Glückliche HundebesitzerInnen greifen demnächst tiefer in die Tasche

So manche HundebesitzerInnen freuen sich schon auf den 1.1.2022: Dann nämlich soll in Konstanz die Hundesteuer steigen. Das ist eine prima Motivation für charakterschwache Frauchen und Herrchen, zu Neujahr nicht nur das Rauchen, das Daumennuckeln und die abendliche Tüte Chips aufzugeben, sondern sich endlich auch die für ihre Umwelt höchst lästige Angewohnheit der Hundehaltung abzugewöhnen.

Während die Katze, diese vor Herzenswärme nur so glühende Intelligenzbestie, erhobenen Hauptes und sammetpfötigen Schrittes in Richtung Katzenklo entschwebt, stürzt der Hund bar aller Gesittung kläffend aus dem Haus, um mit seinem Urin Hausecken und Laternenpfähle zu besprenkeln, seinen Kot wahllos auf den Fußwegen aufzuhäufeln und seine Nase in wirklich alles zu stecken, gern auch in den Darmausgang anderer Lebewesen.

Schnurrende Göttinnen vs. kläffende Unholde

Nun ja, Mutter Natur hat es offenkundig nicht mit allen Wesen gleich gut gemeint. Die einen werden als schnurrende Göttinnen geboren, und die anderen kommen dumm zur Welt und verblöden dann ein Leben lang noch weiter. Gegen die Letzteren, oder vielmehr gegen deren HalterInnen, hat die Obrigkeit daher die Hundesteuer erfunden, und die soll jetzt deutlich steigen, auf dass diese unappetitlichen Tölen wenigstens einmal in ihrem viel zu langen Leben zu etwas nütze sind: „Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Konstanz“ heißt das kurz und knapp in der Vorlage für die nächste Gemeinderatssitzung am Donnerstag.

Natürlich kommt diese Erhöhung reichlich spät, denn diese Steuer wurde schon seit 01.01.2018 nicht mehr erhöht. Damals stiegen die Steuersätze „für jeden Ersthund von 96,- Euro auf 108,- Euro und für jeden weiteren Hund bzw. für Zwinger von 192,- Euro auf 216,- Euro. Zugleich wurde zum 01.01.2018 auch eine erhöhte Steuer für sogenannte Listenhunde eingeführt. Diesbezüglich ist aktuell noch eine Klage anhängig, der beschlossene Steuersatz in Höhe von Euro 900,- befindet sich nach wie vor am Limit der von der Rechtsprechung zugelassenen Höchstbeträge (Stichwort: Erdrosselung[1]). Eine weitere Erhöhung kommt für die Listenhunde daher nach Auffassung der Verwaltung nicht in Betracht.“

Immense Hundeplage in Konstanz

Derzeit sind nach Angaben der Verwaltung „in Konstanz 2.266 Ersthunde, 114 Zweithunde und 26 Listenhunde angemeldet. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen (Stand 08.11.2021): Euro 294.036,-.“ Jetzt soll die Steuer für Ersthunde um 12,- und für jeden weiteren Schwanzwedler um 24,- Euro erhöht werden, was pro Jahr rund 30.000,- zusätzliche Euro ins Stadtsäckel spülen dürfte. Ersthunde kosten also in Zukunft nur 120,- Euro pro Jahr, Zweithunde jämmerliche 240,- Euro, da ist noch gaaanz viel Luft nach oben.

Die von der Verwaltung angegebene Zahl von insgesamt etwa 2.400 Hunden in Konstanz spricht einerseits für eine bedrohliche Hundeplage in unserer wunderschönen Konzil- und Kongressstadt, gegen die schleunigst etwas unternommen werden muss, ehe dadurch noch mehr Touristen vergrault werden. Auf der anderen Seite erscheint diese Zahl angesichts der tatsächlichen Verhältnisse auf unseren Geh- und Feldwegen allerdings viel zu niedrig, es ist daher höchste Zeit, intensiv Jagd auf unversteuerte Hunde und deren Halter zu machen, um sie zu schmerzhaften Zahlungen zum Wohle aller MitbürgerInnen anzuhalten. Da leben doch noch wahre Hundemeuten unversteuert in Konstanz, also zapfen wir sie an, gerade in diesen Zeiten, in denen der städtische Haushalt schwer unter Corona zu leiden hat.

Luft nach oben

Wer jetzt daran denkt, mit seinem Hund aus steuerlichen Gründen aus Konstanz wegzuziehen, tut sich keinen Gefallen. Im Kreis Konstanz erheben die Gemeinde Gottmadingen und die Stadt Radolfzell denselben Steuersatz, wie ihn Konstanz beabsichtigt. In Leonberg oder Nürtingen etwa, also bei den sparsamen Schwaben, werden 132,- Euro fällig, und in Tübingen gar 144,- Euro. Für die Kommunen stellt sich daher die Frage: Wer bietet mehr?

Ein Trost aber für alle Hundebesitzer, insbesondere für die, die das knechtisch winselnde Untier aus vermeintlicher Liebe beherbergen und es nicht nur als Schlachttier für schlechte Zeiten notgedrungen an ihrer Seite dulden: Fährt die Hundeseele eines Tages aus dem Körper, etwa weil das vernagelte Vieh vor ein Auto rennt oder von einem genervten Nachbarn mit einem gezielten Tritt durch einen sich unversehens öffnenden Kanaldeckel in die Unterwelt befördert wird, wo rasierklingenscharfe Rattenzähne im Verborgenen seiner harren, gibt es anteilig Geld zurück: „Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.“

Wer also dringend Geld braucht und Hundesteuer bezahlt hat, sollte sich immer wieder einmal an die Lösung mit dem Tritt und dem Kanaldeckel erinnern, und das nicht erst zum Jahresende. Bei einem plötzlichen Todesfall etwa in der ersten Frühlingssonne gibt es ja mehr Hundesteuer zurück, als wenn Lumpi, Waldi, Ernestine oder wie sich dieses Geschöpf nun auch schimpfen mag, erst gegen Jahresende sein natürliches Ende findet. Als Osterlamm ist ein Hund einfach mehr wert denn als Weihnachtsgans …

Text: O. Pugliese, Bilder: huoadg5888 und Jeannette1980 auf Pixabay.

[1] Hiermit ist nicht das sofortige Erdrosseln des ohne Steuermarke angetroffenen Hundes durch den Hundefänger gemeint, sondern etwas anderes: „Das Erdrosselungsverbot ist ein Grundsatz im Kontext der Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge). Das Erdrosselungsverbot besagt, dass Abgaben nur in dem Maße erhoben werden sollten/dürfen, wie sie den Abgabepflichtigen nicht ‚erdrosseln‘. Das heißt, dass die Abgabesätze nicht so hoch sein sollten, dass sie dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit zur freien persönlichen und wirtschaftlichen Entfaltung nehmen bzw. selbige unverhältnismäßig stark einschränken.“ Quelle: Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft.