Keine Chance mehr für „Schweizer Schüler“ in Konstanz?
„Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden keine Kinder mehr mit Wohnsitz Schweiz in Klassen von Konstanzer Grundschulen aufgenommen“. Solche harte Gangart empfiehlt die Stadtverwaltung den Kommunalpolitikern im Ausschuss für Schulen, Bildung, Wissenschaft und Sport, der kommenden Dienstag tagt. Und damit soll ein altes Problem endlich gelöst werden, das stets für Zoff gesorgt hat: Dürfen Deutsche, die geringerer Abgaben wegen in die Schweiz ziehen, weiterhin das deutsche Schulsystem nutzen?
Im Schuljahr 2012/2013 besuchten insgesamt 305 Schülerinnen und Schüler (das sind etwa 4 % aller Schulpflichtigen), die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, Schulen in Konstanz. Betroffen waren alle Schularten und Klassenstufen, besonders betroffen jedoch die Gymnasien Ellenrieder (72 von 880 Schülern) und Suso (54 von 678). Wie überhaupt sich die „Schweiz-Quote“ bei weiterführenden Schulen in Konstanz mit 173:3 372 ausgeprägter zeigt als bei Grundschulen.
Ein bekanntes Problem, nicht nur in Konstanz
Das verursacht Kosten bei deutschen Schulträgern, obwohl schon in der Vergangenheit etliche Einschränkungen für die Aufnahme „Schweizer Schüler“ galten. So kam es zum Beispiel nur dann zu einer Übernahme ausländischer Schüler, wenn alle Schüler/innen, die in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, schulisch versorgt waren und dann noch ein Platz in der jeweiligen Schule/Klassenstufe verfügbar war.
Dieses Problem ist nicht neu und es trifft nicht nur Konstanz. In deutschen Ballungsräumen spürt man die Länderhoheit in Bildungsfragen besonders. Beispiel Hamburg: Der Wohnraumnot wegen ziehen viele Hamburger in Randgemeinden in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, wollen ihre Kinder aber in ihren bisherigen Schulen in Hamburg belassen, was ganz wesentlich mit den unterschiedlichen Schulsystemen in verschiedenen Bundesländern zusammenhängt. Seit Jahrzehnten schon beteiligen sich deshalb die Landesregierungen in Kiel und Hannover an den Hamburger Bildungskosten – und davon profitieren nebenbei auch die Hochschulen in Hamburg.
Ein nachvollziehbarer Standpunkt, nicht nur in Bildungsfragen
Was lag da näher, dass auch Konstanz solchen Vorbildern folgte und bei den Kämmerern in der Schweiz anklopfte und um Kostenbeteiligung bat? Doch da stieß man auf taube Ohren. Sowohl der Stadtammann der Stadt Kreuzlingen wie auch die Schulräte und Kämmerer in den umliegenden Schweizer Gemeinden als auch Vertreter des Kantons Thurgau winkten ab. Ihr Argument: Die Deutschen mit Wohnsitz in der Schweiz und ihre Kinder sollten sich in den Schweizer Kommunen integrieren, dazu gehöre auch der Schulbesuch in der Schweiz. Ein nachvollziehbarer Standpunkt nicht nur in Hinblick auf die Leistungen des deutschen Schulsystems, das gerade wieder schlechte Noten im internationalen Vergleich erhielt.
Ein weiteres Problem für die Konstanzer Behörden: Die Aufnahme von Schüler/innen mit Wohnsitz in der Schweiz in eine Konstanzer Grundschule suggeriert den Eltern, dass automatisch ein Anspruch auf die Aufnahme in einer weiterführenden Schule bestehe. Deshalb versucht das Konstanzer Amt für Schulen, Bildung und Wissenschaft nun, das Problem grundsätzlich anzugehen, eben bei den Grundschulen. Der Vorschlag für einen Antrag an den Gemeinderat deshalb: „Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden keine Kinder mehr mit Wohnsitz Schweiz in Klassen von Konstanzer Grundschulen aufgenommen“.
Man folgt damit einer Regelung, die längst schon für Konstanzer Kindertagesstätten gilt. Und man hofft, die Schweizer Nachbarn damit nicht zu vergraulen, denn die sprechen sich ja ohnehin dafür aus, dass in der Schweiz wohnende Kinder auch Schweizer Schulen besuchen. So oder so eine heikle Entscheidung für den Konstanzer Gemeinderat. In jedem Fall aber eine Entscheidung, die Millionenkosten sparen hilft, auch wenn sie nur Grundschulen betrifft und das Problem für weiterführende Schulen unbehandelt lässt.
Autor: hpk
Eine für beide Seiten unbefriedigende, weil keine wirkliche Verlässlichkeit bringende Situation.
Baden-Württemberg will nicht mehr Geld in die Bildung(Schulen) stecken als nötig, Eltern – nicht nur Deutsch – sehen aber auch die „Schwächen“ des Schweizer Schulsystems.
Wir bieten hier in einer Stunde Entfernung ein Schulwerk in evangelischer Trägerschaft, das alle Schulabschlüsse in 9 verschiedenen Schulzweigen anbietet – mit Internaten.
