Illegaler Baubeginn auf dem Büdingen-Gelände?

Ende September haben im Büdingen-Park die Bauarbeiten für das geplante Luxus-Hotel begonnen. Der Verein Bürgerpark Büdingen wirft dem Investor vor, die Bagger ohne Rechtsgrundlage in Marsch gesetzt zu haben. Die ParkschützerInnen wollten deshalb von der Stadtverwaltung Auskunft, ob sie eine Baufreigabe erteilt hat. Im Rathaus hüllt man sich indes bisher in Schweigen.

Der Verein argumentiert, der vom Schweizer Investor Hans-Jürg Buff im Sommer gestellte neue Bauantrag habe den vorherigen außer Kraft gesetzt. Damit sei auch die von der Stadt erteilte Baugenehmigung nicht mehr gültig, die sich auf eben diesen Antrag bezog. Zudem werfen die Büdingen-AktivistInnen auf ihrer Website Buff vor, er habe naturschutzrechtliche Auflagen nicht erfüllt und erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Park-Bäumen nicht ergriffen. Auch vor diesem Hintergrund könnten die am letzten September-Wochenende begonnenen Erdarbeiten „aus unserer Sicht nicht rechtskonform sein und müssen sofort eingestellt werden“.

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Die ParkschützerInnen stützen sich auf Aussagen eines von ihnen engagierten Gutachters, der entsprechende Maßnahmen zum Schutz des umliegenden Baumbestands für nötig hält. Diesen Expertenbefund habe man so auch an die Verwaltung übermittelt, heißt es in einem seemoz vorliegenden Schreiben einer Büdingen-Aktivistin an den OB-Kandidaten Luigi Pantisano. „Wir haben darauf nie eine Antwort der Stadt erhalten, auch nicht auf unsere vielen Anfragen und Bitten um Information zu Umweltschutz, die wir seit Mai an die Stadtverwaltung gestellt haben.“

Auf ihrer Website argwöhnen die ParkschützerInnen, die Verwaltung mit ihrem Chef Uli Burchardt habe vor der ersten Runde der Oberbürgermeisterwahl kein Interesse daran gehabt, „diese Unterlagen und Auflagen vorher öffentlich zu machen“. Nutzte der Investor also die Gunst der Stunde, um Fakten zu schaffen? Die Burchardt-Verwaltung hätte sich damit, nicht zum ersten Mal, vom gewieften Baulöwen Buff vorführen lassen. Ein Vorwurf, der schwer wiegt, zumal der Verein Bürgerpark Büdingen seit März den Status einer von der Landesregierung anerkannten Umweltvereinigung besitzt. Solchen Vereinigungen gegenüber ist die Verwaltung zwingend auskunftspflichtig.

jüg (Foto: Verein Bürgerpark Büdingen)