVV, ganz auf ihre Kernaufgabe konzentrieren müsse. Auch die verstärkte Förderung genossenschaftlicher Wohnbauprojekte hält die Partei für wichtig.
Denn klar ist: Ohne ein verbessertes Angebot an preisgünstigem Wohnraum, das den Verwertungszwängen des Marktes entzogen ist, droht eine weitere Verschärfung der prekären Lage.[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]
Jürgen Geiger
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9.4.2015 | 19.12.2014 | 7.5.2014
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird alles so kommen, wie es im Artikel von Jürgen Geiger dargestellt ist. Klar dürfte aber sein, dass, in Anlehnung an den Artikel des Südkurier vom 04.03.2015 mit der Überschrift “ Anwalt legt GVV-Untersuchungsbericht in den nächsten Tagen vor“ (http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/Anwalt-legt-GVV-Untersuchungsbericht-in-den-naechsten-Tagen-vor;art372458,7673263), die politisch Verantwortlichen in Singen vor allem darauf hoffen, dass dieser Untersuchungsbericht ad acta gelegt wird und Gras über die Frage der Verantwortlichkeiten wächst. Klar ist auch, dass hinter Oswa mit Eigenkapital von weniger als 500.000 Euro und einer Bilanzsumme von zirka 16 Mio. Euro andere Investoren stehen müssen, da das erworbene Portfolio 480 Wohnungen und 82 Gewerbeimmobilien, darunter das Dienstleistungsareal „DAS!“, das Bürohochhaus „Hegau-Tower“ sowie das Singener Gründer- und Technologiezentrum SinTec, dazu noch Entwicklungsgrundstücke, Erbbaurechte sowie der Erwerb einer Service-Gesellschaft und bewegliches Vermögen, umfasst und eigentlich von einem Unternehmen dieser Größe nicht gestemmt werden kann. Die Angaben zu den Immobilien sind unter „linklaters berät investorengruppe um oswa“ (http://linklaters.de/aktuelles/presse/pressemitteilung/detail/article/linklaters-beraet-investorengruppe-um-oswa-beim-erwerb-des-immobilienbestands-der-gvv-singen.html) zu lesen.
Unbestätigten Quellen zufolge soll der Kaufpreis für das gesamte Paket 50 bis 55 Millionen Euro betragen haben. Laut letzter einsehbarer Bilanz der GVV Singen aus 2012 war der Wert allen Vermögens zusammen rund 95 Millionen Euro. Ein glänzendes Geschäft, vor allem für die Investoren und den Insolvenzverwalter , außer für die Singener Bürger/innen und die zukünftig betroffenen Mieter. Ob sich jemand finden wird, der die voraussehbaren Probleme der Mieter wie z.B. nicht mehr tragbare Mieten, Rauswurf abfedern bzw. verhindern kann, darf bezweifelt werden