Wäre das eine Lösung für Sie persönlich?
http://www.zinzendorfschulen.de
Sehr geehrte Frau S,
Es geht absolut nicht darum einen ‚Stacheldraht‘ zu errichten und die Schweiz und Deutschland noch weiter voneinander zu trennen. Bei einer erhöhten Kooperation auf finanzieller Ebene zwischen beiden Staaten wäre ein solcher Schritt wohl auch garnicht nötig – die schweizer Administration möchte jedoch in diesem Punkt absolut keine Zusammenarbeit.
Aber Sie legen Ihren Finger in die Wunde. Wir haben in der linken Fraktion ziemlich intensiv über genau diese Fragen diskutiert. Wir wollter, da waren wir uns einig, niemanden ‚fernhalten oder aussperren‘. Ich für meinen Teil vertrete jedoch die Ansicht, dass man Personen an ihren Entscheidungen auch einen gewissen Grad festhalten muss: Wenn man sich entscheidet, in die Schweiz zu ziehen, dann muss man davon ausgehen, dass man nicht nur Vorteile erlangt – womit ich Ihnen keine Steuerflucht unterstellen will – sondern möglicherweise auch Rechte einbüßt. Solange die Schweiz nicht zu Europa gehört, geht das ‚Rosinenpicken‘ nicht so einfach wie bsp. an der Deutsch-Französischen Grenze. Ich möchte betonen, dass dies nur eine Meinung war, die innerhalb unserer Fraktion diesbezüglich vertreten wurde.
Darüber hinaus ist durch die Nichtzulassung der Kinder zur Grundschule der Besuch einer weiterführenden deutschen Schule nicht verbaut.
Schließlich sollten Sie sich die Betreuungsdichte der schweizer Schulen mal näher ansehen. Die Schweiz wartet da mit einem riesigen Vorsprung auf 😉
Ich hoffe, dies klärt einige Beweggründe auf.
Gruß
Simon Pschorr
Ja, genau und als Grenze zwischen DE und CH ziehen wir einen Stacheldrahtzaun hoch. Wieso wird immer allen Deutschen mit Wohnsitz in CH unterstellt, dass sie Steuerflüchtlinge sind. Wir leben seit 13 Jahren in CH und ich arbeite derzeit wieder in DE (ja, ich arbeite auch für weniger Geld, wenn das Stellenprofil stimmt). Wieso soll ich nicht das Recht haben, mein Kind auf eine deutsche Grundschule schicken, wenn dort die Schülerzahlen sowieso rückläufig sind und mir das pädagogische Konzept besser zusagt als das schweizerische….?
Ich verstehe das Problem nicht, denn die Stadt kann als Schulträger doch Schulbezirksgrenzen einführen. Nur zum Nachdenken: Die Kinder kommen in Schweizer Kliniken zur Welt, aus steuerlichen Gründen zieht man dann in die Schweiz. Die Kinder schickt man zurück nach Deutschland. Und weil die Lebenshaltungskosten in der Schweiz höher sind, kauft man während des Kindertransports natürlich in Deutschland ein, um sich einen grünen Schein geben zu lassen, der für mehr Geld im gleichnamigen Beutel und für Schlangen an der Kasse und am Zoll sorgt!
Keine deutschen Kinder mit Schweizer Wohnsitz in Konstanzer Grundschulen mehr aufzunehmen, ist sehr sinnvoll. Denn diese „grenbzüberschreitenden“ Kinder sind ja nirgends wirklich integriert: in Konstanz nicht, weil sie nach der Schule weg sind und in den Schweizer Wohnorten nicht, weil sie ihre Alterskolleginnen und -kollegen nicht kennen. Die haben nämlich völlig andere Stundenpläne.
Nachvollziehbar ist ja so eine Entscheidung sowieso nur, wenn die Eltern davon ausgehen, dass sie innerhalb der nächsten zwei, drei Jahre wieder nach Konstanz bzw. Deutschland zurück ziehen. Ansonsten ist unverständlich, warum Eltern ihre Kinder in die grösseren und gewöhnlich schlechter ausgestatteten deutschen Grudnschulen schicken wollen.
Dass z.B. Thurgauer Schulen keinen Kostenausgleich an Konstanzer Schulen zahlen, verhindert das kantonale Schulgesetz. Und wenn SeeMoz wieder einmal jemanden auf Schweizer Seite dazu befragen will, dann nicht die Stadt- oder Gemeindepräsidenten (OB) – die haben zur Schule nichts zu sagen. Dafür sind entweder die örtlichen SchulpräsidentInnen oder das kantonale Amt für Volksschule zuständig.
Wobei die örtlichen Schulträger (die Schulgemeinden) die Schulsteuern einziehen – ihnen kann es eigentlich nur recht sein, wenn (deutsche) Einwohner zwar Steuern zahlen, aber auf die damit finanzierten Leistungen verzichten. Allerdings ist es ganz schön doof, ohne Gegenleistung zu zahlen. Und gezahlt werden muss auf jeden Fall.
Abgesehen davon kann Konstanz von den Eltern der „Ausländer“ kein Schulgeld verlangen, weil das nun wieder vom baden-württembergischen Schulgesetz verhindert wird.
Endlich ist dieses Problem mal angegangen worden. Kann ja nicht sein dass es die Wurst und das Weckle für lau gibt.