„Herr Jung ist kein Anwalt der Region“

„Die CDU-Bundesregierung hatte vier Jahre Zeit, der Fracking-Technologie rechtliche Barrieren zu setzen. Die Tatsache, dass in dieser Richtung nichts passiert ist, macht deutlich, dass die CDU es mit einem bundesweiten Fracking-Verbot nicht ernst meint!“, wirft die Grüne Bundestagskandidatin Erikli dem Konstanzer CDU-Abgeordneten Andreas Jung in einer aktuellen Pressenotiz vor

In einer Stellungnahme vom 1. September 2013 schreibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung, er habe im Bundestag gegen Fracking gekämpft und sich innerhalb der Union für ein bundesweites Verbot stark gemacht. Im Wortlaut heißt es: „Die Union hat sich eindeutig positioniert. Wir werden Fracking in ganz Deutschland ausschließen. Dafür habe ich mich stark gemacht.“ Die Grüne Bundestagskandidatin, Nese Erikli, widerspricht dieser Darstellung: „Im Zeitraum von Anfang 2012 bis Mai 2013 sprach sich Andreas Jung in zahlreichen Pressemitteilungen lediglich für ein Verbot des Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten aus. Faktisch ging es ihm mit der sogenannten ‚Lex Bodensee‘ um den Schutz der Bodenseeregion, nie aber um ein deutschlandweites Verbot.“

Andreas Jung gibt in seiner Stellungnahme vom 1. September 2013 zu, dass er bei drei Abstimmungen im Bundestag zum Thema Fracking am 10. Mai 2012 gefehlt habe. Zudem habe er am 13. Dezember 2012 gegen zwei Anträge von Grünen und SPD zu dieser Thematik gestimmt. Letzteres begründet Jung damit, dass das Ziel von Grünen und SPD lediglich ein Moratorium und kein Verbot von Fracking gewesen sei.

Dies weist die Grüne Kandidatin Erikli als Falschaussage zurück: „Die Anträge von Grünen und SPD sahen vor, den Einsatz der Fracking-Technologie mit giftigen Chemikalien grundsätzlich auszuschließen. Lediglich der Einsatz der Fracking-Technologie ohne wassergefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe sollte nach dem Willen der Opposition nach zwei Jahren erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist bezeichnend für die Verantwortungslosigkeit und Trägheit der Regierung, dass sich ein solches ‚Chemie-Verbot‘, wie es die Anträge von Grünen und SPD enthalten, erst jetzt im Wahlprogramm der CDU wiederfindet.“

„Die Aussagen von Andreas Jung verhöhnen den mündigen und gut informierten Wähler“, so Erikli weiter. „Denn wenn es ihm mit dem Fracking-Verbot ernst gewesen wäre, so hätte er wie die Abweichler in seiner Fraktion den Verbotsanträgen von SPD und Grünen zustimmen müssen und nicht einen laxen Vorschlag wie die ‚Lex Bodensee‘ ins Spiel bringen dürfen.“ Und Erikli setzt nach: „Aufgrund des verantwortungslosen Verhaltens von Herrn Jung und der schwarz-gelben Kollegen ist das Fracking nach altem Bergbaurecht aus dem Jahre 1865 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbeteiligung weiterhin möglich. Herr Jung ist alles andere als ein Anwalt der Region, so wie er sich immer wieder gerne selbst darstellt.“

Nese Erikli und die Grünen fordern ein deutschlandweites und unbefristetes Fracking-Verbot, denn „für mich beginnt die Nachhaltigkeit zwar vor der eigenen Haustür, aber sie endet dort nicht“, „Wir Grüne lehnen Fracking wegen der unabsehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ab und haben dies auch in unserem Wahlprogramm verankert“.

Autor: PM