(K)ein Pop-up-Radweg für die Laube?

In der morgigen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses TUA stehen wieder einige Ideen auf der Tagesordnung, die das Antlitz von Konstanz verändern könnten. Dazu zählt auch ein Antrag von Freier Grüner Liste, Jungem Forum und Linker Liste, an vier neuralgischen Punkten sofort etwas für den Radverkehr zu tun. In der Tat ist die Situation am Zähringerplatz für Velos wie FußgängerInnen eine echte Zumutung, und an der Schwaketenstraße zu radeln ist streckenweise halsbrecherisch.

Bereits im Juli haben FGL, JFK und LLK ihren gemeinsamen Antrag eingebracht (seemoz berichtete). Ihnen geht es um Maßnahmen zugunsten des Radverkehrs, die sofort umgesetzt werden sollen:

  1. Schaffung von Aufstellflächen am Ende der Fahrradstraße am Zähringerplatz, um ein direktes Abbiegen für Fahrräder zu ermöglichen.
  2. Einrichtung einer Fahrspur für Fahrräder (Pop-up-Radspur) auf der Laube von Schnetztor bis Gartenstraße.
  3. Verlegung einer Radspur auf die (Alte) Rheinbrücke
  4. Ertüchtigung der Fahrradinfrastruktur auf der Schwaketenstraße (Prüfauftrag).

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Schnell geht’s auf keinen Fall

Inzwischen liegt eine – vom Radverkehrsbeauftragten Gregor Gaffga formulierte – ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag vor, die vor allem eines will: Viel mehr Zeit statt sofortiger Veränderungen.

Insbesondere die Situation am Zähringerplatz wird auch von der Verwaltung als unbefriedigend eingeschätzt: Zu kleine Aufstellflächen an den Ampeln, viele Konfliktstellen zwischen Rad- und Fußverkehr und eine komplizierte Verkehrsführung mit gleich zwei (für Radfahrer natürlich immer roten) Ampeln erschweren den Verkehr von der Jahnstraße in die Friedrichstraße und sonst wohin.

Warum will die Stadt also dem Antrag nicht folgen und den RadfahrerInnen den direkten Weg über die Autospuren ermöglichen, statt sie auf viel zu schmalen Radwegen um den Platz herum zu scheuchen? Zwei Gründe sind geradezu epidemisch: Kein Geld und keine Zeit für baldige Maßnahmen. Außerdem müssten am Zähringerplatz die Ampelschaltungen zugunsten des Radverkehrs verändert werden, und das brächte Nachteile für andere VerkehrsteilnehmerInnen wie etwa AutofahrerInnen oder die Busse der Stadtwerke mit sich (merke: auf Ampeln lastet ein besonderer Baufluch). Das Problem soll nach Meinung der Verwaltung irgendwann im Zuge einer kompletten Neugestaltung des Platzes untersucht und in Angriff genommen werden, wofür die Haushaltsmittel erst noch bereitzustellen sind. Es ist unter anderem auch eine Frage des politischen Willens, Mittel für eine baldige Planung und Umsetzung in den Haushalt einzustellen, da sind die StadträtInnen gefragt.

Tempo 30 in der Schwaketenstraße

Immerhin, in der Schwaketenstraße könnte etwas gehen, dort wurden ja auch schon Schutzstreifen zwischen Geschwister-Scholl-Schule (GSS) und Universität aufgemalt. „Im Abschnitt zwischen Radolfzeller Straße und Benedikt-Bauer-Straße soll Tempo 30 kurzfristig mittels einer Tempo-30-Zone umgesetzt werden. Die Benutzungspflicht der Radwege wird dabei aufgehoben, sodass Radfahrende die Wahl zwischen dem Fahren auf der Fahrbahn und der Nutzung der Radwege bekommen.“ Dass sie beim Fahren auf der Autospur auch so manches herzerfrischende „verpiss‘ Dich, Du Arschloch!“ von aufgebrachten AutofahrerInnen zu hören bekommen werden, gehört zum normalen RadfahrerInnenleben. Aus Sicht der Autofahrenden ist jede Art von (auch nur vermeintlichem) Radweg bekanntlich ein Gefängnishof, auf den sich die RadlerInnen zu beschränken haben, sofern er nicht gerade als Autoabstellplatz benötigt wird.

Für den Abschnitt Benedikt-Bauer-Straße bis GSS verfolgt die Verwaltung einen – höchst raffinierten! – zweistufigen Ansatz, weshalb sie dringend rät, dort noch zuzuwarten: „Die Schwaketenstraße wurde in das im Rahmen der Lärmaktionsplanung (LAP) zu prüfende Straßennetz aufgenommen. Sollten die Lärmberechnungen ergeben, dass eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen möglich ist, wird dies bevorzugt umgesetzt. In diesem Fall können die vorhandenen Radfahrstreifen beibehalten und ggf. auch verbreitert werden. Scheidet diese Möglichkeit aus, wird die Planung einer Tempo-30-Zone weiterverfolgt. In diesem Fall sind markierte Radverkehrsführungen nicht möglich. Der Radverkehr wird dann im Mischverkehr geführt.“

Ein Rundumschlag für maximale Radverkehrssicherheit scheint das auf dieser gerade von SchülerInnen rege frequentierten Strecke am Ende wohl in keinem der beiden Fälle zu werden.

