Hat Uwe R. zuviel Geld?

Tausende suchen in Konstanz bezahlbaren Wohnraum, doch der ist rar. Dennoch gibt es Wohnungs- und Hausbesitzer, die ihre Immo­bilien leerstehen lassen. Wie zum Beispiel in der Brauneggerstraße 25, siehe neben­stehendes Bild. Insgesamt sechs großzügige Wohnungen sind unbewohnt, und zwar seit Jahren. Nun droht dem Hausbesitzer ein saftiges Zwangsgeld. Doch der spielt auf Zeit.

Der Konstanzer Gemeinderat hat bereits am 3.3.2015 gegen den Widerstand der konservativen Ratsfraktionen eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen, die am 14.3.2015 in Kraft getreten ist. Seit dieser Zeit heißt es: Wenn eine Wohnung nachweislich länger als ein halbes Jahr leer steht, dann gilt sie als zweckentfremdet und im Extremfall droht dem Besitzer der Immobilie ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro.

Ganz so teuer wird es für Uwe Rauhut, der einen edlen Schuhladen in der Zollernstraße betreibt, wohl nicht werden, aber er steht seit langem unter Beobachtung der zuständigen Behörden – und der Druck auf ihn nimmt zu. Seit Jahren macht er keinerlei Anstalten, sein Haus wieder Wohnzwecken zuzuführen. Zwar ließ er Anfang 2016 verlauten, bis Ende 2017 sei alles fertig, aber geschehen ist in der Zwischenzeit wenig bis nichts. Augenzeugen aus der Nachbarschaft wissen zu berichten, Rauhut käme zwar öfter in sein Haus, von handwerklichen Tätigkeiten, die darauf schließen lassen, dass die Wohnungen hergerichtet werden, könne allerdings kaum die Rede sein. Auch eine schriftliche seemoz-Anfrage zur Sache ließ Rauhut unbeantwortet.

Die Frist für die angeordnete Instandsetzung ist längst abgelaufen und nun könnte es eng werden für den seltsamen Hausbesitzer, von dem niemand weiß, was ihn umtreibt. Wie zu erfahren war, soll Rauhut erneut um Fristverlängerung von drei oder vier zusätzlichen Monaten gebeten haben. Kaum vorstellbar, dass dieser knapp bemessene Zeitrahmen reicht, um insgesamt sechs Wohnungen fertig zu stellen.

Früher ging man in vergleichbaren Fällen – auch in Konstanz – dazu über, leer stehende Objekte „instand“ zu (be)setzen und damit den Immobilienbesitzer von einer gewissen Belastung zu befreien. Hätte was, zumindest kurzfristig und symbolisch.

H. Reile