Auf der Laube geht nichts

Der Vorschlag, die stadtseitige östliche Fahrspur der Laube zwischen Schnetztor und Gartenstraße zu einer Pop-up-Bike-Lane (beschönigend für „provisorischer Behelfsradweg“) umzuwidmen, stößt in der Verwaltung auf hörbares Augenrollen, denn „der rechte Fahrstreifen wird intensiv von Fahrzeugen des Lieferverkehrs genutzt, die Geschäfte und Betriebe in der Altstadt beliefern. Bei Einrichtung eines Radfahrstreifens dürfte auf der Fahrbahn nicht mehr zum Be-/ Entladen gehalten werden.“ Ja, Autos und Gewerbe zuerst, das ist bekanntlich die Devise der Radstadt Konstanz.

Außerdem geben die Verkehrsplanenden zu bedenken, dass hier nach dem Umbau des Bahnhofsplatzes mehr Buslinien verkehren sollen, die ihre Haltestellen auf dem Radfahrstreifen anfahren müssten, „was zu mehr Konflikten Bus-Rad führen würde. Ebenso wird der Kfz-Verkehr in der Laube zunehmen und zu einer stärkeren Behinderung für den Busverkehr werden.“ Außerdem müsste am nördlichen Ende der Pop-up-Bike-Lane eine Lösung für das Abbiegen in die Garten- und Schottenstraße gefunden werden, und dort steht, wie der Heilige Gral in mehreren Farben funkelnd – eine Ampel.

Die gesamte Radspur einzurichten würde etwa 12.000 Euro kosten, und darin sind die Kosten für das Umprogrammieren der (dreimal schwarzer Kater:) Ampelschaltung noch nicht einmal enthalten. Außerdem herrsche auf der Laube eh ein gemächliches Tempo 30, und parallel zur Laube biete sich ja auch die Fahrradstraße in der Schottenstraße an. Ergo: Kein Handlungsbedarf.

Gott schuf die Welt, Konstanz das C-Konzept

Noch komplizierter stellt sich der Verwaltung die Lage an der Alten Rheinbrücke dar. Dort gibt es derzeit ja an der Westseite einen viel zu schmalen Zweirichtungsradweg von 2,70 Metern Breite, in der Mitte zwei Autofahrstreifen stadteinwärts und drei stadtauswärts sowie nach Osten zum See hin schließlich noch die Bahn und den Gehweg. Die Idee, den westlichsten Autostreifen in einen Radweg umzuwidmen, ist also naheliegend. Die AntragstellerInnen dachten vermutlich daran, den bisherigen Radweg über die Brücke für den Verkehr in Richtung Stadt zu nutzen und zusätzlich die danebenliegende Autospur in einen Radweg stadtauswärts zu verwandeln, so dass die Radfahrer zwei Spuren bekämen.

Die Verwaltung hingegen verweist auf das C-Konzept, das auf dieser Autofahrbahn einen Zweirichtungsradweg vorsieht, „um mehr Platz für Fußgänger zu schaffen“, die dann den heutigen Radweg erhielten. Ein Zweirichtungsradweg ist natürlich immer gefährlich, und ob diese Planung nicht inzwischen vom Wachstum des Radverkehrs überrollt wurde, mag bezweifelt werden. Doch gegen eine schnelle Umwidmung der Autospur sprechen laut Verwaltung vor allem auch die Probleme mit der Anbindung. Dazu müssten Bordsteine ausgetauscht und (schwärzester aller Flüche:) Ampeln umprogrammiert werden, was, da die Spanierstraße eine Bundesstraße ist, nur in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium erfolgen könnte. Außerdem müsste man die Verkehrsinseln umbauen, damit auch die Busse noch um die Kurven kämen.

Sie merken schon: Das Gestrüpp der verschiedenen Zuständigkeiten und Planungsansätze, in dem allüberall höchst bissige Ampeln mit riesigen Giftzähnen den Verkehrsplanern auflauern, ist mindestens so undurchdringlich wie Gottes unerforschlicher Ratschluss. Aber Gott hatte bekanntlich gut lachen, denn er hat in weiser Voraussicht zuerst die Welt erschaffen und erst danach die Verkehrsplanung. Sonst wäre er bis heute sicherlich noch nicht mal mit Adams erster Rippe fertig.

O. Pugliese (Text und Bild)